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Foto: Das Gebäude „Am Hauptbahnhof 4“ in dem früher Oskar Schindler lebte. Foto: red.
Foto: Das Gebäude „Am Hauptbahnhof 4“ in dem früher Oskar Schindler lebte. Foto: red.

Frankfurter Bahnhofsviertel

Streit um Räumungsklagen am Frankfurter Hauptbahnhof

Ein Investor möchte die Bewohner aus einem Mietshaus am Frankfurter Hauptbahnhof klagen. Eine mögliche Lösung könnten Vergleichsgespräche zwischen den Parteien bringen.
Nachdem die Umwandlung des Mietshauses „Am Hauptbahnhof 4“ in ein Boarding House vom Tisch zu sein schien, versucht der Investor aus Luxemburg weiterhin, die rund 60 Mieter aus dem Gebäude zu drängen. Über die Fälle von zwei beklagten Mietern wird jetzt vor dem Frankfurter Amtsgericht verhandelt. Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) hatte den Mietern in der Vergangenheit zugesichert, sich dafür einzusetzen, dass sie im Gebäude wohnen bleiben können.

Der Investor hatte den Mietern Verwertungskündigungen und Räumungsklagen zugestellt, ursprünglich mit dem Ziel, das Gebäude abzureißen und den Grund mit einem Boarding House neu zu bebauen. Die Pläne wurden jedoch von der Stadt gestoppt. Widerstand gegen die Pläne gibt es auch, weil Oskar Schindler (1908-1974), der Juden vor der Ermordung durch das NS-Regime bewahrte, früher in dem Haus gelebt hatte. Daran erinnert auch seit mehr als 30 Jahren eine Schindler-Gedenktafel am Gebäude.

Ehemaliges Wohnhaus von Oskar Schindler in Frankfurt ist in schlechtem Zustand

Zwar hätten alle Bauteile des Gebäudes das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und es gäbe Kakerlaken im Gebäude, wie die Richterin in dem Verfahren mitteilte. Allerdings reiche dies nicht als Begründung für die Räumungsklagen. Vielmehr müsse vom Investor begründet werden, weshalb die bestehende Bausubstanz nicht zu erhalten sei. Darüber hinaus gebe es keinen rechtlichen Anspruch auf Gewinnoptimierung, wie es die Pläne des Investors offenbar vorsähen, so die Richterin.

Jedoch müssten die Mieter laut dem Gericht damit rechnen, eine erneute und ausführlicher begründete Kündigung zu erhalten. Eine mögliche Lösung könnten auch Vergleichsgespräche bringen.

Vergleichsgespräche: Investor gibt sich gesprächsbereit

Die Richterin habe deshalb Vergleichsgespräche angeregt, um die Möglichkeit anderer Lösungen zu eröffnen. Vorstellbar seien etwa Umzugshilfen oder die Hilfe bei der Suche nach Ersatzwohnungen. Der Anwalt des Investors wird in der dpa mit den Worten zitiert: „unsere Tür stand immer für Gespräche offen“. Vor den ausgesprochenen Kündigungen habe es Schreiben an die Mieter gegeben, in denen der Investor um Lösungsvorschläge seitens der Mieter gebeten habe.

Einer der Mieter, Hans-Jürgen Golz, bestreitet, ein solches Schreiben erhalten zu haben. Für ihn ist in erster Linie „wichtig, bezahlbaren Ersatz-Wohnraum zu finden“. Er ist „überzeugt, dass wir alle rausgeekelt werden“. Mit einer Verkündung zu den zwei verhandelten Fällen ist Mitte März und Mitte Mai zu rechnen.
 
Fotogalerie:
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20. Februar 2025, 12.40 Uhr
Florian Aupor/dpa
 
Florian Aupor
Kurz-Bio folgt – Mehr von Florian Aupor >>
 
 
 
 
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