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Lehrerstreiks sind nach Rechtssprechung des EGMR nicht zulässig © picture alliance / Caro | Trappe
Streikverbot für verbeamtete Lehrer
Urteil zum Streikverbot: Hessen stellt Verfahren gegen Lehrer ein
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt. Das Land Hessen stellt jedoch die Disziplinarverfahren gegen Lehrer ein, die 2015 gestreikt hatten.
Vergangene Woche gab es Rechtssicherheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass verbeamtete Lehrer in Deutschland nicht streiken dürfen. Bei den 3000 Lehrkräften aus Hessen, die 2015 an einem Streik um Tarifverhandlungen teilgenommen hatten, dürfte das nun für ein kleines lachendes und ein großes weinendes Auge gesorgt haben: Zwar haben sie nun definitive Gewissheit, aber die eingeleiteten Disziplinarverfahren werden von der hessischen Landesregierung eingestellt, wie das Kultusministerium am Dienstag mitteilte.
Hessen Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sieht durch die Grundsatzentscheidung keinerlei „Sanktionsbedürfnis“ mehr: „ Es ist davon auszugehen, dass unsere verbeamteten Lehrkräfte ihr Verhalten in Zukunft an dieser gefestigten und eindeutigen Rechtsprechung ausrichten werden, andernfalls würde das Disziplinarrecht auch in vollem Umfang zum Tragen kommen.“
Bundesverfassungsgericht hielt bereits 2018 an Streikverbot für Lehrer fest
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Streikverbot für Lehrerinnen und Lehrer verfassungsgemäß ist. Beamte wie Lehrer stünden im Dienste des Staates, der sich auf sie jederzeit verlassen müsse und dafür im Gegenzug Fürsorgepflichten erfülle. Sie seien auf Lebenszeit angestellt und erhielten für ihre Arbeit eine angemessen Besoldung. Der EGMR bekräftigte zudem, dass Lehrer auch als Angestellte arbeiten können oder als Beamte auch ohne Streiks für ihre Interessen einstehen können – etwa in Form von Gewerkschaften, die ein Recht haben, bei der Ausarbeitung von Dienstvorschriften mitzuwirken.
GEW hofft auf Reform des Beamtenrechts, Grüne Hessen begrüßen Rechtssicherheit
Das Urteil des EGMR sorgte für ein geteiltes Echo. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die sich für ein Beamtenstreikrecht einsetzt, bedauert in einer Stellungnahme den Ausgang, sieht aber auch Ansätze für Veränderungen: „Das Urteil des EGMR ist eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung des Beamtenrechts in Deutschland zu sprechen“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern in Frankfurt.
Die Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag, noch Teil der momentanen Landesregierung, begrüßt die Entscheidung: „Es ist gut, dass wir jetzt Rechtsfrieden und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen“, heißt es in einer Mitteilung. Die Gewerkschaft Verdi teilte mit, die weitere Entwicklung zu beobachten und alsbald eine Stellungnahme abzugeben.
Hessen Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sieht durch die Grundsatzentscheidung keinerlei „Sanktionsbedürfnis“ mehr: „ Es ist davon auszugehen, dass unsere verbeamteten Lehrkräfte ihr Verhalten in Zukunft an dieser gefestigten und eindeutigen Rechtsprechung ausrichten werden, andernfalls würde das Disziplinarrecht auch in vollem Umfang zum Tragen kommen.“
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Streikverbot für Lehrerinnen und Lehrer verfassungsgemäß ist. Beamte wie Lehrer stünden im Dienste des Staates, der sich auf sie jederzeit verlassen müsse und dafür im Gegenzug Fürsorgepflichten erfülle. Sie seien auf Lebenszeit angestellt und erhielten für ihre Arbeit eine angemessen Besoldung. Der EGMR bekräftigte zudem, dass Lehrer auch als Angestellte arbeiten können oder als Beamte auch ohne Streiks für ihre Interessen einstehen können – etwa in Form von Gewerkschaften, die ein Recht haben, bei der Ausarbeitung von Dienstvorschriften mitzuwirken.
Das Urteil des EGMR sorgte für ein geteiltes Echo. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die sich für ein Beamtenstreikrecht einsetzt, bedauert in einer Stellungnahme den Ausgang, sieht aber auch Ansätze für Veränderungen: „Das Urteil des EGMR ist eine Aufforderung an Bund und Länder, sich mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes an einen Tisch zu setzen und über eine demokratische Fortentwicklung des Beamtenrechts in Deutschland zu sprechen“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern in Frankfurt.
Die Grünen-Fraktion im Hessischen Landtag, noch Teil der momentanen Landesregierung, begrüßt die Entscheidung: „Es ist gut, dass wir jetzt Rechtsfrieden und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen“, heißt es in einer Mitteilung. Die Gewerkschaft Verdi teilte mit, die weitere Entwicklung zu beobachten und alsbald eine Stellungnahme abzugeben.
20. Dezember 2023, 11.50 Uhr
tig/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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