"Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Aufgrund dieses Paragraphen wurde die Frankfurter Politikerin Erika Steinbach angezeigt.
Nils Bremer /
Am Tag des Attentats auf die Redaktion der Zeitung Charlie Hebdo twitterte die Frankfurter Politikerin Erika Steinbach dies hier:
"Frankreich ruft höchste Terrorwarnstufe aus t.co/ToYZhZpIcy via @tagesspiegel"Nur kath. Kirche kritisieren,sonst lebensgefährlich;-)
Der Shitstorm ließ nicht lange auf sich warten. Nun aber könnte der Smiley auch rechtliche Konsequenzen haben. Der Hannoveraner Verleger und Funktionär der Partei "Die Partei", Jens Bolm, hat jedenfalls Anzeige wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gestellt (zugrunde liegt hier §189 des Strafgesetzbuchs):
"Mich hat vor allem dieser Smilie gestört, in dem Moment war das absolut unpassend, der ganzen Gelegenheit nicht angemessen", sagte Herr Bolm dem Tagesspiegel. Erika Steinbach sieht's lakonisch: "Die langweilen sich wohl", twitterte sie. Und dann natürlich noch diesen typischen Steinbach:
Ist mir gerade wieder in die Finger gefallen! Habe die Autoren aber nicht erschossen! Ehrlich! pic.twitter.com/q5dsH0m2Ry