Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Ein Bild Rehbergers darf wieder gezeigt werden. Derweil geht ein Schadensersatzprozess um eine zerstörte Rehberger-Skulptur noch dieses Jahr vors Frankfurter Landgericht.
nil /
Künstler vor Gericht, in diesem Fall Berlin: Dort wurde am Mittwoch entschieden, dass ein monatelang verhülltes Werk des Frankfurter Künstlers Tobias Rehberger wieder gezeigt werden darf – versehen mit einem Hinweis auf die britische Künstlerin Bridget Riley. Das 25 Quadratmeter große Werk Rehbergers hängt in der Staatsbibliothek Unter den Linden in Berlin, neun Tage im März 2013 war es zu sehen, bevor es verhüllt wurde. Die 82-jährige Op-Art-Künstlerin Riley ließ eine Plagiatsklage gegen das durch die öffentliche Hand finanzierte Auftragswerk anstrengen, eine Klage, die nun fast ergebnislos zu Ende ging. Die gerichtliche Auflage: Das Werk muss mit dem Zusatz „Uhrenobjekt nach Movement in Squares von Bridget Riley“ gekennzeichnet sein – Ähnlichkeiten bestehen in der Tat, allerdings sind die Maße der verzerrten Schachbrettsmuster deutlich unterschiedlich.
Derweil wird vor dem Landgericht Frankfurt demnächst eine Schadensersatzklage gegen die Immobilienfirma WestInvest verhandelt, das zum Sparkassen Giroverband gehörende Unternehmen soll ein Rehberger-Werk zusammen mit dem übrigen Inventar des Tanzclubs Nusoul entfernt haben. Die Gerichtskosten für den Drei-Millionen-Euro-Streit wurden bezahlt, einen Termin für das Verfahren gibt es gleichwohl noch nicht.
Und dann wird am 21. Februar noch die erste Einzelausstellung des Städelschul-Professors in der Schirn eröffnet. Titel der von Matthias Ulrich kuratierten Schau: "Home and away and outside".