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Krach bei Suhrkamp
Ulla Unseld-Berkéwitz soll zahlen und gehen
Die Verleger-Witwe Ulla Unseld-Berkéwicz leitet den Suhrkamp-Verlag nicht länger. Sie soll Privates und Berufliches derart vermischt haben, dass sie Entschädigung zahlen muss. Das hat das Berliner Landgericht entschieden.
Die Nachricht aus Berlin ist ein Paukenschlag, der bis nach Frankfurt zu hören ist. Ulla Unseld-Berkéwicz ist nicht länger Geschäftsführerin des renommierten Suhrkamp-Verlages. Die gesamte Leitung abgesetzt. Zudem soll das Management rund 282.500 Euro Schadensersatz an den Verlag zahlen. So hat es das Berliner Landgericht am Montag entschieden. Die Urteile sind zwar noch nicht rechtskräftig, in Frankfurt, der alten Heimat des Verlags, aber natürlich DAS Gesprächsthema im Literaturbetrieb.
Der Autor Hans Sarkowicz sagte am Montag, bei der Vorstellung einer neuen Literaturgeschichte der Stadt Frankfurt: „Suhrkamp kam aus Berlin und ging dann wieder dorthin zurück.“ Eine normale Fluktuation, wie sie in der Handelsstadt Frankfurt seit jeher üblich sei. Dem stimmten aber die wenigsten Anwesenden zu. Offiziell wollte zwar niemand Stellung beziehen, doch unter der Hand wurde getuschelt. Hämisch getuschelt! Wäre Suhrkamp doch nie in die Hauptstadt gezogen, dann gäbe es dieses ganze Hickhack nicht. Ein Kenner des Suhrkamp-Verlages aus Frankfurter Zeiten hält die Klagen gegen die Geschäftsleitung für notwendig: „Die haben den Verlag schon fast gegen die Wand gefahren. Jetzt zieht Hans Barlach die Notbremse“, sagte er dem Journal Frankfurt.
Im November 2011 hatte die Gesellschafterversammlung einen Antrag abgelehnt, Unseld-Berkéwicz „aus wichtigem Grund von der Geschäftsführung abzuberufen“. Das Gericht hob die Ablehnung rückwirkend auf und gab somit der Klage des Mitgesellschafters des Verlags, Hans Barlach, statt. Die Begründung des Urteils liegt der Öffentlichkeit derzeit noch nicht vor.
Ebenso warf Barlach der Verlagsleitung vor, sie habe unnötig Räume in einem Haus angemietet. Pikant: Die Vermieterin besagten Hauses ist eine Gesellschaft, an der Unseld-Berkéwicz und ihr Bruder ebenfalls beteiligt sind. Damit sei Privates und Berufliches vermischt worden. Etwa 318.000 Euro Schadensersatz verlangte Barlach für den Verlag. Das Berliner Landgericht gab dem Kläger Recht und verurteilte die Geschäftsführung zu einer Zahlung von rund 282.500 Euro. Zudem soll für das laufende Geschäftsjahr eine Ersatzpflicht für entstandenen Mietschaden fällig werden.
Suhrkamp-Anwalt Peter Raue sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, er gehe davon aus, dass die Geschäftsleitung in Berufung gehen wird. Da der Prozess damit noch nicht am Ende angelangt ist, werde sich an der Verlagsspitze vorerst auch nichts ändern. Die Unseld-Familienstiftung, deren Vorsitzende Unseld-Berkéwicz ist, und die Medienholding AG Winterthur (Vorsitz: Hans Barlach) sind am Verlag beteiligt. Die Stiftung zu 61, die Medienholding zu 39 Prozent. Der Frankfurter Verlegersohn Joachim Unseld gab seine Anteile kürzlich ab, und will sich um seine eigene Unternehmung, die Frankfurter Verlagsanstalt, kümmern.
Vor dem Frankfurter Landgericht streiten die beiden Parteien übrigens auch: Sie wollen sich gegenseitig aus dem Verlag drängen – per richterlichem Urteil. Barlach zeigte sich in einer ersten Stellungnahme nach den Berliner Urteilen zuversichtlich, dass diese "einen erheblichen Einfluss auf den Frankfurter Prozess" haben werden. Der nächste Verhandlungstermin am hiesigen Landgericht ist der 13. Februar.
Der Autor Hans Sarkowicz sagte am Montag, bei der Vorstellung einer neuen Literaturgeschichte der Stadt Frankfurt: „Suhrkamp kam aus Berlin und ging dann wieder dorthin zurück.“ Eine normale Fluktuation, wie sie in der Handelsstadt Frankfurt seit jeher üblich sei. Dem stimmten aber die wenigsten Anwesenden zu. Offiziell wollte zwar niemand Stellung beziehen, doch unter der Hand wurde getuschelt. Hämisch getuschelt! Wäre Suhrkamp doch nie in die Hauptstadt gezogen, dann gäbe es dieses ganze Hickhack nicht. Ein Kenner des Suhrkamp-Verlages aus Frankfurter Zeiten hält die Klagen gegen die Geschäftsleitung für notwendig: „Die haben den Verlag schon fast gegen die Wand gefahren. Jetzt zieht Hans Barlach die Notbremse“, sagte er dem Journal Frankfurt.
Im November 2011 hatte die Gesellschafterversammlung einen Antrag abgelehnt, Unseld-Berkéwicz „aus wichtigem Grund von der Geschäftsführung abzuberufen“. Das Gericht hob die Ablehnung rückwirkend auf und gab somit der Klage des Mitgesellschafters des Verlags, Hans Barlach, statt. Die Begründung des Urteils liegt der Öffentlichkeit derzeit noch nicht vor.
Ebenso warf Barlach der Verlagsleitung vor, sie habe unnötig Räume in einem Haus angemietet. Pikant: Die Vermieterin besagten Hauses ist eine Gesellschaft, an der Unseld-Berkéwicz und ihr Bruder ebenfalls beteiligt sind. Damit sei Privates und Berufliches vermischt worden. Etwa 318.000 Euro Schadensersatz verlangte Barlach für den Verlag. Das Berliner Landgericht gab dem Kläger Recht und verurteilte die Geschäftsführung zu einer Zahlung von rund 282.500 Euro. Zudem soll für das laufende Geschäftsjahr eine Ersatzpflicht für entstandenen Mietschaden fällig werden.
Suhrkamp-Anwalt Peter Raue sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, er gehe davon aus, dass die Geschäftsleitung in Berufung gehen wird. Da der Prozess damit noch nicht am Ende angelangt ist, werde sich an der Verlagsspitze vorerst auch nichts ändern. Die Unseld-Familienstiftung, deren Vorsitzende Unseld-Berkéwicz ist, und die Medienholding AG Winterthur (Vorsitz: Hans Barlach) sind am Verlag beteiligt. Die Stiftung zu 61, die Medienholding zu 39 Prozent. Der Frankfurter Verlegersohn Joachim Unseld gab seine Anteile kürzlich ab, und will sich um seine eigene Unternehmung, die Frankfurter Verlagsanstalt, kümmern.
Vor dem Frankfurter Landgericht streiten die beiden Parteien übrigens auch: Sie wollen sich gegenseitig aus dem Verlag drängen – per richterlichem Urteil. Barlach zeigte sich in einer ersten Stellungnahme nach den Berliner Urteilen zuversichtlich, dass diese "einen erheblichen Einfluss auf den Frankfurter Prozess" haben werden. Der nächste Verhandlungstermin am hiesigen Landgericht ist der 13. Februar.
11. Dezember 2012, 08.19 Uhr
ges/cs
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