Nach mehreren Skandalen wurde dem Frankfurter Kreisverband der AWO im Juli 2021 die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt. Nun hat die Organisation diese offiziell zurückerlangt. Sie konnte unter anderem die geforderten Steuernachzahlungen zahlen.
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Der Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat laut eigenen Angaben am vergangenen Dienstag seine Gemeinnützigkeit zurückerhalten, die das Finanzamt Frankfurt nun rückwirkend ab dem Jahr 2020 erteilt hat. Zuvor wurde dem Kreisverband die Gemeinnützigkeit im Juli 2021 von der Oberfinanzdirektion rückwirkend für die Jahre 2014 bis 2017 aberkannt. Dadurch kamen Steuerrückzahlungen auf die Organisation zu. Laut Mitteilung der AWO konnten die Beanstandungen der Finanzbehörde bereits im Jahr 2020 mit der Neuausrichtung des Kreisverbandes beseitigt werden, die Steuern seien nachgezahlt worden. Außerdem habe die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 des Kreisverbandes geprüft habe, ebendieser eine wirtschaftliche Stabilität bescheinigt.