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Anti-Israel-Demo
Polizei löst Kundgebung auf
Am Samstag demonstrierten zahlreiche Menschen an der Hauptwache; eine Anti-Israel-Kundgebung musste am Abend von der Polizei aufgelöst werden. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor das Versammlungsverbot der Stadt Frankfurt aufgehoben.
Rund 2500 Menschen demonstrierten am Samstag an der Hauptwache unter dem Motto „73 Jahre Nakba – Die fortdauernde Vertreibung in Palästina“. Angemeldet waren ursprünglich deutlich weniger Teilnehmer:innen. Die Kundgebung verlief nach Angaben der Polizei weitestgehend friedlich; es habe allerdings fortwährend Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen gegeben, weshalb die Versammlung am frühen Abend von der Polizei aufgelöst wurde. Die Versammlungsleiterin habe keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr auf die Teilnehmer:innen gehabt. Auf Twitter hatte die Polizei zuvor berichtet, dass Einsatzfahrzeuge mit Feuerzeugen beworfen wurden.
Nach Auflösung der Demonstration sei eine Gruppe von Teilnehmenden zügig zu der Westend-Synagoge marschiert, wie die Polizei Frankfurt mitteilte. Die Gruppe erhielt daraufhin einen Platzverweis von den Einsatzkräften.
© Bernd Kammerer
Parallel fand an der Hauptwache die Gegenkundgebung „Solidarität mit Israel“ mit etwa 700 Teilnehmenden statt, unter ihnen waren auch Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) und Michel Friedman. Auch diese Demonstration verlief friedlich und wurde durch den Versammlungsleiter am frühen Abend aufgelöst.
Versammlungsverbot kurzfristig aufgehoben
Bereits im Vorfeld hatte es Kritik an der geplanten Demonstration gegeben. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt und der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker warnten vor Gewaltaufrufen und Terrorismuswerbung. Becker stellte am Freitag gar Strafanzeige gegen die Organisation und forderte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, sie zu verbieten. Am Freitagnachmittag teilte die Stadt Frankfurt schließlich ein Verbot der Kundgebung „73 Jahre Nakba – Die fortdauernde Vertreibung in Palästina“ mit. „Wir haben die hässlichen israelfeindlichen Bilder aus anderen Städten in unserem Land gesehen. So etwas darf es in Frankfurt nicht geben“, sagte Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) am Freitag.
Am Samstag hob das Verwaltungsgericht Frankfurt das Verbot jedoch wieder auf. Ein Verbot einer verfassungsrechtlich geschützten Versammlung sei immer „ultima ratio“ und setze voraus, dass zuvor „mildere Mittel“ ausgeschöpft seien. Im Laufe des Nachmittags bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel diese Entscheidung.
Nach Auflösung der Demonstration sei eine Gruppe von Teilnehmenden zügig zu der Westend-Synagoge marschiert, wie die Polizei Frankfurt mitteilte. Die Gruppe erhielt daraufhin einen Platzverweis von den Einsatzkräften.
© Bernd Kammerer
Parallel fand an der Hauptwache die Gegenkundgebung „Solidarität mit Israel“ mit etwa 700 Teilnehmenden statt, unter ihnen waren auch Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) und Michel Friedman. Auch diese Demonstration verlief friedlich und wurde durch den Versammlungsleiter am frühen Abend aufgelöst.
Versammlungsverbot kurzfristig aufgehoben
Bereits im Vorfeld hatte es Kritik an der geplanten Demonstration gegeben. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt und der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker warnten vor Gewaltaufrufen und Terrorismuswerbung. Becker stellte am Freitag gar Strafanzeige gegen die Organisation und forderte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dazu auf, sie zu verbieten. Am Freitagnachmittag teilte die Stadt Frankfurt schließlich ein Verbot der Kundgebung „73 Jahre Nakba – Die fortdauernde Vertreibung in Palästina“ mit. „Wir haben die hässlichen israelfeindlichen Bilder aus anderen Städten in unserem Land gesehen. So etwas darf es in Frankfurt nicht geben“, sagte Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU) am Freitag.
Am Samstag hob das Verwaltungsgericht Frankfurt das Verbot jedoch wieder auf. Ein Verbot einer verfassungsrechtlich geschützten Versammlung sei immer „ultima ratio“ und setze voraus, dass zuvor „mildere Mittel“ ausgeschöpft seien. Im Laufe des Nachmittags bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof in Kassel diese Entscheidung.
17. Mai 2021, 13.30 Uhr
red
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23. November 2024
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