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NSU 2.0-Drohschreiben
Illegale Waffen bei Verdächtigem gefunden
Neben der Beteiligung an den „NSU 2.0“-Schreiben muss sich der ehemalige Polizeibeamte aus Bayern auch wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Gefunden wurden eine Pumpgun, zwei Pistolen, Pfefferspray und mehrere Schlagstöcke.
Vergangenen Freitag wurde im bayrischen Landshut ein Ehepaar festgenommen, das unter Verdacht steht, an den mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohschreiben beteiligt zu sein. Laut der Staatsanwaltschaft Frankfurt soll es sich bei den Verdächtigen um einen 63-jährigen ehemaligen Polizeibeamten und eine 55-jährige Frau handeln. Nun muss sich der Tatverdächtige zusätzlich wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Am Mittwoch hatte die Generalstaatsanwaltschaft München mitgeteilt, dass bei dem 63-Jährigen eine Pumpgun, zwei Pistolen, Pfefferspray und mehrere Schlagstöcke gefunden wurden. Dem JOURNAL FRANKFURT bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München am Donnerstag den Fund der Waffen. Damit bestehe neben und „völlig unabhängig“ von den Tatvorwürfen im Zusammenhang mit NSU 2.0 ein gesonderter Tatverdacht wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, so die Staatsanwaltschaft.
Aktuell werde geprüft, ob der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Für zwei Waffen besitze er eine waffenrechtliche Erlaubnis, er sei Mitglied im Sportschützenverein. Es komme vor, dass waffenbegeisterte Personen ansonsten verbotene Waffen mit einem ausgebauten Schlagbolzen „als Dekoration bei sich zu Hause“ hätten, so der Sprecher. Das halte man bei dem Verdächtigen jedoch für unwahrscheinlich. Die weiteren Ermittlungen hielten an. Für diese ist die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) zuständig.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dem WDR und NDR soll der Beschuldigte gesagt haben, er habe nichts mit den NSU 2.0-Drohschreiben zu tun und wisse auch nicht, wer dahinterstecke. Jemand wolle offenbar gezielt die Polizei auf eine falsche Spur lenken. Die Welt hatte zudem berichtet, dass der ehemalige Polizeibeamte im Jahr 2019 unter dem Namen „Eugen Prinz“ – ein bei Rechtsextremen beliebtes Pseudonym – an einer Medienkonferenz der AfD-Bundestagsfraktion teilgenommen haben soll. Zudem sei der Mann als Blogger bei dem rechtsradikalen Portal „PI-News“ tätig.
Seit Oktober 2017 kam es immer wieder zu Drohschreiben, die meist mit NSU 2.0 oder anderen den Nationalsozialismus verherrlichenden Kürzeln unterzeichnet waren. Betroffen sind unter anderem die Linken-Politiker Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Vereinzelt konnte festgestellt werden, dass die Daten der Adressaten zuvor von Rechnern der hessischen Polizei abgerufen worden waren. Nachdem vor gut zwei Wochen Landespolizeipräsident Udo Münch zurückgetreten ist und ein neuer Maßnahmenkatalog für den Umgang der Polizei mit vertraulichen Daten veröffentlich wurde, stellte sich Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) vergangene Woche den Fragen des hessischen Parlaments.
Beuth gab dabei an, dass zu dem Zeitpunkt 69 Drohschreiben an 27 Personen gegangen waren. Inzwischen liegen diese Zahlen höher. Der Großteil der Daten, welche der oder die Absender verwendeten, stamme laut den Ermittlungsbehörden aus öffentlich zugänglichen Quellen. Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nährte sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.
Aktuell werde geprüft, ob der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen habe. Für zwei Waffen besitze er eine waffenrechtliche Erlaubnis, er sei Mitglied im Sportschützenverein. Es komme vor, dass waffenbegeisterte Personen ansonsten verbotene Waffen mit einem ausgebauten Schlagbolzen „als Dekoration bei sich zu Hause“ hätten, so der Sprecher. Das halte man bei dem Verdächtigen jedoch für unwahrscheinlich. Die weiteren Ermittlungen hielten an. Für diese ist die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) zuständig.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dem WDR und NDR soll der Beschuldigte gesagt haben, er habe nichts mit den NSU 2.0-Drohschreiben zu tun und wisse auch nicht, wer dahinterstecke. Jemand wolle offenbar gezielt die Polizei auf eine falsche Spur lenken. Die Welt hatte zudem berichtet, dass der ehemalige Polizeibeamte im Jahr 2019 unter dem Namen „Eugen Prinz“ – ein bei Rechtsextremen beliebtes Pseudonym – an einer Medienkonferenz der AfD-Bundestagsfraktion teilgenommen haben soll. Zudem sei der Mann als Blogger bei dem rechtsradikalen Portal „PI-News“ tätig.
Seit Oktober 2017 kam es immer wieder zu Drohschreiben, die meist mit NSU 2.0 oder anderen den Nationalsozialismus verherrlichenden Kürzeln unterzeichnet waren. Betroffen sind unter anderem die Linken-Politiker Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Vereinzelt konnte festgestellt werden, dass die Daten der Adressaten zuvor von Rechnern der hessischen Polizei abgerufen worden waren. Nachdem vor gut zwei Wochen Landespolizeipräsident Udo Münch zurückgetreten ist und ein neuer Maßnahmenkatalog für den Umgang der Polizei mit vertraulichen Daten veröffentlich wurde, stellte sich Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) vergangene Woche den Fragen des hessischen Parlaments.
Beuth gab dabei an, dass zu dem Zeitpunkt 69 Drohschreiben an 27 Personen gegangen waren. Inzwischen liegen diese Zahlen höher. Der Großteil der Daten, welche der oder die Absender verwendeten, stamme laut den Ermittlungsbehörden aus öffentlich zugänglichen Quellen. Zudem hätten die Ermittlungen ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden. Daraus nährte sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.
30. Juli 2020, 13.04 Uhr
jwe
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