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Leipziger Straße 68 soll abgerissen werden
Abriss eines historischen Hauses
Das Haus in der Leipziger Straße 68 gehört zu den ältesten Gebäuden Bockenheims. Das zweigeschossige Gebäude wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut. Jetzt soll es zugunsten eines Neubaus abgerissen werden.
„Das besondere Gemisch der Bauten macht die Leipziger Straße so einzigartig“, weiß Hans Jürgen Hammelmann (Die Linke), Fraktionsvorsitzender des Ortsbeirats 2. Die ältesten Gebäude dort sind Anfang des 19. Jahrhunderts erbaut worden. Die Vielfalt ergibt sich durch die unterschiedlichen Baustrukturen der vergangenen zweihundert Jahre. Die Gebäude variieren vor allem in ihrer Höhe: Die meisten älteren Häuser sind zweistöckig, viele neuere sind vierstöckig.
Das zweistöckige 1828 erbaute Haus in der Leipzigerstraße 68 soll nun abgerissen werden. Es stehe zwar unter dem Schutz der Erhaltungssatzung, da es aber einsturzgefährdet sei und eine Instandsetzung wirtschaftlich keinen Sinn mehr mache, dürfe es abgerissen werden. „Da es keinen Bebauungsplan gibt, greift Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Demnach darf der Neubau vierstöckig sein, da auch andere neuere Gebäude in der Umgebung vierstöckig sind. Das ist natürlich wirtschaftlich viel rentabler für den Eigentümer“, so Hammelmann. Das Haus hatte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt: In den Jahren 2012/2013 gab es vermehrt Beschwerden von Nachbarinnen und Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Das Haus der Heinrich Gaumer Hausverwaltung sei überbelegt gewesen, viele der Bewohnerinnen und Bewohnen seien Sinti und Roma gewesen, die das Haus, so Hammelmann, „heruntergewohnt“ hätten. Er selbst sei schon in dem Haus gewesen und hält es für absolut erhaltenswürdig, da es auch im Inneren von seiner ganzen Baustruktur noch im Original erhalten ist. Zudem gibt es einen Hinterhof mit für die Zeit typischen, kleineren Bauten.
Die Eigentümerin der Leipziger Straße 68, die Heinrich Gaumer Hausverwaltung, ist in Bockenheim nicht unbekannt. Sie besitzen unter anderem das Gebäude in der Leipziger Straße 32. „Dort wollte die Eigentümerin Mitte der 90er-Jahre eine Kleinmarkhalle errichten. Seitdem steht dort eine Bauruine. 2007/2008 erhielt sie eine Wohnbaugenehmigung, seitdem steht auf der Bauruine eine weitere Bauruine. Die Nachbarn haben sich bis jetzt rechtlich erfolgreich gegen die Fertigstellung der Wohnungen gewehrt“, sagt Hammelmann. Vermutlich würden die neuen Wohnbauten zu nah an den anderen Wohnhäusern stehen.
Hans Jürgen Hammelmann hat bereits 2017 einen Antrag beim Ortsbeirat gestellt, um Bebauungspläne für Bockenheim erstellen zu lassen. In diesen soll unter anderem festgehalten werden, dass anstelle von abgerissenen Häusern keine höheren Neubauten errichtet werden dürfen. Um alte Gebäude zu erhalten, hält Hammelmann es für unerlässlich, diese unter Denkmalschutz zu stellen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Denkmalschutz Anders, so Hammelmann, lasse sich der originale Charakter Bockenheims nicht erhalten.
Das zweistöckige 1828 erbaute Haus in der Leipzigerstraße 68 soll nun abgerissen werden. Es stehe zwar unter dem Schutz der Erhaltungssatzung, da es aber einsturzgefährdet sei und eine Instandsetzung wirtschaftlich keinen Sinn mehr mache, dürfe es abgerissen werden. „Da es keinen Bebauungsplan gibt, greift Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Demnach darf der Neubau vierstöckig sein, da auch andere neuere Gebäude in der Umgebung vierstöckig sind. Das ist natürlich wirtschaftlich viel rentabler für den Eigentümer“, so Hammelmann. Das Haus hatte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt: In den Jahren 2012/2013 gab es vermehrt Beschwerden von Nachbarinnen und Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Das Haus der Heinrich Gaumer Hausverwaltung sei überbelegt gewesen, viele der Bewohnerinnen und Bewohnen seien Sinti und Roma gewesen, die das Haus, so Hammelmann, „heruntergewohnt“ hätten. Er selbst sei schon in dem Haus gewesen und hält es für absolut erhaltenswürdig, da es auch im Inneren von seiner ganzen Baustruktur noch im Original erhalten ist. Zudem gibt es einen Hinterhof mit für die Zeit typischen, kleineren Bauten.
Die Eigentümerin der Leipziger Straße 68, die Heinrich Gaumer Hausverwaltung, ist in Bockenheim nicht unbekannt. Sie besitzen unter anderem das Gebäude in der Leipziger Straße 32. „Dort wollte die Eigentümerin Mitte der 90er-Jahre eine Kleinmarkhalle errichten. Seitdem steht dort eine Bauruine. 2007/2008 erhielt sie eine Wohnbaugenehmigung, seitdem steht auf der Bauruine eine weitere Bauruine. Die Nachbarn haben sich bis jetzt rechtlich erfolgreich gegen die Fertigstellung der Wohnungen gewehrt“, sagt Hammelmann. Vermutlich würden die neuen Wohnbauten zu nah an den anderen Wohnhäusern stehen.
Hans Jürgen Hammelmann hat bereits 2017 einen Antrag beim Ortsbeirat gestellt, um Bebauungspläne für Bockenheim erstellen zu lassen. In diesen soll unter anderem festgehalten werden, dass anstelle von abgerissenen Häusern keine höheren Neubauten errichtet werden dürfen. Um alte Gebäude zu erhalten, hält Hammelmann es für unerlässlich, diese unter Denkmalschutz zu stellen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Amt für Denkmalschutz Anders, so Hammelmann, lasse sich der originale Charakter Bockenheims nicht erhalten.
14. August 2019, 13.04 Uhr
Ricarda Paul
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