Ab Januar kann auch das Kontrollpersonal des RMV bei Fahrgästen ohne Maske eine Geldstrafe verhängen. Bislang wurden dazu externe Ordnungskräfte eingesetzt. Die Geldstrafe beträgt 50 Euro.
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Fahren ohne Mund-Nasen-Schutz wird ab Januar teuer: „Ab 1. Januar 2021 kann damit auch das Kontrollpersonal in den Bussen und Bahnen eine Vertragsstrafe von 50 Euro erheben, wenn ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist“, teilte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch mit. Der RMV-Aufsichtsrat hatte zuvor die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in die Beförderungsbedingungen des Verbundes mit aufgenommen. Um den Beschluss umzusetzen, sei das RMV-Serviceteam um 20 weitere Mitarbeiter:innen aufgestockt worden, erläuterte Ulrich Krebs, stellvertretender RMV-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat des Hochtaunuskreises.
Die „renitenten Maskenverweigerer“ machten laut RMV-Geschäftsführer Knut Ringat weniger als ein Prozent der Fahrgäste aus. Die Aufnahme der Maskenpflicht in die Beförderungsbedingungen sei jedoch ein großer Kundenwunsch gewesen. Bisher konnten Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Masken lediglich von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Ein Bußgeld konnte nur durch Ordnungsbehörden verhängt werden.