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Kind vor ICE gestoßen: BGH erklärt Urteil für rechtskräftig

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Im Juli 2019 stieß ein Mann eine Frau und ihren Sohn am Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug; der Junge starb. Das Landgericht Frankfurt ordnete später die dauerhafte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. Der BGH erklärte das Urteil nun für rechtskräftig.

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Im Juli 2019 stieß ein Mann einen achtjährigen Jungen und dessen Mutter vor einen einfahrenden Zug am Frankfurter Hauptbahnhof. Während sich die Mutter noch retten konnte, wurde der Junge von dem ICE erfasst und starb. Ein Jahr später erklärte das Frankfurter Landgericht den Mann für schuldunfähig und ordnete seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte das Urteil nun für rechtskräftig.

Sowohl der Beschuldigte als auch die Nebenklägerin, die unmittelbar nach der Tat von dem fliehenden Beschuldigten zu Boden gestoßen worden war und sich dabei unter anderem eine Ellbogenfraktur zuzog, hatten Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Dabei hatte die Nebenklägerin bemängelt, dass der gegen sie gerichtete Stoß vom Landgericht als Körperverletzung, nicht jedoch als Tötungsversuch eingeordnet wurde. Wie der BGH am Montag mitteilte, wurde sowohl die Revision des Beschuldigten als auch der Nebenklägerin als unbegründet beziehungsweise unzulässig verworfen.

Der Tod des achtjährigen Jungen am 29. Juli 2019 erschütterte ganz Deutschland. Wie das Landgericht später mitteilte, soll der damals 40-jährige Täter, der seit 2005 in der Schweiz lebte, zum Tatzeitpunkt unter krankheitsbedingten Wahnvorstellungen gelitten haben. Seit 2018 sei er an paranoider Schizophrenie erkrankt. Während der Tat hätten ihm innere Stimmen befohlen, Menschen zu vernichten, heißt es in der Erklärung des BGH. Das Landgericht Frankfurt hatte daraufhin zwar die Taten als Mord, versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung bewertet, gleichzeitig aber den Beschuldigten für schuldunfähig erklärt. Aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr ordnete das Landgericht die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Schon zum Prozessauftakt im August 2020 hatte ein psychiatrischer Sachverständiger eine paranoide Schizophrenie bei dem Beschuldigten festgestellt. Ihm gegenüber hätte Habte A. angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Zudem habe er sich seit Beginn seiner Krankheit immer wieder von seinen Mitmenschen verfolgt und beobachtet gefühlt und Stimmen gehört, die ihn bedroht oder beleidigt hätten. Über seinen Anwalt ließ der Beschuldigte damals mitteilen, er sei sehr krank gewesen und es müsse sich alles so zugetragen haben, wie es in der Anklage stand. Insbesondere für die Familie des getöteten Jungen tue es ihm sehr leid.


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