Der Frankfurter Oberbürgermeister muss sich von Dienstag an vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Peter Feldmann Vorteilsannahme im Amt vor.
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Am Dienstag beginnt der Prozess wegen Vorteilsannahme gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) vor der 24. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts. Für seine Verteidigung hat sich der 64-Jährige prominente Unterstützung geholt: Neben David Hofferbert, Experte für Beamtenrecht, wird auch Ulrich Endres, der schon die Hells Angels und Magnus Gäfgen verteidigt hat, an der Seite des Stadtoberhaupts stehen. Terminiert sind zunächst sechs Verhandlungstage bis zum 23. November; drei davon liegen nach dem Bürgerentscheid über die Abwahl des OBs am 6. November. Ob diese sechs Tage ausreichen, ist allerdings unklar.
Die Staatsanwaltschaft wirft Feldmann vor, dass seine Frau Zübeyde Feldmann ihre Stelle als Leiterin einer AWO-Kita nur aufgrund seiner Position als Oberbürgermeister bekommen haben soll. Zudem soll Feldmann davon gewusst haben, dass seine Frau „ohne sachlichen Grund“ ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen von der AWO bekam.
Des Weiteren soll die AWO Feldmann 2018 „durch Einwerbung von Spenden“ im Wahlkampf unterstützt haben. Im Gegenzug soll es zwischen Feldmann und der AWO eine stillschweigende Vereinbarung gegeben haben, wonach der Oberbürgermeister künftig die Interessen der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt habe „wohlwollend berücksichtigen“ wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Feldmann selbst bezeichnete die Vorwürfe damals als „haltlos und maßlos“ und zeigte sich zuversichtlich: „Ich vertraue auf die Unabhängigkeit der Gerichte. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass meine Unschuld bewiesen wird.“ Am zweiten Prozesstag (27. Oktober) soll es auch eine Einlassung des Stadtoberhauptes geben. In welcher Form diese Einlassung geschehen wird und ob der OB anschließend Fragen des Gerichts beantworten wird, ist allerdings unklar.