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Ja oder Nein?
Pro und Contra Schuldenbremse
Neben der Kommunalwahl kann am 27. März auch über die Schuldenbremse abgestimmt werden. Ja oder Nein? Gottfried Milde (CDU) und Harald Fiedler (DGB) nennen hier ihre Argumente.
Pro Schuldenbremse
von Gottfried Milde (CDU)
Schon heute haben wir Schuldenberge angehäuft, die nur schwer von künftigen Generationen abgetragen werden können. Ohne ein nachhaltiges Gegensteuern werden sich unsere Kinder und Enkelkinder durch die hohen Zins- und Tilgungszahlungen mit einem immer kleiner werdenden Gestaltungsspielraum auseinanderzusetzen haben. Zusätzliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur sowie innere Sicherheit und damit in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes werden ebenso schwer möglich sein wie weitere Ausgaben für Soziales, Kultur oder Sport. Mahnende Beispiele hierfür sind die Schuldenkrisen von Staaten wie Griechenland oder Irland. Ab dem Jahr 2020 soll es dem Land durch die Änderung der Hessischen Landesverfassung grundsätzlich verboten sein, neue Kredite aufzunehmen.
Ohne eine Ausgestaltung der Schuldenbremse für Hessen könnte das Land auf Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notsituationen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes im Rahmen seiner planmäßigen Haushaltswirtschaft überfordern, nicht reagieren. Es gilt daher für diese Ausnahmefälle Vorsorge zu treffen.
Für eine eigenständige Schuldenbremse in Hessen spricht zudem: Es bestehen Zweifel, ob der Bund den Ländern den Haushaltsausgleich überhaupt vorschreiben darf. Der schleswig-holsteinische Landtag hat gegen die Schuldenbremse Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir wollen – unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – eine eigenständige Regelung für Hessen in unsere Landesverfassung aufnehmen.
Die für die Verfassungsänderung vorgeschriebene Volksabstimmung gibt den Bürgern die Möglichkeit, direkt zu entscheiden, ob sie den Kurs der Verschuldung stoppen und die Politik verpflichten wollen. Somit wird auch sichergestellt, dass das Verbot der Nettoneuverschuldung nicht wieder ohne Zustimmung der Hessischen Bevölkerung gestrichen werden kann.
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz haben bereits Änderungen ihrer Landesverfassungen durchgeführt bzw. auf den Weg gebracht. Es gibt also in dieser Frage keinen „hessischen Sonderweg“.
Bei einer konjunkturellen Entwicklung, die nicht der Normalsituation entspricht, können zur Stabilisierung der Wirtschaftslage Schulden gemacht werden. Die Feststellung, ob von der Normalsituation abgewichen wird, trifft dabei nicht der Landtag, sondern sie wird durch objektive, wirtschaftwissenschaftliche Kriterien des Statistischen Bundesamtes und der Europäischen Union festgelegt.
Sollte eine Verschuldung zum Augleich eines Wirtschafteinbruchs erforderlich sein, ist damit gleichzeitig eine Tilgungspflicht der gemachten Kredite in guten Zeiten verbunden. Eine Umgehung des Schuldenverbots durch den Landtag ist somit nicht möglich. Auch die Höhe der ausnahmsweise zulässigen Kreditaufnahme und die Frage in welchem Zeitraum die Tilgung zu erfolgen hat, soll der Landtag nicht frei entscheiden können. Hierzu wird die Berechnung analog der des Bundes erfolgen. Einzelheiten werden detailliert in einem Begleitgesetz geregelt. Auf Eckpunkte für ein solches Begleitgesetz haben sich CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag bereits verständigt.
Sollte es zu einer Notsituation wie bspw. eine Naturkatastrophe oder einem sonstigen außergewöhnlichen Notfall kommen, muss der Staat aktiv und engagiert gegen die Auswirkungen einer solchen Lage vorgehen. Dazu kann es notwendig sein, dass der Staat über große finanzielle Mittel verfügt. In solchen Ausnahmefällen ist es erlaubt Kredite aufzunehmen. (Übernahme der Regelung des Bundes). Ob eine Notsituation eingetreten ist, entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten im Hessischen Landtag.
Die Schuldenbremse gibt vor, dass wir spätestens ab 2020 Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen haben. Die Schuldenbremse gibt keinen Weg vor, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Dieser Weg wird nach wie vor Gegenstand der politischen Diskussionen sein.
Alle von den Gegnern der Schuldenbremse genannten Argumente beantworten nicht die entscheidende Frage, was ist die Alternative zur Schuldenbremse? Sollen wir wie bisher weiter machen und vergleichbar zu anderen europäischen Ländern fast zahlungsunfähig werden? Sollen wir hinsichtlich der Spekulationen des Finanzmarktes anfällig werden? Nicht im Ansatz wird dargelegt, welche Ausgaben möglicherweise reduziert werden sollen. Es wird lediglich darauf gesetzt mittels Steuererhöhungen die Neuverschuldung zu reduzieren. Dies ist äußert illusorisch.
Gottfried Milde ist Landtagsabgeordneter der CDU in Hessen.
Contra Schuldenbremse
von Harald Fiedler (DGB)
Bund, Länder und Kommunen dürfen ab dem Jahr 2020 keine Kredite mehr aufnehmen. Das hat der Deutsche Bundestag Anfang 2009 in die Verfassung aufgenommen. Diese Kreditbremse wird fälschlicherweise als Schuldenbremse bezeichnet.
Jetzt soll auch in der Hessischen Verfassung eine Schuldenbremse verankert werden. Das ist schon wegen der Bundesregelung unnötig, die natürlich auch für Hessen gilt. Wenn wir beim Volksentscheid am 23. März für ein zusätzliches Kreditverbot votierten, könnten wir für finanzielle Kürzungen und Sozialabbau verantwortlich gemacht werden. Unsere demokratischen Mitwirkungsrechte bei Investitionsentscheidungen blieben auf der Strecke. Wir hätten es nicht anders gewollt, so würden wir es zu hören kriegen. Fair ist anders. Kurzsichtig wäre es ebenfalls.
Wenn wir die Zukunftsprobleme bewältigen wollen, brauchen einen starken und handlungsfähigen demokratischen Staat. Mindestens dieses sollte die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise uns vermittelt haben. Denn plötzlich war der Staat allseits gefragt. Unsere Zukunft erfordert die notwendigen Investitionen in Bildung, Ökologie, Gesundheitswesen und Altenbetreuung. Geschieht das nicht, wären nicht nur wir, sondern auch künftige Generationen die Dummen.
Die politisch Verantwortlichen haben allzu lange auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verzichtet. Nicht zuletzt durch Steuergeschenke an große Unternehmen, Reiche und Vermögende wurde der Staat arm gemacht. Darunter litten insbesondere die Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden.
Die Kommunen wurden zusätzlich geschwächt, indem ihnen immer mehr Pflichtaufgaben zugewiesen wurden, während ihnen durch eine ungerechte Steuerpolitik gleichzeitig Geldmittel vorenthalten wurden. Diese sozial unausgewogene Politik gefährdet die Handlungsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Wir verwahren uns gegen die gängige Behauptung, wir hätten über unsere Verhältnisse gelebt. Die Prediger der Schuldenbremse hatten Jahrzehnte die Möglichkeit, die Verhältnisse anders zu gestalten. Sie tragen die Verantwortung für privaten Reichtum und die leeren öffentlichen Kassen.
Wenn die Landesregierung keine oder weniger Schulden machen will, so bleibt es ihr unbenommen das zu tun. Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung. Die Finanzierung gesellschaftlich notwendiger Investitionen auch durch Kredite muss möglich bleiben.
Die Gewerkschaften wollen die Gegenwart und die Zukunft aller Generationen sichern. Echte Generationengerechtigkeit erfordert aus unserer Sicht eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Politik. Demokratische Entscheidungen und Handlungsmöglichkeiten sind mit einem Schuldendiktat nicht zu vereinbaren.
Ein sozial und nachhaltig finanziertes Gemeinwesen ist möglich, wenn Steuern in angemessenem Umfang und nach Leistungsfähigkeit – also sozial gerecht – erhoben werden.
Auch deshalb, stimmen Sie am Sonntag bei der Volksbefragung mit nein!
Harald Fiedler ist Regionsvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds Frankfurt/Rhein-Main
von Gottfried Milde (CDU)
Schon heute haben wir Schuldenberge angehäuft, die nur schwer von künftigen Generationen abgetragen werden können. Ohne ein nachhaltiges Gegensteuern werden sich unsere Kinder und Enkelkinder durch die hohen Zins- und Tilgungszahlungen mit einem immer kleiner werdenden Gestaltungsspielraum auseinanderzusetzen haben. Zusätzliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur sowie innere Sicherheit und damit in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes werden ebenso schwer möglich sein wie weitere Ausgaben für Soziales, Kultur oder Sport. Mahnende Beispiele hierfür sind die Schuldenkrisen von Staaten wie Griechenland oder Irland. Ab dem Jahr 2020 soll es dem Land durch die Änderung der Hessischen Landesverfassung grundsätzlich verboten sein, neue Kredite aufzunehmen.
Ohne eine Ausgestaltung der Schuldenbremse für Hessen könnte das Land auf Naturkatastrophen und andere außergewöhnliche Notsituationen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes im Rahmen seiner planmäßigen Haushaltswirtschaft überfordern, nicht reagieren. Es gilt daher für diese Ausnahmefälle Vorsorge zu treffen.
Für eine eigenständige Schuldenbremse in Hessen spricht zudem: Es bestehen Zweifel, ob der Bund den Ländern den Haushaltsausgleich überhaupt vorschreiben darf. Der schleswig-holsteinische Landtag hat gegen die Schuldenbremse Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir wollen – unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – eine eigenständige Regelung für Hessen in unsere Landesverfassung aufnehmen.
Die für die Verfassungsänderung vorgeschriebene Volksabstimmung gibt den Bürgern die Möglichkeit, direkt zu entscheiden, ob sie den Kurs der Verschuldung stoppen und die Politik verpflichten wollen. Somit wird auch sichergestellt, dass das Verbot der Nettoneuverschuldung nicht wieder ohne Zustimmung der Hessischen Bevölkerung gestrichen werden kann.
Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz haben bereits Änderungen ihrer Landesverfassungen durchgeführt bzw. auf den Weg gebracht. Es gibt also in dieser Frage keinen „hessischen Sonderweg“.
Bei einer konjunkturellen Entwicklung, die nicht der Normalsituation entspricht, können zur Stabilisierung der Wirtschaftslage Schulden gemacht werden. Die Feststellung, ob von der Normalsituation abgewichen wird, trifft dabei nicht der Landtag, sondern sie wird durch objektive, wirtschaftwissenschaftliche Kriterien des Statistischen Bundesamtes und der Europäischen Union festgelegt.
Sollte eine Verschuldung zum Augleich eines Wirtschafteinbruchs erforderlich sein, ist damit gleichzeitig eine Tilgungspflicht der gemachten Kredite in guten Zeiten verbunden. Eine Umgehung des Schuldenverbots durch den Landtag ist somit nicht möglich. Auch die Höhe der ausnahmsweise zulässigen Kreditaufnahme und die Frage in welchem Zeitraum die Tilgung zu erfolgen hat, soll der Landtag nicht frei entscheiden können. Hierzu wird die Berechnung analog der des Bundes erfolgen. Einzelheiten werden detailliert in einem Begleitgesetz geregelt. Auf Eckpunkte für ein solches Begleitgesetz haben sich CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag bereits verständigt.
Sollte es zu einer Notsituation wie bspw. eine Naturkatastrophe oder einem sonstigen außergewöhnlichen Notfall kommen, muss der Staat aktiv und engagiert gegen die Auswirkungen einer solchen Lage vorgehen. Dazu kann es notwendig sein, dass der Staat über große finanzielle Mittel verfügt. In solchen Ausnahmefällen ist es erlaubt Kredite aufzunehmen. (Übernahme der Regelung des Bundes). Ob eine Notsituation eingetreten ist, entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten im Hessischen Landtag.
Die Schuldenbremse gibt vor, dass wir spätestens ab 2020 Einnahmen und Ausgaben in Einklang zu bringen haben. Die Schuldenbremse gibt keinen Weg vor, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Dieser Weg wird nach wie vor Gegenstand der politischen Diskussionen sein.
Alle von den Gegnern der Schuldenbremse genannten Argumente beantworten nicht die entscheidende Frage, was ist die Alternative zur Schuldenbremse? Sollen wir wie bisher weiter machen und vergleichbar zu anderen europäischen Ländern fast zahlungsunfähig werden? Sollen wir hinsichtlich der Spekulationen des Finanzmarktes anfällig werden? Nicht im Ansatz wird dargelegt, welche Ausgaben möglicherweise reduziert werden sollen. Es wird lediglich darauf gesetzt mittels Steuererhöhungen die Neuverschuldung zu reduzieren. Dies ist äußert illusorisch.
Gottfried Milde ist Landtagsabgeordneter der CDU in Hessen.
Contra Schuldenbremse
von Harald Fiedler (DGB)
Bund, Länder und Kommunen dürfen ab dem Jahr 2020 keine Kredite mehr aufnehmen. Das hat der Deutsche Bundestag Anfang 2009 in die Verfassung aufgenommen. Diese Kreditbremse wird fälschlicherweise als Schuldenbremse bezeichnet.
Jetzt soll auch in der Hessischen Verfassung eine Schuldenbremse verankert werden. Das ist schon wegen der Bundesregelung unnötig, die natürlich auch für Hessen gilt. Wenn wir beim Volksentscheid am 23. März für ein zusätzliches Kreditverbot votierten, könnten wir für finanzielle Kürzungen und Sozialabbau verantwortlich gemacht werden. Unsere demokratischen Mitwirkungsrechte bei Investitionsentscheidungen blieben auf der Strecke. Wir hätten es nicht anders gewollt, so würden wir es zu hören kriegen. Fair ist anders. Kurzsichtig wäre es ebenfalls.
Wenn wir die Zukunftsprobleme bewältigen wollen, brauchen einen starken und handlungsfähigen demokratischen Staat. Mindestens dieses sollte die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise uns vermittelt haben. Denn plötzlich war der Staat allseits gefragt. Unsere Zukunft erfordert die notwendigen Investitionen in Bildung, Ökologie, Gesundheitswesen und Altenbetreuung. Geschieht das nicht, wären nicht nur wir, sondern auch künftige Generationen die Dummen.
Die politisch Verantwortlichen haben allzu lange auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verzichtet. Nicht zuletzt durch Steuergeschenke an große Unternehmen, Reiche und Vermögende wurde der Staat arm gemacht. Darunter litten insbesondere die Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden.
Die Kommunen wurden zusätzlich geschwächt, indem ihnen immer mehr Pflichtaufgaben zugewiesen wurden, während ihnen durch eine ungerechte Steuerpolitik gleichzeitig Geldmittel vorenthalten wurden. Diese sozial unausgewogene Politik gefährdet die Handlungsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Wir verwahren uns gegen die gängige Behauptung, wir hätten über unsere Verhältnisse gelebt. Die Prediger der Schuldenbremse hatten Jahrzehnte die Möglichkeit, die Verhältnisse anders zu gestalten. Sie tragen die Verantwortung für privaten Reichtum und die leeren öffentlichen Kassen.
Wenn die Landesregierung keine oder weniger Schulden machen will, so bleibt es ihr unbenommen das zu tun. Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung. Die Finanzierung gesellschaftlich notwendiger Investitionen auch durch Kredite muss möglich bleiben.
Die Gewerkschaften wollen die Gegenwart und die Zukunft aller Generationen sichern. Echte Generationengerechtigkeit erfordert aus unserer Sicht eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Politik. Demokratische Entscheidungen und Handlungsmöglichkeiten sind mit einem Schuldendiktat nicht zu vereinbaren.
Ein sozial und nachhaltig finanziertes Gemeinwesen ist möglich, wenn Steuern in angemessenem Umfang und nach Leistungsfähigkeit – also sozial gerecht – erhoben werden.
Auch deshalb, stimmen Sie am Sonntag bei der Volksbefragung mit nein!
Harald Fiedler ist Regionsvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds Frankfurt/Rhein-Main
25. März 2011, 11.03 Uhr
red
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25. Dezember 2024
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