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AWO-Affäre
Der Fall Feldmann
Einst wurde sein Wahlsieg als Sensation gefeiert, nun droht offenbar eine Anklage gegen das Stadtoberhaupt. Forderungen nach seinem Rücktritt häufen sich; der Druck auf Oberbürgermeister Peter Feldmann nimmt zu. Auch seine eigene Partei, so scheint es, distanziert sich vorsichtig.
Er galt als Underdog, der dann völlig überraschend die Sensation schaffte: Im März 2012 gewann SPD-Politiker Peter Feldmann gegen den favorisierten CDU-Kandidaten Boris Rhein die Wahl zum Frankfurter Oberbürgermeister. 57,5 Prozent der Stimmen erhielt Feldmann bei der Stichwahl. Die Sozialdemokraten feierten ihn danach jubelnd als Helden. Nun, fast auf den Tag genau zehn Jahre später, ist von Peter Feldmanns Glanz nicht mehr viel übrig.
Wie am Montag zuerst der Hessische Rundfunk aus Justizkreisen erfuhr, erhebt die Staatsanwaltschaft offenbar Anklage gegen Frankfurts Oberbürgermeister. Seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Führungspersonen im sogenannten AWO-Skandal. Wenige Tage vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass auch gegen den Frankfurter Oberbürgermeister ermittelt wird. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der Vorteilsnahme im Amt.
Bei den Ermittlungen ging es konkret um das überhöhte Gehalt und einen Dienstwagen, den Ehefrau Zübeyde Feldmann als Leiterin einer Frankfurter Kita von der AWO gestellt bekommen haben soll – wohl unter Einflussnahme ihres Mannes. Dieser hatte vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister in der zur Arbeiterwohlfahrt gehörenden Johanna-Kirchner-Stiftung gearbeitet. Auch gegen seine Ehefrau Zübeyde, von der Feldmann mittlerweile getrennt lebt, waren Ermittlungen wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme eingeleitet worden.
OB Feldmann bestreitet jedoch, Einfluss auf den Vertrag seiner Frau genommen zu haben. Die Vorgänge bei der AWO seien nicht in seinem Einflussbereich und seiner Zuständigkeit als Oberbürgermeister. Auch habe er nach eigener Aussage nicht das genaue Gehalt seiner Frau gekannt. Mittlerweile hat das Ehepaar fast 10 000 Euro an die AWO zurückgezahlt. Als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt wurden, bezeichnete Feldmann dies lediglich als „Wahlkampfgeplänkel“.
CDU fordert Rücktritt, Feldmann gibt sich gelassen
Ähnlich gelassen geht der Oberbürgermeister nach außen auch mit einer möglichen Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft um. Im Römer sehen dies einige jedoch anders. Während Feldmann selbst noch am Montagabend mitteilte, er wisse zwar noch nichts von der Anklage, ein Verfahren gebe ihm jedoch die Möglichkeit, „mit den maßlosen Verdächtigungen aufzuräumen“, mehren sich inzwischen die Stimmen aus Koalitions- und Parteikreisen – und damit auch die Forderungen nach Konsequenzen.
So etwa vonseiten der CDU, die einen Rücktritt des Oberbürgermeisters fordert. „Mit Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Peter Feldmann als Oberbürgermeister zurücktreten muss. Dies ist er dem Amt und der Stadt Frankfurt am Main und ihren Bürgerinnen und Bürgern schuldig“, teilte der Frankfurter CDU-Vorsitzende Uwe Becker mit. Dem schloss sich auch Fraktionsvorsitzender Nils Kößler an. Ein derartiger Schritt sei notwendig, „um weiteren Schaden für Frankfurt und den Ruf der Stadtregierung abzuwenden“. Sollte Feldmann nicht zurücktreten, habe die CDU bereits einen Abwahlantrag für die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.
Koalition fordert Rücktritt bei Verurteilung
Aus Koalitionskreisen hält man sich bislang noch etwas bedeckter: Bis zur offiziellen Bestätigung der Staatsanwaltschaft gelte auch für den Oberbürgermeister die Unschuldsvermutung, teilen die Römer-Fraktionen mit. „Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann erwarten auch wir einen Rücktritt“, bestätigte auch Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen, im Gespräch mit dem JOURNAL FRANKFURT. Er sehe zwar keinen Schaden für die Koalition, aber für die Stadt- und Kommunalpolitik insgesamt sowie das Ansehen der Stadt. Geplant sei, in der Fraktionssitzung am Mittwoch über die Situation zu beraten. Vonseiten des Vorstands werde man jedoch empfehlen, den angekündigten Abwahlantrag der CDU nicht mitzuzeichnen. „Es ist noch zu früh, denn es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung“, so Bakakis. Nichtsdestotrotz erwarte man, dass der OB sein Möglichstes tue, um die Aufarbeitung zu ermöglichen. „Das Ganze belastet die Stadt schon viel zu lange“, so Bakakis.
Auch von Volt hieß es, man bedauere, dass dieses Thema die Frankfurter Stadtpolitik bereits seit Längerem belaste und hoffe, „dass es zu einer zeitnahen Klärung kommt“. Man wolle jedoch darauf hinweisen, dass die aktuelle Situation „keinen Einfluss auf die Arbeit der Koalition“ habe. Im Falle einer Klageerhebung werde man die Situation neu bewerten. „Das Zulassen der Anklage und ein entsprechendes Strafverfahren würde eine schwere Belastung für die Stadt Frankfurt und das Amt des Oberbürgermeisters darstellen“, teilte die SPD mit. Früh hatte sich auch die FDP geäußert und bereits am Montagabend mitgeteilt, eine Amtsausübung nach dem Motto „business as usual“ sei völlig unmöglich, sollte es zu einer Anklage kommen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte am Dienstag mit, eine Anklageerhebung „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht bestätigen zu können. Laut Feldmanns Anwalt David Hofferberg soll eine Anklageschrift auch am Dienstag noch nicht bei ihm angekommen sein. Für eine erneute Stellungnahme war Hofferberg am Mittwochvormittag nicht zu erreichen. Dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen das Stadtoberhaupt erheben wird, gilt mittlerweile als sehr wahrscheinlich – auch ohne eine offizielle Bestätigung. Mehrere Medien sollen bereits aus Justizkreisen davon erfahren haben. Die Anklageerhebung ist zumindest ein Zeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft glaubt, genügend Beweise gegen das Stadtoberhaupt ermittelt zu haben, die zu einer Verurteilung führen würden. Zunächst muss aber das Landgericht Frankfurt, an dem ein Prozess stattfinden würde, die Anklage prüfen und das Hauptverfahren eröffnen.
Wie am Montag zuerst der Hessische Rundfunk aus Justizkreisen erfuhr, erhebt die Staatsanwaltschaft offenbar Anklage gegen Frankfurts Oberbürgermeister. Seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Führungspersonen im sogenannten AWO-Skandal. Wenige Tage vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass auch gegen den Frankfurter Oberbürgermeister ermittelt wird. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der Vorteilsnahme im Amt.
Bei den Ermittlungen ging es konkret um das überhöhte Gehalt und einen Dienstwagen, den Ehefrau Zübeyde Feldmann als Leiterin einer Frankfurter Kita von der AWO gestellt bekommen haben soll – wohl unter Einflussnahme ihres Mannes. Dieser hatte vor seiner Wahl zum Oberbürgermeister in der zur Arbeiterwohlfahrt gehörenden Johanna-Kirchner-Stiftung gearbeitet. Auch gegen seine Ehefrau Zübeyde, von der Feldmann mittlerweile getrennt lebt, waren Ermittlungen wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme eingeleitet worden.
OB Feldmann bestreitet jedoch, Einfluss auf den Vertrag seiner Frau genommen zu haben. Die Vorgänge bei der AWO seien nicht in seinem Einflussbereich und seiner Zuständigkeit als Oberbürgermeister. Auch habe er nach eigener Aussage nicht das genaue Gehalt seiner Frau gekannt. Mittlerweile hat das Ehepaar fast 10 000 Euro an die AWO zurückgezahlt. Als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt wurden, bezeichnete Feldmann dies lediglich als „Wahlkampfgeplänkel“.
CDU fordert Rücktritt, Feldmann gibt sich gelassen
Ähnlich gelassen geht der Oberbürgermeister nach außen auch mit einer möglichen Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft um. Im Römer sehen dies einige jedoch anders. Während Feldmann selbst noch am Montagabend mitteilte, er wisse zwar noch nichts von der Anklage, ein Verfahren gebe ihm jedoch die Möglichkeit, „mit den maßlosen Verdächtigungen aufzuräumen“, mehren sich inzwischen die Stimmen aus Koalitions- und Parteikreisen – und damit auch die Forderungen nach Konsequenzen.
So etwa vonseiten der CDU, die einen Rücktritt des Oberbürgermeisters fordert. „Mit Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Peter Feldmann als Oberbürgermeister zurücktreten muss. Dies ist er dem Amt und der Stadt Frankfurt am Main und ihren Bürgerinnen und Bürgern schuldig“, teilte der Frankfurter CDU-Vorsitzende Uwe Becker mit. Dem schloss sich auch Fraktionsvorsitzender Nils Kößler an. Ein derartiger Schritt sei notwendig, „um weiteren Schaden für Frankfurt und den Ruf der Stadtregierung abzuwenden“. Sollte Feldmann nicht zurücktreten, habe die CDU bereits einen Abwahlantrag für die Stadtverordnetenversammlung vorbereitet.
Koalition fordert Rücktritt bei Verurteilung
Aus Koalitionskreisen hält man sich bislang noch etwas bedeckter: Bis zur offiziellen Bestätigung der Staatsanwaltschaft gelte auch für den Oberbürgermeister die Unschuldsvermutung, teilen die Römer-Fraktionen mit. „Sollte es zu einer Verurteilung kommen, dann erwarten auch wir einen Rücktritt“, bestätigte auch Dimitrios Bakakis, Fraktionsvorsitzender der Grünen, im Gespräch mit dem JOURNAL FRANKFURT. Er sehe zwar keinen Schaden für die Koalition, aber für die Stadt- und Kommunalpolitik insgesamt sowie das Ansehen der Stadt. Geplant sei, in der Fraktionssitzung am Mittwoch über die Situation zu beraten. Vonseiten des Vorstands werde man jedoch empfehlen, den angekündigten Abwahlantrag der CDU nicht mitzuzeichnen. „Es ist noch zu früh, denn es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung“, so Bakakis. Nichtsdestotrotz erwarte man, dass der OB sein Möglichstes tue, um die Aufarbeitung zu ermöglichen. „Das Ganze belastet die Stadt schon viel zu lange“, so Bakakis.
Auch von Volt hieß es, man bedauere, dass dieses Thema die Frankfurter Stadtpolitik bereits seit Längerem belaste und hoffe, „dass es zu einer zeitnahen Klärung kommt“. Man wolle jedoch darauf hinweisen, dass die aktuelle Situation „keinen Einfluss auf die Arbeit der Koalition“ habe. Im Falle einer Klageerhebung werde man die Situation neu bewerten. „Das Zulassen der Anklage und ein entsprechendes Strafverfahren würde eine schwere Belastung für die Stadt Frankfurt und das Amt des Oberbürgermeisters darstellen“, teilte die SPD mit. Früh hatte sich auch die FDP geäußert und bereits am Montagabend mitgeteilt, eine Amtsausübung nach dem Motto „business as usual“ sei völlig unmöglich, sollte es zu einer Anklage kommen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte am Dienstag mit, eine Anklageerhebung „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht bestätigen zu können. Laut Feldmanns Anwalt David Hofferberg soll eine Anklageschrift auch am Dienstag noch nicht bei ihm angekommen sein. Für eine erneute Stellungnahme war Hofferberg am Mittwochvormittag nicht zu erreichen. Dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen das Stadtoberhaupt erheben wird, gilt mittlerweile als sehr wahrscheinlich – auch ohne eine offizielle Bestätigung. Mehrere Medien sollen bereits aus Justizkreisen davon erfahren haben. Die Anklageerhebung ist zumindest ein Zeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft glaubt, genügend Beweise gegen das Stadtoberhaupt ermittelt zu haben, die zu einer Verurteilung führen würden. Zunächst muss aber das Landgericht Frankfurt, an dem ein Prozess stattfinden würde, die Anklage prüfen und das Hauptverfahren eröffnen.
23. März 2022, 13.25 Uhr
Sina Eichhorn/Elena Zompi
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Text: Lukas Mezler / Foto: Gloriosa, die größte Glocke Frankfurts © Harald Schröder
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24. Dezember 2024
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