Der Ausweis fürs Auto

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red /

Bewohner des Hausener Industriehofes finden ab nächstem Donnerstag möglicherweise schneller einen Parkplatz für ihr Auto als bislang, denn ab 1. November wird in dem zugeparkten Gebiet ein Bewohnerparkbereich eingerichtet. So will es der Frankfurter Verkehrsdezernent Lutz Sikorski: „Durch die benachbarten Büro- und Gewerbenutzungen besteht eine erhebliche Stellplatzkonkurrenz zwischen Bewohnern und Berufspendlern. Da innerhalb der Siedlung kaum private Stellplätze vorhanden sind, ist die Ausweitung des Bewohnerparkbereichs eine wichtige Maßnahme, um die Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Industriehof zu erhöhen", so der Stadtrat.
Der neue Bewohnerparkbereich wird begrenzt durch die Insterburger und die Elbinger Straße, die Rossittener und die Ludwig-Landmann-Straße. Innerhalb des Industriehofs bildet dieser Bereich ein geschlossenes Wohngebiet. Die Einrichtung eines weiteren Bewohnerparkbereiches ist möglich geworden, weil die Verkehrsüberwachung auf 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt wurde. Diese überwachen nun 33 Bewohnerparkbereiche in Frankfurt.
Damit Anwohner eine Bewohnerparkerlaubnis erhalten, müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz in diesem Bereich gemeldet sein. Zudem muss ihr Fahrzeug auf sie zugelassen sein und ein Frankfurter Kennzeichen haben. Wenn vom Arbeitgeber eine Bestätigung vorliegt, kann auch für den privat genutzten Firmenwagen ein Parkausweis beantragt werden.
Aber: keine Regel ohne Ausnahmen. So kann auch dann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, wenn das Auto nicht dem Anwohner selbst, sondern einem anderen Fahrzeughalter gehört - vorausgesetzt, der Anwohner nutzt dieses Auto ständig und das Fahrzeug ist in Frankfurt zugelassen. Mit einer schriftlichen Bestätigung des Fahrzeughalters kann dann der Anwohnerparkausweis beantragt werden. Wenn der Wagen zudem einem Familienangehörigen (in so genannter gerader Linie) gehört, muss es nicht einmal ein Frankfurter Kennzeichen haben. Wenn Kinder also das Auto ihrer Eltern oder Großeltern fahren, muss der Fahrzeughalter lediglich schriftlich erklären, dass das Fahrzeug dauerhaft von dem Bewohner des Frankfurter Bereichs genutzt wird.
Auch wer neben seinem Hauptwohnsitz in einem der Frankfurter Anwohnerparkbereiche noch einen Nebenwohnsitz außerhalb Frankfurts und dort sein Auto angemeldet hat, kann den Parkausweis beantragen. Dazu muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, in der steht, dass der zuständigen Zulassungsbehörde die Verlegung des regelmäßigen Standorts nach § 27 Absatz 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angezeigt wurde oder wird. Bei auswärtigen Kennzeichen muss grundsätzlich eine Kopie des Kraftfahrzeugscheins vorgelegt werden.
Weitere Informationen gibt es beim Ordnungsamt in der Mainzer Landstraße 315-321 oder unter der Telefonnummer 069/212-4372.

Foto: Claudia Hautumm/ pixelio


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