Awo-Skandal

Jürgen Richter weist Schadensersatzforderung zurück

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Der Kreisverband der Awo fordert mehrere hunderttausend Euro Schadensersatz von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Jürgen Richter. Dessen Anwalt weist die Forderung nun zurück: Das Ganze beruhe auf einem Rechenfehler und sei längst verjährt.

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Seit August vergangenen Jahres hat die Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Frankfurt zwei neue Vorstände, doch die Ermittlungen um die ehemalige Geschäftsführung laufen weiter. Der Kreisverband hatte noch Ende vergangenen Jahres eine Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer Jürgen Richter erhoben. Die geforderte Summe liege im mittleren sechsstelligen Bereich, jedoch unter einer halben Million Euro, teilte ein Sprecher des Kreisverbands auf Anfrage mit.

Der Betrag sei jedoch nur ein Teilaspekt des entstandenen Gesamtschadens, den die Awo inzwischen auf rund sechs Millionen Euro beziffert. Aktuell beziehe man sich auf eine getätigte Abfindungszahlung an den früheren stellvertretenden Geschäftsführer, die laut Kreisverband zu hoch gewesen sein soll. Den „entstandenen Schaden“ fordere man nun zurück, heißt es seitens der Awo.

"Abstruse Vorwürfe"

Bernhard Lorenz, der Anwalt Jürgen Richters, hat die Forderung zurückgewiesen. In einem Schreiben vom Sonntag teilte er mit, der Anspruch habe nie bestanden, sondern beruhe vielmehr „auf einem Rechenfehler des Klägers“. Darüber hinaus sei er tarifvertraglich ausgeschlossen und nach mehr als drei Jahren bereits verjährt.

Ferner teilte Lorenz mit, Jürgen Richter sei zum Abschluss der entsprechenden Abfindungsvereinbarung „ausdrücklich bevollmächtigt“ gewesen, die Personalabteilung habe seinerzeit gründlich gerechnet. Lorenz warf sowohl der Awo als auch den beteiligten Jurist:innen vor, unter dem „pressemässigen Skandalisierungsdruck“ zu stehen, und nur deshalb solchen „abstrusen Vorwürfen“ nachzugehen.

Seitens der Awo wollte man das Statement des Anwalts bislang nicht kommentieren. Sollte jedoch Widerspruch eingelegt werden, so werde man dies vor Gericht klären müssen.


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