Corona-Schutzverordnung

Kurzfristige Änderungen bei Oper Frankfurt und Alter Oper

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Die neue Corona-Schutzverordnung sorgt für Planänderungen in Kultureinrichtungen. Während die Oper Frankfurt Besucherinnen und Besucher aufgrund der begrenzten Zuschaueranzahl ausladen muss, sagt die Alte Oper Termine vollständig ab.

ez /

Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung müssen die Oper Frankfurt und die Alte Oper umdisponieren. Wie die Oper Frankfurt mitteilte, darf seit Donnerstag laut Verordnung nur noch vor 530 Zuschauerinnen und Zuschauern gespielt werden. Intendant Bernd Loebe kritisiert besonders die Kurzfristigkeit der Entscheidung: „Wir stehen nun – nachdem wir bereits mehrere hundert Personen pro Vorstellung ausladen mussten – vor der Aufgabe, innerhalb von zwei Tagen weiteren Theaterfreund*innen absagen zu müssen! Das ist kaum realisierbar, dennoch versuchen wir es und hoffen auf das Verständnis unserer Kund*innen.“ Ersatztermine soll es insbesondere für „Die Nacht vor Weihnachten“ geben.

Die Alte Oper sagt dagegen alle geplanten Termine der Produktionen „Stomp" (15.12.-19.12.2021) und „Winterzauber" (21.12.-31.12.2021) vollständig ab. „Die Vorgaben der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung lassen sich organisatorisch, logistisch und wirtschaftlich in der Kürze der Zeit leider nicht umsetzen“, heißt es in einer Mitteilung der Alten Oper.


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