Umweltzone: Freie Fahrt mit gelb und grün

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Auch in Jahren mit langen Inversionswetterlagen soll der Feinstaub-Grenzwert in Frankfurt künftig eingehalten werden. Deshalb tritt nun Stufe 2 der Umweltzone in Kraft: Ab 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette in das zirka 110 Quadratkilometer große Gebiet innerhalb des Autobahnrings einfahren.
Zu Jahresbeginn 2009 hatten noch etwa drei Prozent der in Frankfurt gemeldeten Kraftfahrzeuge eine rote Plakette, rund achttausend von insgesamt 315.000 Fahrzeugen. Einige Halter älterer Diesel-Pkw haben zwischenzeitlich die „Abwrackprämie“ genutzt, um mit einem abgasarmen Neuwagen freie Fahrt in Deutschlands 33 Umweltzonen zu haben. Während von der zweiten Stufe der Umweltzone nur etwa zwei Prozent der Pkw betroffen sind, liegt der Anteil bei den Nutzfahrzeugen mit elf Prozent deutlich höher. Gerade in dieser Fahrzeugklasse hat die Frankfurter Umweltzone einen beachtlichen Modernisierungsschub bewirkt. Von den insgesamt 19.781 Nutzfahrzeugen hatten Anfang 2009 schon 9.197 ei ne grüne Plakette (47 Prozent), ein Jahr zuvor waren es erst 6.013 Nutzfahrzeuge (31 Prozent). „Die Rußwolken auf Nasenhöhe sind weniger geworden“, sagt die Dezernentin für Umwelt und Gesundheit, Manuela Rottmann.
Auf einer Pressekonferenz hat die Umweltdezernentin gemeinsam mit Verkehrsdezernent Lutz Sikorski für die Nachrüstung der Wagen mit Partikelfiltern georben. „Grundsätzlich gilt: Nachrüstung vor Ausnahmegenehmigung“, so Sikorski. Der Bund fördert die Nachrüstung älterer Diesel-Pkw noch bis Jahresende mit einer Geldprämie von 330 Euro. Die Anträge auf den Zuschuss können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de online gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2010. Die neue Bundesregierung plant einen solchen Zuschuss auch für Nutzfahrzeuge, so steht es im Koalitionsvertrag. Die derzeit angebotenen Nachrüstpartikelfilter verringern Rußpartikel in den Dieselabgasen zum Teil um über neunzig Prozent. Überdies mindert sich der Ausstoß von Stickstoffdioxid (NO2) um dreißig Prozent. Auch für diesen Luftschadstoff gelten ab 2010 strengere Grenzwerte, die an vielen Orten im Rhein-Main-Gebiet derzeit noch überschritten werden.
Nur im begründeten Einzelfall können Fahrzeughalter eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragen. Das Straßenverkehrsamt bittet sie, sich vorher im Internet unter www.umweltzone.frankfurt.de oder unter der Telefonnummer 069/212-40582 zu informieren, ob ein Antrag überhaupt genehmigungsfähig ist. Ansonsten entstehen Verwaltungsgebühren von derzeit 20 Euro für die Ablehnung. Anträge dann per E-Mail an ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de. Anders als bei Stufe 1 wird es diesmal keine Übergangsfrist geben. Wer mit roter Plakette in die Umweltzone fährt, muss ab 1. Januar 2010 mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 2012 haben schließlich nur noch Fahrzeug e mit grüner Plakette freie Fahrt.


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