Urteils des Bundesgerichtshofs

Suhrkamp: Unseld unterliegt Berkéwicz

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Joachim Unseld bekommt aus dem Nachlass seines Vaters keinen höheren Anteil als bisher. Damit hat sich Verlegerwitwe Ulla Unseld-Berkéwicz durchgesetzt.

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Es ist ein jahrelanger Rechtsstreit, den der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 29. November beendet. Der Sohn von Suhrkamp-Verleger Siegfried Unseld, Joachim (Foto), wollte vor Gericht einen höheren Pflichtteil am Erbe seines Vaters durchsetzen. Siegfried Unseld hatte im Oktober 2001 die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung als Alleinerbin eingesetzt, und außerdem einer weiteren Stiftung eine Beteiligung am Verlag eingeräumt, sobald er gestorben sei. Sein Sohn vertrat die Meinung, dass dies in den Nachlass falle - und sein Pflichtteil damit höher ausfallen müsse. Auf Seiten der Stiftung mit Ulla Unseld-Berkéwicz an der Spitze wurde hingegen argumentiert, dass diese Entscheidung noch zu Lebzeiten getroffen wurde, und damit als Schenkung anzusehen ist. Dieser Ansicht schloss sich der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil an.

Siegfried Unseld starb im Oktober 2002. Sein Sohn Joachim hielt danach als Minderheitseigner 20 Prozent des Verlags, die er aber vor zwei Jahren abstieß. Der Verlag ist unter Führung von Ulla Unseld-Berkéwicz mittlerweile von Frankfurt nach Berlin umgezogen. Auch das Peter-Suhrkamp-Archiv und das Uwe-Johnson-Archiv, bis 2009 an der Goethe-Universität beheimatet, wurde vom Verlag ans Deutsche Literaturarchiv in Marbach verkauft und hat die Stadt verlassen. Joachim Unseld hatte 1994 die Frankfurter Verlagsanstalt übernommen, die er heute noch führt.


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