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Ab Samstag
FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr
Die Hessische Landesregierung hat ihre Corona-Schutzverordnung an das Bundesinfektionsgesetz angepasst. Somit gilt ab Samstag eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr. Weitere neue Regeln oder Lockerungen gibt es jedoch nicht.
Ab Samstag muss im Fernverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Somit ist eine medizinische Maske nicht mehr ausreichend. Das schreibt das neu angepasste Bundesinfektionsschutzgesetz vor, an das sich die Hessische Landesregierung mit ihrer Corona-Schutzverordnung angepasst hat. Weitere Veränderungen gibt es jedoch nicht: „Für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ändert sich durch die neue Verordnung nahezu nichts“, so Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen).
Zwar steige die Zahl der Neuinfektionen derzeit wieder an, doch die Zahl der auf den Intensivstationen zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit sehr schweren Krankheitsverläufen sei auf einem eher niedrigen Niveau, erklären die Minister. „Deshalb ist es vernünftig, dass wir zunächst bei den bislang geltenden Basisschutzmaßnahmen bleiben, die Lage aber genau beobachten.“
Gleich bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr; hier können Mitfahrende aber auch auf eine medizinische Maske zurückgreifen. FFP2-Masken werden zusätzlich zum Fernverkehr, auch in Krankenhäusern oder Pflegeheimen benötigt. Auch ein tagesaktueller Schnelltest ist für Besuchende jener Einrichtungen verpflichtend. Das geht aus dem Bundesinfekionsschutzgesetz hervor. Die neue Länderverordnung soll bis zum 7. April 2023 gelten.
Zwar steige die Zahl der Neuinfektionen derzeit wieder an, doch die Zahl der auf den Intensivstationen zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit sehr schweren Krankheitsverläufen sei auf einem eher niedrigen Niveau, erklären die Minister. „Deshalb ist es vernünftig, dass wir zunächst bei den bislang geltenden Basisschutzmaßnahmen bleiben, die Lage aber genau beobachten.“
Gleich bleibt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr; hier können Mitfahrende aber auch auf eine medizinische Maske zurückgreifen. FFP2-Masken werden zusätzlich zum Fernverkehr, auch in Krankenhäusern oder Pflegeheimen benötigt. Auch ein tagesaktueller Schnelltest ist für Besuchende jener Einrichtungen verpflichtend. Das geht aus dem Bundesinfekionsschutzgesetz hervor. Die neue Länderverordnung soll bis zum 7. April 2023 gelten.
30. September 2022, 12.08 Uhr
sfk
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