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Nach Skandalen
AWO erlangt Gemeinnützigkeit zurück
Nach mehreren Skandalen wurde dem Frankfurter Kreisverband der AWO im Juli 2021 die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt. Nun hat die Organisation diese offiziell zurückerlangt. Sie konnte unter anderem die geforderten Steuernachzahlungen zahlen.
Der Frankfurter Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat laut eigenen Angaben am vergangenen Dienstag seine Gemeinnützigkeit zurückerhalten, die das Finanzamt Frankfurt nun rückwirkend ab dem Jahr 2020 erteilt hat. Zuvor wurde dem Kreisverband die Gemeinnützigkeit im Juli 2021 von der Oberfinanzdirektion rückwirkend für die Jahre 2014 bis 2017 aberkannt. Dadurch kamen Steuerrückzahlungen auf die Organisation zu. Laut Mitteilung der AWO konnten die Beanstandungen der Finanzbehörde bereits im Jahr 2020 mit der Neuausrichtung des Kreisverbandes beseitigt werden, die Steuern seien nachgezahlt worden. Außerdem habe die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 des Kreisverbandes geprüft habe, ebendieser eine wirtschaftliche Stabilität bescheinigt.
Dem Entzug der Gemeinnützigkeit waren mehrere Skandale vorausgegangen. Laut AWO-Geschäftsführer Stefan Krollmann sei die Aberkennung der ehemaligen Geschäftsführung um den früheren Leiter, Jürgen Richter, anzulasten. Krollmann war neben Gerhard Romen im März 2020 als Interimsvorstand eingestellt worden, um unter anderem die Aufarbeitung der „Machenschaftten“ voranzutreiben. Neben überhöhten Personalkosten habe es zu hohe Fahrzeug-, Sach- und Honorarkosten sowie ausgebliebene Spenden unter damaliger Leitung gegeben. Der entstandene Schaden wurde damals auf ungefähr zehn Millionen Euro geschätzt.
Die AWO leitete im Laufe der Aufarbeitung eine Schadensersatzklage gegen Jürgen Richter, seine Frau Hannelore und drei weitere ehemalige Mitarbeitende vor dem Frankfurter Arbeitsgericht ein. Im November 2022 wies das Gericht die Klage jedoch ab, ohne eine Begründung für das Urteil abzugeben. Die AWO wiederum ließ verkünden, weitere Schritte zu besprechen und alles zu tun, um Klarheit in dem Fall zu schaffen.
Korruptionsprozess um Peter Feldmann
Zu den Vorkommnissen gehörte auch die Eingebundenheit von Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann. Diesem wird von Anfang 2021 an Vorteilsgewährung vorgeworfen. Seine damalige Ehefrau Zübeyde Temizel soll bei der AWO ein überhöhtes Gehalt sowie einen Dienstwagen unter seiner Einflussnahme erhalten haben. Im anschließenden Korruptionsprozess ist Feldmann schließlich am 23. Dezember 2022 rechtskräftig vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil legte er Revision ein.
Dem Entzug der Gemeinnützigkeit waren mehrere Skandale vorausgegangen. Laut AWO-Geschäftsführer Stefan Krollmann sei die Aberkennung der ehemaligen Geschäftsführung um den früheren Leiter, Jürgen Richter, anzulasten. Krollmann war neben Gerhard Romen im März 2020 als Interimsvorstand eingestellt worden, um unter anderem die Aufarbeitung der „Machenschaftten“ voranzutreiben. Neben überhöhten Personalkosten habe es zu hohe Fahrzeug-, Sach- und Honorarkosten sowie ausgebliebene Spenden unter damaliger Leitung gegeben. Der entstandene Schaden wurde damals auf ungefähr zehn Millionen Euro geschätzt.
Die AWO leitete im Laufe der Aufarbeitung eine Schadensersatzklage gegen Jürgen Richter, seine Frau Hannelore und drei weitere ehemalige Mitarbeitende vor dem Frankfurter Arbeitsgericht ein. Im November 2022 wies das Gericht die Klage jedoch ab, ohne eine Begründung für das Urteil abzugeben. Die AWO wiederum ließ verkünden, weitere Schritte zu besprechen und alles zu tun, um Klarheit in dem Fall zu schaffen.
Korruptionsprozess um Peter Feldmann
Zu den Vorkommnissen gehörte auch die Eingebundenheit von Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann. Diesem wird von Anfang 2021 an Vorteilsgewährung vorgeworfen. Seine damalige Ehefrau Zübeyde Temizel soll bei der AWO ein überhöhtes Gehalt sowie einen Dienstwagen unter seiner Einflussnahme erhalten haben. Im anschließenden Korruptionsprozess ist Feldmann schließlich am 23. Dezember 2022 rechtskräftig vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil legte er Revision ein.
22. Februar 2023, 12.07 Uhr
tig
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23. November 2024
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