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Korruptionsprozess
Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für Feldmann
Im Korruptions-Prozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Peter Feldmann hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung hingegen forderte Freispruch für den 64-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in ihrem Plädoyer im Prozess gegen Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) eine Geldstrafe von insgesamt 31 500 Euro für das ehemalige Stadtoberhaupt gefordert. Zudem soll er 5989 Euro Wertersatz leisten.
Feldmann wird Vorteilsannahme im Amt in zwei Fällen vorgeworfen. Zum einen geht es dabei um die Anstellung seiner, inzwischen von ihm getrennt lebenden, Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals noch Temizel, als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Sie soll neben einem überhöhten Gehalt auch einen Dienstwagen erhalten haben – nur aufgrund ihrer Beziehung zu Feldmann. Dieser habe erkannt, so die Staatsanwaltschaft, dass Hannelore Richter die Stelle Zübeyde Temizel nicht aus sachlichen Gründen angeboten habe, sondern mit Blick auf seine Dienststellung.
Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Hannelore Richter für Feldmann im Zuge der OB-Wahl 2018 gesammelt habe. Laut Staatsanwaltschaft bestand danach unausgesprochen eine Einigkeit zwischen Feldmann und den Richters darüber, dass er sich der AWO gegenüber wohlwollend zeigen werde. Als ein Indiz dafür sieht die Anklage mehrere SMS-Nachrichten von Hannelore Richter an Peter Feldmann, in denen sie Feldmann an die Erfüllung der „Unrechtsvereinbarung“ erinnert habe. Unter anderem schrieb Richter dort „gerne werfe ich dir auch in Zukunft wieder beruflich und privat einen Stein in den Garten“ oder auch „quid pro quo“. Eine SMS, die Hannelore Richter nur kurz nach Feldmanns Wiederwahl im Frühjahr 2018 geschickt hat, in der sie das damalige Stadtoberhaupt aufforderte, sich mit ihr im Café Mozart zu treffen, sei laut Staatsanwaltschaft als eine „Order“ zu verstehen. Feldmann sei darauf eingegangen, weil er eine Pflicht zu erfüllen gehabt habe, so die Staatsanwaltschaft.
Das Ehepaar Richter habe im Laufe der Zeit auf eine Art „Wohlwollenskonto“ eingezahlt, angefangen mit der Rückkehroption in eine Anstellung bei der AWO für Peter Feldmann, die Hannelore Richter ihm zugesichert hat. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Richter dieses Angebot gemacht habe, da sie unzufrieden mit Feldmanns Arbeit gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft bezog sich noch einmal auf die Aussage einer AWO-Mitarbeiterin am vierten Prozesstag, die sagte, Hannelore Richter mache nichts ohne Berechnung – „und das gilt umso mehr, wenn man jemanden nicht leiden kann“, fügte Staatsanwalt Johannes Schmidt am Mittwoch hinzu.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer zudem, dass es für die Strafbarkeit unerheblich sei, ob Feldmann seinen Teil der vermeintlichen Abmachung erfüllt habe. Es reiche aus, dass „der Anschein der Vorteilsannahmen erweckt wird“.
Verteidigung fordert Freispruch
Peter Feldmanns Verteidigung hingegen fordert am Mittwoch Freispruch für den 64-Jährigen. Das Verfahren habe gezeigt, dass in der AWO Frankfurt und Wiesbaden zahlreiche Missstände geherrscht haben. Diese stünden jedoch nicht im Zusammenhang mit Feldmann. Es habe zudem eine Vielzahl an Missständen und „Eigenheiten bei der Einstellung von Mitarbeitern“ bei der AWO gegeben, dies sei dementsprechend nichts Ungewöhnliches gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass Temizels Einstellung genau so verlaufen wäre, wäre sie die Freundin eines AWO-Mitarbeiters gewesen.
Die Einstellung Temizels als Leiterin der deutsch-türkischen Kita habe angesichts ihres Hintergrunds und ihres Studiums für Feldmann Sinn ergeben. Außerdem habe er auf die Fähigkeiten seiner Frau vertraut und sei nicht von korrupten Hintergedanken des Ehepaars Richter ausgegangen. Dass Feldmann von der Höhe des Gehalts seiner Ehefrau gewusst habe, sei zudem nicht bewiesen worden.
Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Einstellung von Zübeyde Temizel auf einem Gefallen beruhe, müsse man nicht von einer Gegenleistung Feldmanns ausgehen, sagte Verteidiger Christian Graßie am Mittwoch. Dafür spreche auch, dass Feldmann eine öffentliche Anfrage von Jürgen Richter, in der er um Unterstützung von Feldmann gebeten hatte, zurückgewiesen habe. Auch die Anwerbung von Wahlkampfspenden durch AWO-Mitarbeiter und SPD-Mitglieder sei weder unüblich noch strafbar gewesen.
Das Plädoyer der Verteidigung wird am kommenden Mittwoch, 21. Dezember, fortgesetzt. Dann hat auch Feldmann noch die Gelegenheit eines letzten Wortes. Ob das Urteil wie geplant am kommenden Mittwoch fallen wird, ist noch unklar.
Feldmann wird Vorteilsannahme im Amt in zwei Fällen vorgeworfen. Zum einen geht es dabei um die Anstellung seiner, inzwischen von ihm getrennt lebenden, Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals noch Temizel, als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Sie soll neben einem überhöhten Gehalt auch einen Dienstwagen erhalten haben – nur aufgrund ihrer Beziehung zu Feldmann. Dieser habe erkannt, so die Staatsanwaltschaft, dass Hannelore Richter die Stelle Zübeyde Temizel nicht aus sachlichen Gründen angeboten habe, sondern mit Blick auf seine Dienststellung.
Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Hannelore Richter für Feldmann im Zuge der OB-Wahl 2018 gesammelt habe. Laut Staatsanwaltschaft bestand danach unausgesprochen eine Einigkeit zwischen Feldmann und den Richters darüber, dass er sich der AWO gegenüber wohlwollend zeigen werde. Als ein Indiz dafür sieht die Anklage mehrere SMS-Nachrichten von Hannelore Richter an Peter Feldmann, in denen sie Feldmann an die Erfüllung der „Unrechtsvereinbarung“ erinnert habe. Unter anderem schrieb Richter dort „gerne werfe ich dir auch in Zukunft wieder beruflich und privat einen Stein in den Garten“ oder auch „quid pro quo“. Eine SMS, die Hannelore Richter nur kurz nach Feldmanns Wiederwahl im Frühjahr 2018 geschickt hat, in der sie das damalige Stadtoberhaupt aufforderte, sich mit ihr im Café Mozart zu treffen, sei laut Staatsanwaltschaft als eine „Order“ zu verstehen. Feldmann sei darauf eingegangen, weil er eine Pflicht zu erfüllen gehabt habe, so die Staatsanwaltschaft.
Das Ehepaar Richter habe im Laufe der Zeit auf eine Art „Wohlwollenskonto“ eingezahlt, angefangen mit der Rückkehroption in eine Anstellung bei der AWO für Peter Feldmann, die Hannelore Richter ihm zugesichert hat. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Richter dieses Angebot gemacht habe, da sie unzufrieden mit Feldmanns Arbeit gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft bezog sich noch einmal auf die Aussage einer AWO-Mitarbeiterin am vierten Prozesstag, die sagte, Hannelore Richter mache nichts ohne Berechnung – „und das gilt umso mehr, wenn man jemanden nicht leiden kann“, fügte Staatsanwalt Johannes Schmidt am Mittwoch hinzu.
Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrem Plädoyer zudem, dass es für die Strafbarkeit unerheblich sei, ob Feldmann seinen Teil der vermeintlichen Abmachung erfüllt habe. Es reiche aus, dass „der Anschein der Vorteilsannahmen erweckt wird“.
Verteidigung fordert Freispruch
Peter Feldmanns Verteidigung hingegen fordert am Mittwoch Freispruch für den 64-Jährigen. Das Verfahren habe gezeigt, dass in der AWO Frankfurt und Wiesbaden zahlreiche Missstände geherrscht haben. Diese stünden jedoch nicht im Zusammenhang mit Feldmann. Es habe zudem eine Vielzahl an Missständen und „Eigenheiten bei der Einstellung von Mitarbeitern“ bei der AWO gegeben, dies sei dementsprechend nichts Ungewöhnliches gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass Temizels Einstellung genau so verlaufen wäre, wäre sie die Freundin eines AWO-Mitarbeiters gewesen.
Die Einstellung Temizels als Leiterin der deutsch-türkischen Kita habe angesichts ihres Hintergrunds und ihres Studiums für Feldmann Sinn ergeben. Außerdem habe er auf die Fähigkeiten seiner Frau vertraut und sei nicht von korrupten Hintergedanken des Ehepaars Richter ausgegangen. Dass Feldmann von der Höhe des Gehalts seiner Ehefrau gewusst habe, sei zudem nicht bewiesen worden.
Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Einstellung von Zübeyde Temizel auf einem Gefallen beruhe, müsse man nicht von einer Gegenleistung Feldmanns ausgehen, sagte Verteidiger Christian Graßie am Mittwoch. Dafür spreche auch, dass Feldmann eine öffentliche Anfrage von Jürgen Richter, in der er um Unterstützung von Feldmann gebeten hatte, zurückgewiesen habe. Auch die Anwerbung von Wahlkampfspenden durch AWO-Mitarbeiter und SPD-Mitglieder sei weder unüblich noch strafbar gewesen.
Das Plädoyer der Verteidigung wird am kommenden Mittwoch, 21. Dezember, fortgesetzt. Dann hat auch Feldmann noch die Gelegenheit eines letzten Wortes. Ob das Urteil wie geplant am kommenden Mittwoch fallen wird, ist noch unklar.
14. Dezember 2022, 18.36 Uhr
Elena Zompi
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23. November 2024
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