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Klage vor Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert
BKA muss Namenslisten nicht veröffentlichen
Rechtsextreme haben Listen mit Namen und Daten politischer Gegner*innen angefertigt, welche im Internet kursieren. Über 25 000 Personen stehen auf der „Feindesliste“ der Nordkreuz-Gruppe. Die Klage eines Journalisten auf Herausgabe der Listen ist gescheitert.
Über 25 000 Personen stehen auf der „Feindesliste“ der rechtsextremen Nordkreuz-Gruppe. Viele der betroffenen Personen waren nicht darüber informiert worden, dass ihre Namen auf der Liste stehen. Das wollte der freie Journalist und Aktivist Arne Semsrott ändern: Er hatte eine Klage gegen das Bundeskrimimalamt eingereicht, mit der er unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe der „Feindeslisten“ erzwingen wollte. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage heute abgewiesen. Nach einstündiger mündlicher Verhandlung wurde das Verfahren eingestellt. Der Grund: Das BKA verwies auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärte sich für nicht zuständig.
Allerdings stellte das Gericht fest, die Schreiben des BKA an die Aktivistinnen und Aktivisten seien „nebulös“ gewesen, zudem habe die Behörde „rumgeeiert“. Laut „FragDenStaat" muss das BKA nun die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen“. Dennoch hatte Semsrott juristisch keine Chance: Wenn das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft handle und die Listen Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens seien, bestehe kein Anspruch auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz, argumentierte der Richter.
Semsrott ist Projektleiter des Blogs „FragDenStaat“, der sich für Informationsfreiheit einsetzt. „FragDenStaat“ hatte die Liste beim BKA im Jahr 2018 angefragt. Das BKA gab die Liste nicht heraus, als Begründung nannte es Datenschutzgründe und verwies auf laufende strafrechtliche Ermittlungen. Auf seiner Website schreibt das BKA: „In der Regel liegt keine Gefährdung vor. Würde die Polizei alle Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täterinnen und Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren.“
LKA informiert Betroffene in Hessen
Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, sieht „FragDenStaat“ Fortschritte: So hätten die Landeskriminalämter in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern begonnen, Personen, die auf den Listen stehen, zu informieren. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte angekündigt, alle betroffenen Personen und Institutionen zu informieren. Ein Sprecher des Landeskriminalamts sagte, das LKA informiere aktuell die rund 1100 hessischen Betroffenen und biete ihnen Hilfe an. Das Schreiben, das die auf den Listen stehenden Personen und Institutionen nun per Post erhalten, soll neben der Gefährdungsbewertung auch die Angabe, welche persönlichen Datensätze auf der Liste zu finden sind, enthalten.
Die Aktivistinnen und Aktivisten von „FragDenStaat“ machen derweil deutlich, dass sie nicht aufgeben werden: „Auch wenn wir unsere Klage gegen das BKA zurücknehmen mussten, werden wir weitere Anfragen stellen, auch an den Generalbundesanwalt. Dazu werden wir nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch das Presserecht bemühen.“
Allerdings stellte das Gericht fest, die Schreiben des BKA an die Aktivistinnen und Aktivisten seien „nebulös“ gewesen, zudem habe die Behörde „rumgeeiert“. Laut „FragDenStaat" muss das BKA nun die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen“. Dennoch hatte Semsrott juristisch keine Chance: Wenn das BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft handle und die Listen Teil eines laufenden Ermittlungsverfahrens seien, bestehe kein Anspruch auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz, argumentierte der Richter.
Semsrott ist Projektleiter des Blogs „FragDenStaat“, der sich für Informationsfreiheit einsetzt. „FragDenStaat“ hatte die Liste beim BKA im Jahr 2018 angefragt. Das BKA gab die Liste nicht heraus, als Begründung nannte es Datenschutzgründe und verwies auf laufende strafrechtliche Ermittlungen. Auf seiner Website schreibt das BKA: „In der Regel liegt keine Gefährdung vor. Würde die Polizei alle Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täterinnen und Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren.“
LKA informiert Betroffene in Hessen
Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, sieht „FragDenStaat“ Fortschritte: So hätten die Landeskriminalämter in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern begonnen, Personen, die auf den Listen stehen, zu informieren. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte angekündigt, alle betroffenen Personen und Institutionen zu informieren. Ein Sprecher des Landeskriminalamts sagte, das LKA informiere aktuell die rund 1100 hessischen Betroffenen und biete ihnen Hilfe an. Das Schreiben, das die auf den Listen stehenden Personen und Institutionen nun per Post erhalten, soll neben der Gefährdungsbewertung auch die Angabe, welche persönlichen Datensätze auf der Liste zu finden sind, enthalten.
Die Aktivistinnen und Aktivisten von „FragDenStaat“ machen derweil deutlich, dass sie nicht aufgeben werden: „Auch wenn wir unsere Klage gegen das BKA zurücknehmen mussten, werden wir weitere Anfragen stellen, auch an den Generalbundesanwalt. Dazu werden wir nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch das Presserecht bemühen.“
19. August 2019, 16.03 Uhr
Helen Schindler

Helen Schindler
Jahrgang 1993, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit 2017 beim Journal Frankfurt Mehr von Helen
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