Partner
Feldmann-Abwahl
Was Sie zum Bürgerentscheid wissen sollten
Nachdem OB Peter Feldmann die Abwahl durch die Stadtverordneten nicht angenommen hatte, müssen die Frankfurterinnen und Frankfurter am 6. November über seine Zukunft entscheiden. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zum Bürgerentscheid.
„Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?“ – mit dieser Frage entscheiden am 6. November die Frankfurterinnen und Frankfurter über die Zukunft des Stadtoberhauptes. Etwa sechs Wochen vor dem Bürgerentscheid beantwortet die Stadt die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.
Wann und wo kann gewählt werden?
Der Bürgerentscheid findet am 6. November von 8 bis 18 Uhr in 367 Abstimmungsräumen in Frankfurt statt. Das eigene Wahllokal kann auf der Website frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ ermittelt werden.
Rund 97 Prozent der Abstimmungsräume sind nach Angaben der Stadt barrierefrei. Die Barrierefreiheit eines Abstimmungsraumes ist mit einem Piktogramm auf der Abstimmungsbenachrichtigung gekennzeichnet oder kann beim Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400 erfragt werden.
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben.
Zum Stichtag, dem 30. Juni, waren rund 510 000 Stimmberechtigte in Frankfurt verzeichnet. Diese Zahl soll sich laut der Stadt aber mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Abstimmungstag noch verändern, beispielsweise durch Umzüge oder Todesfälle. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 25. September.
Wie kann gewählt werden?
Die Abstimmungsbenachrichtigungen sollen zwischen 26. September und 16. Oktober per Post zugestellt werden. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll dringend am Abstimmungstag mitgebracht werden, um die Abläufe zu vereinfachen. Aber auch wer sie vergessen hat, kann abstimmen, sofern er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Ist die Wahl auch per Brief möglich?
Die Abstimmung ist auch per Briefwahl möglich. Die Unterlagen dazu können bereits jetzt online beantragt werden. Den Online-Antrag finden Interessierte unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen. Zudem kann der Antrag per QR-Code angefordert werden. Diese befindet sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Die Unterlagen sollen frühestens ab 26. September per Post versandt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung auszufüllen und postalisch, per Fax oder E-Mail zu versenden. Hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift notwendig.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Stadt empfiehlt, den Antrag bis spätestens 26. Oktober zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefabstimmungsunterlagen, sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen aber bis zum 4. November um 13 Uhr möglich.
Wie viele Menschen müssten für eine Abwahl des Oberbürgermeisters stimmen, damit dieser aus dem Amt scheidet?
30 Prozent der Stimmberechtigten müssten bei dem Bürgerentscheid für eine Abwahl Peter Feldmanns stimmen. Geht man von den aktuellen Zahlen aus, wären das bei 510 000 Wahlberechtigten mehr als 150 000 Frankfurterinnen und Frankfurter.
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Da es sich um ein relativ einfaches Auszählungsverfahren handelt – die Wählerinnen und Wähler müssen nur mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen – rechnet die Stadt mit einem ersten Ergebnis bereits um 18.45 Uhr am Wahlabend. Die laufenden Zwischenstände werden am Abstimmungstag unter frankfurt.de/wahlen veröffentlicht.
Das Ergebnis gilt allerdings erst einmal nur vorläufig. Das endgültige Ergebnis wird am 11. November um 13 Uhr durch den Gemeindewahlausschuss festgestellt. Das heißt: Für den Fall, dass Peter Feldmann tatsächlich von den Frankfurterinnen und Frankfurtern abgewählt werden sollte, bliebe er noch bis zum Ende des 11. Novembers im Amt.
Wann und wo kann gewählt werden?
Der Bürgerentscheid findet am 6. November von 8 bis 18 Uhr in 367 Abstimmungsräumen in Frankfurt statt. Das eigene Wahllokal kann auf der Website frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ ermittelt werden.
Rund 97 Prozent der Abstimmungsräume sind nach Angaben der Stadt barrierefrei. Die Barrierefreiheit eines Abstimmungsraumes ist mit einem Piktogramm auf der Abstimmungsbenachrichtigung gekennzeichnet oder kann beim Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400 erfragt werden.
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt haben.
Zum Stichtag, dem 30. Juni, waren rund 510 000 Stimmberechtigte in Frankfurt verzeichnet. Diese Zahl soll sich laut der Stadt aber mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Abstimmungstag noch verändern, beispielsweise durch Umzüge oder Todesfälle. Der Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 25. September.
Wie kann gewählt werden?
Die Abstimmungsbenachrichtigungen sollen zwischen 26. September und 16. Oktober per Post zugestellt werden. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll dringend am Abstimmungstag mitgebracht werden, um die Abläufe zu vereinfachen. Aber auch wer sie vergessen hat, kann abstimmen, sofern er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Ist die Wahl auch per Brief möglich?
Die Abstimmung ist auch per Briefwahl möglich. Die Unterlagen dazu können bereits jetzt online beantragt werden. Den Online-Antrag finden Interessierte unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen. Zudem kann der Antrag per QR-Code angefordert werden. Diese befindet sich auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Die Unterlagen sollen frühestens ab 26. September per Post versandt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung auszufüllen und postalisch, per Fax oder E-Mail zu versenden. Hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift notwendig.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Stadt empfiehlt, den Antrag bis spätestens 26. Oktober zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefabstimmungsunterlagen, sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen aber bis zum 4. November um 13 Uhr möglich.
Wie viele Menschen müssten für eine Abwahl des Oberbürgermeisters stimmen, damit dieser aus dem Amt scheidet?
30 Prozent der Stimmberechtigten müssten bei dem Bürgerentscheid für eine Abwahl Peter Feldmanns stimmen. Geht man von den aktuellen Zahlen aus, wären das bei 510 000 Wahlberechtigten mehr als 150 000 Frankfurterinnen und Frankfurter.
Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Da es sich um ein relativ einfaches Auszählungsverfahren handelt – die Wählerinnen und Wähler müssen nur mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen – rechnet die Stadt mit einem ersten Ergebnis bereits um 18.45 Uhr am Wahlabend. Die laufenden Zwischenstände werden am Abstimmungstag unter frankfurt.de/wahlen veröffentlicht.
Das Ergebnis gilt allerdings erst einmal nur vorläufig. Das endgültige Ergebnis wird am 11. November um 13 Uhr durch den Gemeindewahlausschuss festgestellt. Das heißt: Für den Fall, dass Peter Feldmann tatsächlich von den Frankfurterinnen und Frankfurtern abgewählt werden sollte, bliebe er noch bis zum Ende des 11. Novembers im Amt.
21. September 2022, 19.08 Uhr
Elena Zompi
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Politik
Weltdiabetestag am 14. November
Mehr stationäre Behandlungen in Hessen
Die Zahlen bei jungen Erwachsenen steigen laut AOK Hessen seit der Corona-Pandemie stark an. Das Krankenhaus Sachsenhausen informiert über „Zwillingsepidemie“ Diabetes und Adipositas in Frankfurt.
Text: Lukas Mezler / Foto: Glukosetest bei einer Diabetes-Erkrankung ©Adobestock/ Kwangmoozaa
PolitikMeistgelesen
- QuereinstiegFrankfurter Ausländerbehörde hat sieben neue Mitarbeitende
- Obdachlosigkeit im Herbst und Winter„In Frankfurt muss niemand auf der Straße schlafen“
- Interview„Frankfurt hat mein Herz. Es ist mein Zuhause“
- Auch in FrankfurtIG Metall verlängert Warnstreik
- Fördermittel sollen wegfallenStehen die Rainbow Refugees vor dem Aus?
14. November 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen