Bewohner des Hausener Industriehofes finden ab nächstem Donnerstag möglicherweise schneller einen Parkplatz für ihr Auto als bislang, denn ab 1. November wird in dem zugeparkten Gebiet ein Bewohnerparkbereich eingerichtet. So will es der Frankfurter Verkehrsdezernent Lutz Sikorski: „Durch die benachbarten Büro- und
Gewerbenutzungen besteht eine erhebliche Stellplatzkonkurrenz zwischen
Bewohnern und Berufspendlern. Da innerhalb der Siedlung kaum private
Stellplätze vorhanden sind, ist die Ausweitung des Bewohnerparkbereichs eine
wichtige Maßnahme, um die Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger im
Industriehof zu erhöhen", so der Stadtrat.
Der neue Bewohnerparkbereich wird begrenzt durch die Insterburger und die
Elbinger Straße, die Rossittener und die Ludwig-Landmann-Straße. Innerhalb
des Industriehofs bildet dieser Bereich ein geschlossenes Wohngebiet. Die
Einrichtung eines weiteren Bewohnerparkbereiches ist möglich geworden, weil
die Verkehrsüberwachung auf 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt
wurde. Diese überwachen nun 33 Bewohnerparkbereiche in Frankfurt.
Damit Anwohner eine Bewohnerparkerlaubnis erhalten, müssen sie mit
ihrem Hauptwohnsitz in diesem Bereich gemeldet sein. Zudem muss ihr Fahrzeug
auf sie zugelassen sein und ein Frankfurter Kennzeichen haben. Wenn vom
Arbeitgeber eine Bestätigung vorliegt, kann auch für den privat genutzten
Firmenwagen ein Parkausweis beantragt werden.
Aber: keine Regel ohne Ausnahmen. So kann auch dann ein
Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn das Auto nicht dem Anwohner
selbst, sondern einem anderen Fahrzeughalter gehört - vorausgesetzt, der
Anwohner nutzt dieses Auto ständig und das Fahrzeug ist in Frankfurt
zugelassen. Mit einer schriftlichen Bestätigung des Fahrzeughalters kann
dann der Anwohnerparkausweis beantragt werden. Wenn der Wagen zudem einem
Familienangehörigen (in so genannter gerader Linie) gehört, muss es nicht
einmal ein Frankfurter Kennzeichen haben. Wenn Kinder also das Auto ihrer
Eltern oder Großeltern fahren, muss der Fahrzeughalter lediglich schriftlich
erklären, dass das Fahrzeug dauerhaft von dem Bewohner des Frankfurter
Bereichs genutzt wird.
Auch wer neben seinem Hauptwohnsitz in einem der Frankfurter
Anwohnerparkbereiche noch einen Nebenwohnsitz außerhalb Frankfurts und dort
sein Auto angemeldet hat, kann den Parkausweis beantragen. Dazu muss eine
schriftliche Erklärung vorgelegt werden, in der steht, dass der zuständigen
Zulassungsbehörde die Verlegung des regelmäßigen Standorts nach § 27 Absatz
2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angezeigt wurde oder wird. Bei
auswärtigen Kennzeichen muss grundsätzlich eine Kopie des
Kraftfahrzeugscheins vorgelegt werden.
Weitere Informationen gibt es beim Ordnungsamt in der Mainzer
Landstraße 315-321 oder unter der Telefonnummer 069/212-4372.