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50 Euro für Bahnfahren ohne Maske

RMV-Kontrollpersonal darf künftig Bußgeld erheben

Ab Januar kann auch das Kontrollpersonal des RMV bei Fahrgästen ohne Maske eine Geldstrafe verhängen. Bislang wurden dazu externe Ordnungskräfte eingesetzt. Die Geldstrafe beträgt 50 Euro.
Fahren ohne Mund-Nasen-Schutz wird ab Januar teuer: „Ab 1. Januar 2021 kann damit auch das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist“, teilte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch mit. Der RMV-Aufsichtsrat hatte zuvor die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in die Beförderungsbedingungen des Verbundes mit aufgenommen. Um den Beschluss umzusetzen, sei das RMV-Serviceteam um 20 weitere Mitarbeiter:innen aufgestockt worden, erläuterte Ulrich Krebs, stellvertretender RMV-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat des Hochtaunuskreises.

Die „renitenten Maskenverweigerer“ machten laut RMV-Geschäftsführer Knut Ringat weniger als ein Prozent der Fahrgäste aus. Die Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen sei jedoch ein großer Kundenwunsch gewesen. Bisher konnten Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Masken lediglich von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Ein Bußgeld konnte nur durch Ordnungsbehörden verhängt werden.
 
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18. November 2020, 17.50 Uhr
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