Wieder einmal muss die Frankfurter Eintracht für das Verhalten ihrer Anhänger zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte die SGE zu einer Zahlung von 75.000 Euro.
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Mit der Strafe wird das Verhalten von Eintracht-Anhängern in sechs Fällen geahndet, das gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag bekannt. Betroffen sind Vorkommnisse bei Spielen in der Bundesliga und im DFB-Pokal zwischen September und Dezember 2017. Das Sportgericht des DFB spricht von überwiegenden pyrotechnischen Vorfällen.
Von der Gesamtsumme von 75.000 Euro kann die Eintracht ein Drittel des Geldes für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.