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Korruptionsprozess
Feldmann zu Geldstrafe verurteilt
Das Frankfurter Landgericht hat am Freitagmorgen den wegen Korruptionsverdachts angeklagten Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann verurteilt: Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro sowie einen vierstelligen Wertersatz zahlen.
Mit einem emotionalen „letzten Wort“ hatte Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann am Mittwoch vor Gericht nochmals seinen Freispruch gefordert. Am Freitagmorgen wurde nun das Urteil im Frankfurter Landgericht gefällt: Der SPD-Politiker muss eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro zahlen; darüber hinaus wird ein Wertersatz von knapp 6000 Euro fällig. Er ist damit vorbestraft.
Der Prozess am Frankfurter Landgericht läuft bereits seit Oktober. Feldmann wird Vorteilsannahme im Amt in zwei Fällen vorgeworfen: Zum einen soll seine frühere Freundin und inzwischen getrennt von ihm lebende Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals Temizel, aufgrund seiner Amtsstellung eine Leitungsposition in einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekommen haben. Für diese soll sie nicht nur übertariflich bezahlt worden sein, sondern auch einen Dienstwagen erhalten haben. Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Hannelore Richter, die ehemalige Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin, für Feldmanns OB-Wahl 2018 gesammelt habe. Im Gegenzug habe dieser zugesagt, die AWO wohlwollend zu berücksichtigen.
Das nun gefällte Urteil liegt zwischen der Forderung Feldmanns auf Freispruch, der bis zuletzt auf seine Unschuld verwies und der der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 175 Euro sowie den gleichen Wertersatz in Höhe von 6000 Euro gefordert.
Der Prozess am Frankfurter Landgericht läuft bereits seit Oktober. Feldmann wird Vorteilsannahme im Amt in zwei Fällen vorgeworfen: Zum einen soll seine frühere Freundin und inzwischen getrennt von ihm lebende Ehefrau Zübeyde Feldmann, damals Temizel, aufgrund seiner Amtsstellung eine Leitungsposition in einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekommen haben. Für diese soll sie nicht nur übertariflich bezahlt worden sein, sondern auch einen Dienstwagen erhalten haben. Zum anderen geht es um Spenden in Höhe von fast 6000 Euro, die Hannelore Richter, die ehemalige Wiesbadener AWO-Geschäftsführerin, für Feldmanns OB-Wahl 2018 gesammelt habe. Im Gegenzug habe dieser zugesagt, die AWO wohlwollend zu berücksichtigen.
Das nun gefällte Urteil liegt zwischen der Forderung Feldmanns auf Freispruch, der bis zuletzt auf seine Unschuld verwies und der der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 175 Euro sowie den gleichen Wertersatz in Höhe von 6000 Euro gefordert.
23. Dezember 2022, 11.10 Uhr
sie
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23. November 2024
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