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Antrag an Hessische Landesregierung
FDP will Bürgermeister-Abwahl vereinfachen
Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Hessische Landesregierung in einem Antrag dazu auf, das Abwahlverfahren von (Ober-)Bürgermeistern zu erleichtern. Sie schlägt vor, das Verfahren an die Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune zu koppeln.
Bei dem Versuch, einen Oberbürgermeister oder einen Bürgermeister abzuwählen, bevor dessen Amtszeit endet, stehen dem Verfahren in Hessen einige Hürden entgegen. Die FDP-Landtagsfraktion will dieses Abwahlverfahren nun erleichtern: In einem Antrag fordert sie die Hessische Landesregierung dazu auf, die Einwohnerzahl miteinzubeziehen. Das Verfahren müsse „unabhängig von der Größe der Stadt oder Gemeinde faktisch umsetzbar sein“, fordert René Rock, Fraktionsvorsitzender im Hessischen Landtag.
Bislang gilt: Kommt es zu einem Abwahlverfahren, sind die Bürgerinnen und Bürger per Entscheid direkt involviert; die Quote liegt bei 30 Prozent der Wahlberechtigten. Das Erreichen sei in größeren Städten besonders schwierig, da die kommunale Wahlbeteiligung oft gering sei, so die FDP. Sie fordert nun, ähnlich wie es in Brandenburg der Fall sei, das notwendige Quorum nach der Einwohnerzahl zu staffeln, „wie es auch für Bürgerentscheide gilt“. Das Quorum sinke dann mit steigender Einwohnerzahl, liege aber nicht unter 15 Prozent der Wahlberechtigten.
Dass der Antrag nun aufkommt, ist keine Überraschung: Laut Landtagsfraktion mache die aktuelle Diskussion um eine Abwahl von OB Peter Feldmann (SPD) die „Problematik exemplarisch deutlich“. So hätten etwa bei der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl 2018 im ersten Wahlgang 37,6 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, in der Stichwahl dann lediglich noch 30,2 Prozent. „Bei einer so geringen Beteiligung kommt es nur dann zur Abwahl, wenn mindestens 99,4 Prozent der Stimmen Ja lauten“, erklärt Yanki Pürsün, Sprecher für Soziales, Gesundheit und Integration sowie Vorsitzender der FDP-Fraktion im Frankfurter Römer. „Geringe Wahlbeteiligung darf aber nicht dazu führen, dass in der Folge eine ganze Stadtpolitik wie aktuell in Frankfurt gelähmt wird.“
Bislang gilt: Kommt es zu einem Abwahlverfahren, sind die Bürgerinnen und Bürger per Entscheid direkt involviert; die Quote liegt bei 30 Prozent der Wahlberechtigten. Das Erreichen sei in größeren Städten besonders schwierig, da die kommunale Wahlbeteiligung oft gering sei, so die FDP. Sie fordert nun, ähnlich wie es in Brandenburg der Fall sei, das notwendige Quorum nach der Einwohnerzahl zu staffeln, „wie es auch für Bürgerentscheide gilt“. Das Quorum sinke dann mit steigender Einwohnerzahl, liege aber nicht unter 15 Prozent der Wahlberechtigten.
Dass der Antrag nun aufkommt, ist keine Überraschung: Laut Landtagsfraktion mache die aktuelle Diskussion um eine Abwahl von OB Peter Feldmann (SPD) die „Problematik exemplarisch deutlich“. So hätten etwa bei der Frankfurter Oberbürgermeisterwahl 2018 im ersten Wahlgang 37,6 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, in der Stichwahl dann lediglich noch 30,2 Prozent. „Bei einer so geringen Beteiligung kommt es nur dann zur Abwahl, wenn mindestens 99,4 Prozent der Stimmen Ja lauten“, erklärt Yanki Pürsün, Sprecher für Soziales, Gesundheit und Integration sowie Vorsitzender der FDP-Fraktion im Frankfurter Römer. „Geringe Wahlbeteiligung darf aber nicht dazu führen, dass in der Folge eine ganze Stadtpolitik wie aktuell in Frankfurt gelähmt wird.“
17. Juni 2022, 12.04 Uhr
sie
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