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Foto: Symbolbild © AdobeStock/PhotographyByMK
Foto: Symbolbild © AdobeStock/PhotographyByMK

Smartphone-Schutzzonen

Mögliches Handyverbot an Frankfurter Schulen

Hessens Landesregierung plant ein weitgehendes Verbot digitaler Endgeräte an Schulen ab dem kommenden Schuljahr. Damit sollen etwa negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit verhindert werden.
Ab dem kommenden Schuljahr (2025/2026) sollen an Hessens Schulen neue Regelungen zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches, Tablets und anderen digitalen Endgeräten gelten. Durch die geplante Änderung des Schulgesetzes soll die private Handynutzung an Schulen weitestgehend verboten werden. Die schwarz-rote Landesregierung will den Gesetzentwurf kommende Woche in den Landtag einbringen. Dieser sieht vor, altersgerechte Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen zu schaffen, um unkontrollierter Nutzung digitaler Endgeräte vorzubeugen.

In dem Gesetzesentwurf heißt es: „Die Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler durch die altersangemessene Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen befähigen, ein selbstständiges und mündiges Leben in einer digitalen Welt führen zu können.“ Um dies sicherzustellen, ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte „für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig“.

Schwarz (CDU): „Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt“

Hessens Minister für Kultur, Bildung und Chancen, Armin Schwarz (CDU), sieht zügigen Handlungsbedarf: „Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Maßstäbe. Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können.“ Die Gesellschaft dürfe „nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen auswirkt.“

Gerade mit Blick auf die jüngeren Schulkinder sei ein entschlossenes Vorgehen laut Schwarz geboten: Schulkinder „sollen in den Pausen wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke vor sich hin oder übereinander chatten“, um „nicht nur den Unterrichtsstoff, sondern auch das soziale Miteinander“ zu erlernen. „Die ständige Online-Präsenz schadet den Beziehungen und verhindert echte Begegnungen“, hält der Minister fest.

Hessens Grüne sind skeptisch und sehen Probleme mit Gesetzesentwurf

Problematisch an dem Vorhaben sei, „dass letztendlich die Entscheidung für oder wider Handys im Unterricht der einzelnen Lehrkraft aufgebürdet“ würde, bewertet der bildungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Hessen, Daniel May, den Gesetzesentwurf. Denn die Praxis habe gezeigt, „dass es gerade so nicht geht“. Weiterhin sei zu kritisieren, dass sich ein besonderer Schutz für Grundschulen in dem Gesetzesentwurf nicht wiederfände. Obwohl von Schwarz eine „bundeseinheitliche Lösung“ in der Kultusministerkonferenz (KMK) angestrebt worden sei, könnte nun eine Lösung kommen, „die nicht einmal für Hessen eine einheitliche Lösung bereithält“.

Lehrkräfte sollen digitale Endgeräte vorübergehend einziehen können

Die private Verwendung mobiler Endgeräte soll dem Gesetzesentwurf zufolge nur in begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall, erlaubt sein. Grundsätzlich ist das Mitführen von Smartphones und anderen digitalen Geräten weiterhin gestattet. Ausnahmeregelungen könnte es etwa für weiterführende Schulen und Räumlichkeiten der Oberstufe geben oder wenn die Nutzung Unterrichtsinhalten wie etwa der Medienbildung dient. Lehrkräfte sollen digitale Endgeräte bei unzulässiger Nutzung einbehalten können, müssen diese am Ende des Unterrichtstages jedoch zurückgeben. Damit soll beispielsweise die Nutzung digitaler Bustickets für den Heimweg gewährleistet werden.
 
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21. März 2025, 10.30 Uhr
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