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Falschtester verurteilt
Ein Einser-Abi, Schülersprecher, freiwillig 900 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet, Aussicht auf einen Studienplatz auf der European Business School. Ein kluger Kopf? Mit Sicherheit. Doch da der 19-jährige Deutsch-Russe auch gerne mal auf den Putz haut, einen auf dicke Hose macht und ein Möchtegern-Geschäftsmann ist, saß er gestern zerknirscht und angeblich einsichtig auf der Anklagebank vor dem Frankfurter Jugendgericht. Grund: Er gab sich in zahlreichen Restaurants als Testesser des JOURNAL FRANKFURT, Frankfurt geht aus und der Frankfurter Rundschau aus, und futterte sich mit seinen Freunden munter durch die Speisekarte ohne zu bezahlen. Zusätzlich gab er sich als Chef einer Firma mit dem Namen „Gastro Improve“ aus, die es sich zum Ziel machte, schlechte Restaurants wieder aufzupäppeln – mit Vermittlung von Krediten, dem Einrichten eines professionellen Internetauftritts, Änderung der Speisekarte und Umdekorieren der Lokale. Dafür stellte er 150 Euro als Beratungspauschale in Rechnung. Bei einigen Restaurants lief das gut, andere glaubten ihm kein Wort und meldeten sich beim JOURNAL FRANKFURT. Denn sie wussten, dass die Testesser stets inkognito unterwegs sind, keine Treffen mit den Küchenchefs vereinbaren und ihre Rechnung selber zahlen.. Seine dubiose Geschäftsidee flog auf.
Vor Gericht bereute der Angeklagte zwei von vier Fällen. Ja, er habe auf dicke Hose gemacht, aber er habe ja stets im Konjunktiv geredet. Bei den beiden ungeklärten Fällen zeigte er keinerlei Reue und redete sich gekonnt heraus, ohne dass Zeugen geladen werden mussten. Die Staatsanwältin fasste treffend zusammen: „Wenn man ihm fünf Minuten zuhört, wird man ganz strubbelig im Kopf – und das liegt daran, dass er selbst strubbelig im Kopf ist.“ Und weil man ihm seine rosige Zukunft als angehenden Wirtschaftsstudenten nicht vermasseln will, bekommt er wegen versuchten und vollendeten Betruges ein harmloses Urteil als Warnschuss: Drei psychologische Gespräche und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, lautet der Richterspruch.
Vor Gericht bereute der Angeklagte zwei von vier Fällen. Ja, er habe auf dicke Hose gemacht, aber er habe ja stets im Konjunktiv geredet. Bei den beiden ungeklärten Fällen zeigte er keinerlei Reue und redete sich gekonnt heraus, ohne dass Zeugen geladen werden mussten. Die Staatsanwältin fasste treffend zusammen: „Wenn man ihm fünf Minuten zuhört, wird man ganz strubbelig im Kopf – und das liegt daran, dass er selbst strubbelig im Kopf ist.“ Und weil man ihm seine rosige Zukunft als angehenden Wirtschaftsstudenten nicht vermasseln will, bekommt er wegen versuchten und vollendeten Betruges ein harmloses Urteil als Warnschuss: Drei psychologische Gespräche und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit, lautet der Richterspruch.
6. Juli 2010, 11.33 Uhr
red
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