Partner
Foto:
An der Frankfurter Goethe-Uni sollen Studierende künftig einen Jura-Bachelor machen können © Adobe Stock/Chris Redan
Kritik am Gesetzesentwurf
Warum der Jura-Bachelor zu kurz gedacht ist
An drei hessischen Universitäten soll der Jura-Bachelor eingeführt werden – unter anderem an der Goethe-Universität in Frankfurt. Ein Stichtag im Gesetzesentwurf sorgt nun für Kritik.
Wer zum ersten Staatsexamen zugelassen worden ist und erfolgreich eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbracht hat, kann sich in Hessen künftig den Grad „Bachelor of Laws“ verleihen lassen – so sieht es der Gesetzesentwurf von CDU und SPD vor, der im November in den Hessischen Landtag eingebracht wurde. Allerdings gibt es einen Haken: Die Zulassung muss erstmalig nach dem 11. März 2020 erfolgt sein.
Dadurch werde unmittelbar ein ganzer Prüfungstermin Anfang Februar beziehungsweise Ende März ausgeschlossen, sagt der ehemalige Jurastudent Torben Würden, obwohl es sich um einen von vier Prüfungsterminen handle, die im Jahr 2020 durch das Justizprüfungsamt Hessen vorgegeben worden seien. Derzeit setzt sich Würden dafür ein, auf die Problematik aufmerksam zu machen und den Stichtag zu ändern. „Wenn das Gesetz so beschlossen wird, bleiben unzählige Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wieder mal ohne Abschluss gewollt auf der Strecke.“
Jura-Bachelor in NRW kann rückwirkend bis März 2017 beantragt werden
Würden verweist auch auf die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen, wo der integrierte Jura-Bachelor kürzlich ebenfalls eingeführt wurde. Dort können Studierende den Grad rückwirkend beantragen, wenn sie erstmals nach dem 31. März 2017 die benötigten Voraussetzungen erfüllen. Hessische Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die beispielsweise eine gemeinsame Klausur an demselben Tag geschrieben haben, wie jene aus Nordrhein-Westfalen, sieht Würden im Vergleich benachteiligt.
Darüber hinaus kritisiert Würden den hessischen Gesetzesentwurf insofern, dass er Wiederholungsversuche nicht berücksichtige und die Regelstudienzeit mit viereinhalb Jahren bemesse, obwohl diese – zumindest in Marburg – mittlerweile offiziell fünf Jahre betrage. Zwar sei es grundsätzlich der richtige Weg der Regierung, einen solchen Bachelor in das Studium zu integrieren, „jedoch ist die Umsetzung zu kurz gedacht und vergisst damit bewusst viele Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer“.
Jura-Bachelor in Frankfurt, Gießen und Marburg
Im September gaben Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD), Justizminister Christian Heinz (CDU) und die Universitäten in Frankfurt, Gießen und Marburg bekannt, einen „Bachelor of Laws“ einzuführen. Hessenweit standen im vergangenen Jahr insgesamt 49 Personen ohne Abschluss dar, nachdem sie durch das erste Staatsexamen sowie den einmaligen Wiederholungsversuch gefallen waren. Ihnen soll mit dem Jura-Bachelor geholfen und eine berufliche Perspektive geboten werden.
Dadurch werde unmittelbar ein ganzer Prüfungstermin Anfang Februar beziehungsweise Ende März ausgeschlossen, sagt der ehemalige Jurastudent Torben Würden, obwohl es sich um einen von vier Prüfungsterminen handle, die im Jahr 2020 durch das Justizprüfungsamt Hessen vorgegeben worden seien. Derzeit setzt sich Würden dafür ein, auf die Problematik aufmerksam zu machen und den Stichtag zu ändern. „Wenn das Gesetz so beschlossen wird, bleiben unzählige Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer wieder mal ohne Abschluss gewollt auf der Strecke.“
Würden verweist auch auf die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen, wo der integrierte Jura-Bachelor kürzlich ebenfalls eingeführt wurde. Dort können Studierende den Grad rückwirkend beantragen, wenn sie erstmals nach dem 31. März 2017 die benötigten Voraussetzungen erfüllen. Hessische Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die beispielsweise eine gemeinsame Klausur an demselben Tag geschrieben haben, wie jene aus Nordrhein-Westfalen, sieht Würden im Vergleich benachteiligt.
Darüber hinaus kritisiert Würden den hessischen Gesetzesentwurf insofern, dass er Wiederholungsversuche nicht berücksichtige und die Regelstudienzeit mit viereinhalb Jahren bemesse, obwohl diese – zumindest in Marburg – mittlerweile offiziell fünf Jahre betrage. Zwar sei es grundsätzlich der richtige Weg der Regierung, einen solchen Bachelor in das Studium zu integrieren, „jedoch ist die Umsetzung zu kurz gedacht und vergisst damit bewusst viele Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer“.
Im September gaben Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD), Justizminister Christian Heinz (CDU) und die Universitäten in Frankfurt, Gießen und Marburg bekannt, einen „Bachelor of Laws“ einzuführen. Hessenweit standen im vergangenen Jahr insgesamt 49 Personen ohne Abschluss dar, nachdem sie durch das erste Staatsexamen sowie den einmaligen Wiederholungsversuch gefallen waren. Ihnen soll mit dem Jura-Bachelor geholfen und eine berufliche Perspektive geboten werden.
3. Dezember 2024, 12.07 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
Mehr Nachrichten aus dem Ressort Stadtleben
Nach Rückruf
Ersatz für Frankfurter Weihnachtsmarkttassen
Aufgrund eines Produktionsfehlers hatte die Tourismus+Congress GmbH alle diesjährigen Frankfurter Weihnachtsmarkttassen zurückgerufen. Nun ist Ersatz geliefert worden.
Text: Sina Claßen / Foto: Die neuen Tassen © #visitfrankfurt
StadtlebenMeistgelesen
- Nach RückrufErsatz für Frankfurter Weihnachtsmarkttassen
- Shopping in der InnenstadtGörtz wieder in der Frankfurter City
- Besetzung KunstbibliothekLinke und CDU einig zu zentralen Forderungen des UFO-Kollektivs
- Proteste gegen FahrdienstanbieterKampf um faire Preise: Frankfurts Uber-Fahrer schlagen Alarm
- Frankfurt-BockenheimKiosk 85: Streit, Solidarität und ein Neubeginn in Bockenheim
4. Dezember 2024
Journal Tagestipps
Freie Stellen