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Anklage gegen Peter Feldmann

Eine Frage der Ehre

Die Anklageschrift ist am Mittwoch beim Anwalt des Oberbürgermeisters eingetroffen. Bis zu einer eventuellen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, doch um Schaden vom Amt und der Stadt abzuhalten, muss Feldmann nun handeln, meint Chefredakteurin Jasmin Schülke.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann erhoben. Wer sich in diesen Tagen in der Stadt umhört, bekommt darauf oft eine Antwort: „Endlich.“ Tatsächlich überschatten die Vorwürfe gegen Feldmann seine zweite Amtszeit und er hat bisher nichts dazu beigetragen, diese zu entkräften. Das Zulassen der Anklage und ein entsprechendes Strafverfahren würde eine schwere Belastung für die Stadt Frankfurt und das Amt des Oberbürgermeisters darstellen, hat Feldmanns Partei, die SPD, mitgeteilt. Für die Abwahl eines OBs sieht die Hessische Gemeindeordnung hohe Hürden vor. Konkret bedeutet dies: Der Antrag zur Abwahl Feldmanns kann von der Opposition, der CDU-Fraktion, nicht allein ins Stadtparlament eingebracht werden. Deshalb ist die vorherige Unterstützung durch mindestens 27 weitere Stadtverordnete außer der CDU-Fraktion erforderlich. Ein unrealistisches Szenario.

Oberbürgermeister Feldmann muss daher nun eins tun: Verantwortungsbewusst handeln, um Schaden von Amt und der Stadt Frankfurt abzuwenden: Er muss sein Amt ruhen lassen und die Geschäfte an Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg übergeben. Bis zu einer Verurteilung gilt – wie für jeden anderen Menschen auch – die Unschuldsvermutung. Ein Prozess ist für Feldmann auch eine Chance, für lückenlose Aufklärung zu sorgen. Sollte Feldmann verurteilt werden, gibt es nur eine mögliche Reaktion: den Rücktritt. Es ist eine Frage der Ehre.
 
Fotogalerie:
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23. März 2022, 17.00 Uhr
Jasmin Schülke
 
Jasmin Schülke
Studium der Publizistik und Kunstgeschichte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2021 Chefredakteurin beim Journal Frankfurt. – Mehr von Jasmin Schülke >>
 
 
 
 
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