Aufnahmen von Polizeieinsätzen führen häufig zu Streit: Vor Gericht können sie unter Umständen das entscheidende Beweismittel sein. Am Donnerstagabend erscheint eine ARD-Dokumentation rund um das Filmen von Einsätzen. Auch ein Fall aus Frankfurt kommt dabei zur Sprache.
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Darf ein Polizeieinsatz gefilmt werden? Wann dürfen davon Tonaufnahmen gemacht werden und wann nicht? Und wie wäre eigentlich der Fall George Floyd in den USA ausgegangen, wenn der Polizeieinsatz, der Floyd das Leben kostete, nicht gefilmt worden wäre? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich am Donnerstagabend eine Dokumentation in der ARD-Sendung „Panorama“.
Immer häufiger eskalierten Polizeieinsätze, weil Bürgerinnen und Bürger sie filmten, so die Macher:innen der Dokumentation „Polizeieinsätze – darf ich filmen, um Beweise zu sichern?“. Oft gehe es dabei jedoch nicht um die Verbreitung der Videos, sondern um Beweise. Denn vor Gericht dienten auch Handyvideos als Beweismittel. Immer mehr Polizist:innen würden allerdings den sogenannten „Abhörparagraphen“ nutzen, um Filmaufnahmen von Einsätzen zu verhindern. Ob dieser Paragraph jedoch nur für das private, vertraulich gesprochene Wort oder auch für das öffentlich gesprochene Wort von Polizeikräften gilt, beschäftige zurzeit einige Gerichte deutschlandweit.
Die Dokumentation blickt dabei auf mehrere Fälle aus den vergangenen Jahren in Deutschland. So habe zum Beispiel die unwissentlich gemachte Tonaufnahme eines Polizisten vor eineinhalb Jahren in Essen verhindert, dass zwei Männer, die Opfer von Polizeigewalt wurden, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt wurden. Endgültig sei der Fall jedoch bis heute nicht geklärt. Darüber hinaus beschäftigt sich die Doku mit weiteren Fällen aus Kaiserslautern, Hamburg sowie aus dem Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen. In letzterem habe ein Video als Beweismittel eindeutig die Tritte eines Polizisten gegen den Kopf eines am Boden liegenden Mannes belegt.
Die Macher:innen der Dokumentation haben unter anderem mit Opfern von Polizeigewalt und Forschenden an Polizeihochschulen, wie Polizeiausbilder Rafael Behr von der Hamburger Akademie der Polizei, gesprochen. Er rate seinen Studierenden, immer so zu handeln, dass alles, was sie tun, öffentlich gemacht werden könnte, ohne sie zu beschädigen. Denn häufig seien Aufnahmen vor Gericht mehr wert als Aussagen von Zeug:innen – und im Zweifel sogar entscheidend.
>> „Polizeieinsätze – darf ich filmen, um Beweise zu sichern?“, Panorama, Donnerstag, 22. Juli, 21.45 Uhr in der ARD sowie schon jetzt in der ARD-Mediathek.