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Zweite Streikwelle

Öffentlicher Dienst legt Arbeit nieder

Am Dienstag streiken die Angestellten des öffentlichen Dienstes in Hessen. Betroffen sind Kitas, Krankenhäuser, Verwaltungen, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie der Nahverkehr.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat in der Tarifrunde für die rund 2,1 Millionen Angestellten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit der zweiten Warnstreikwelle begonnen. Am Dienstag sind unter anderem die Beschäftigten in Hessen zu Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter Kitas, Krankenhäuser, Verwaltungen, Müllabfuhr, Stadtreinigung, Arbeitsagenturen, Jobcenter sowie Busse und Bahnen. S-Bahnen sind von dem Streik nicht betroffen.

„Die Warnstreiks sollen die Tarifverhandlungen beschleunigen. Wir wollen in der nächsten Verhandlungsrunde einen guten Abschluss erreichen“, sagt der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske. „Die Beschäftigten werden in dieser Woche zeigen, dass sie die Verhandlungen nicht nur passiv beobachten, sondern sich aktiv einbringen. CDU und CSU haben im Bundestagswahlkampf auf sprudelnde Steuereinnahmen hingewiesen. Und die Beschäftigten finden, es ist an der Zeit, dass sie daran beteiligt werden.“

Am Mittwoch geht der Arbeitskampf in den Nahverkehrsbetrieben weiter. Erneut wird es einen Warnstreik geben. Fahrgäste müssen sich laut Verdi auf "erhebliche Einschränkungen einstellen". Die Gewerkschaft fordert für die Nahverkehrsbeschäftigten eine Zulage von 70 Euro. „Im Nahverkehr und vor allem im Fahrerbereich ist die tägliche Belastung enorm", so Bsirske. "Um hier den nötigen qualifizierten Berufsnachwuchs zu gewinnen, muss der Nahverkehr attraktiver werden."

Verdi fordert außerdem für alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst Entgeltsteigerungen um 100 Euro und zusätzlich 3,5 Prozent, die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro monatlich. Außerdem will die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen regeln und sachgrundlos befristete Arbeitsverträge künftig tarifvertraglich ausschließen.
 
24. März 2014, 17.35 Uhr
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