Die Offenbacher SPD-Fraktion fordert eine Satzung für die Vermietung von Wohnungen auf Plattformen wie AirBnB, um Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. Nun sieht sie sich durch ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts bestätigt.
Helen Schindler /
Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die SPD-Fraktion in Offenbach einen Antrag für eine Ferienwohnungssatzung in die Stadtverordnetensammlung eingebracht. Ziel sei es, die Zweckentfremdung von Wohnraum in Offenbach über Internetplattformen zu regulieren. Die Koalition aus CDU, Grünen, FDP und Freie Wähler lehnte dies jedoch ab und wollte prüfen lassen, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang Wohnraum in Offenbach durch gewerbliche Vermietung dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen werde. „Die Koalition lässt sich Zeit, das ist einfach zu wenig“, so Martin Wilhelm, Fraktionsvorsitzender der Offenbacher SPD. Die Prüfung dauert weiter an, das Ergebnis steht auch nach einem halben Jahr noch aus. „Das zeigt wohl, dass das Thema keine Priorität hat“, so der SPD-Politiker weiter.
In Frankfurt gibt es bereits seit Anfang 2018 eine Ferienwohnungssatzung. Darin ist festgehalten, dass Wohnungseigentümer und Mieter, die ihre Wohnung oder ein Zimmer als Ferienwohnung vermieten wollen, bei der Bauaufsicht eine Genehmigung beantragen müssen. Zudem ist die Vermietung des Wohnraums auf sechs Wochen im Jahr beschränkt. „Daran hätten wir uns in Offenbach orientieren können“, so Wilhelm.
Schützenhilfe erhält die SPD nun von einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts von Mitte Dezember 2018. Danach werden Unternehmen verpflichtet, Daten von Vermietern preiszugeben, wenn ein Missbrauch vermutet wird. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Stadt eine entsprechende Satzung versabschiedet hat. Auch München hat, wie Frankfurt, eine entsprechende Satzung. „Wohnraummangel ist ein großes Problem in Offenbach“, so Wilhelm. „Natürlich würde eine entsprechende Satzung nicht alle Probleme lösen, aber sie wäre ein wichtiger Baustein. Wir müssen um jede Wohnung kämpfen.“