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NSU 2.0-Drohmails

Roland Ullmann wird neuer Landespolizeipräsident

Vergangenen Dienstag ist der hessische Polizeipräsident Udo Münch zurückgetreten. Nun steht sein Nachfolger fest. Zudem soll ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Aufklärung der NSU 2.0-Affäre und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die hessische Polizei beitragen.
Die Nachfolge für den ehemaligen Landespolizeipräsident Udo Münch steht fest: Roland Ullmann wird neuer Landespolizeipräsident. Das verkündete der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) am Freitagvormittag. Ullmann war bislang Leiter des Polizeipräsidiums Südosthessen. Sein Vorgänger hatte vergangenen Dienstag seinen Rücktritt bekanntgegeben, nachdem öffentlich wurde, dass wesentliche Informationen im Zusammenhang mit den Drohschreiben gegen die Linken-Politikerin Janine Wissler offenbar nicht an Innenminister Beuth weitergegeben worden waren. „Roland Ullmann übernimmt in schwierigen Zeiten die Verantwortung für die hessische Polizei“, sagte Beuth. Der Ruf nach restloser Aufklärung werde immer größer. Doch oberste Priorität, das machen Beuth und Ullmann immer wieder deutlich, ist das Vertrauen wiederherzustellen und das Bild der Polizei als Freund und Helfer zu verteidigen. Bisher handele es sich bei den Verfassern der Drohmails lediglich um einen Verdacht gegen einzelne hessische Polizeikräfte und nicht um eine Gewissheit, betonte der Innenminister.

Dazu beitragen soll ein Maßnahmenkatalog, den Beuth und Ullmann am Freitag in Wiesbaden vorstellten. Mit der Berufung des Sonderermittlers Hanspeter Mehner, der federführend die Ermittlungen zu den NSU 2.0-Drohschreiben übernimmt, hatte Beuth erste Maßnahmen ergriffen. Dadurch, dass Mehner unmittelbar dem Landespolizeipräsidenten berichtet, seien kurze Meldewege sichergestellt. Zudem werde Ullmann die neue Position des Verfahrensreferenten schaffen, der fortan als unmittelbarer Ansprechpartner im Führungsstab für diese Ermittlungen fungiert. „Darüber hinaus habe ich mit dem Präsidenten des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik die Umsetzung des Resets im Hinblick auf die Datensicherheit der polizeilichen Systeme besprochen.“ 

Auch der Schutz der von den Schreiben bedrohten Personen solle sichergestellt werden. Wir werden deshalb auch das Bedrohungsmanagement der Polizei weiter ausbauen. „Wer bedroht wird, bekommt schnelle und verbindliche Hilfe, Betreuung und Schutz“, so Innenminister Beuth. Zudem prüfe man eine Bundesratsinitiative zur Strafverschärfung beim Straftatbestand „Bedrohung“. Das Disziplinarrecht werde dahingehend geprüft, inwiefern ein Sonderrecht in Bezug auf Waffenträger oder ein Entzug der „Zuverlässigkeit“ bei Polizistinnen und Polizisten bei bestimmten dienstlichen Vergehen möglich ist. „Im Bewusstsein über die Belastungen, denen die bedrohten Personen ausgesetzt sind sowie der besonderen Niederträchtigkeit, die solche Drohungen aus der Anonymität heraus haben, werden wir auf eine Strafverschärfung für diesen Straftatbestand pochen.“

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werde beim Hessischen Landtag ein Bürger- und Polizeibeauftragter eingerichtet, der allen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für Anliegen im Umgang mit Behörden dient. Der Bürger- und Polizeibeauftragte soll insbesondere auch Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürger*innen und Sicherheitsbehörden sowie auch für Angehörige der Sicherheitsbehörden sein.

Darüber hinaus werde Beuth eine unabhängige Experten-Kommission beauftragen. Diese soll Vorschläge erarbeiten, wie Fehlverhalten Einzelner innerhalb der Polizei frühzeitig erkannt und geahndet werden können. Zudem soll ein neues Leitbild für die Polizei Hessen erstellt werden sowie die bereits ergriffenen Maßnahmen innerhalb der hessischen Polizei evaluiert und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung ausgesprochen werden.
 
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17. Juli 2020, 13.39 Uhr
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