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Naturschutz
Gericht verbietet Oldtimer-Treffen in Mainaue – Rüsselsheim ohne Alternative
In der Rüsselsheimer Mainaue wird kein Oldtimer-Treffen stattfinden. Das Naturschutzgebiet ist laut Regierungspräsidium nicht für Veranstaltungen geeignet.
Die Fans von Klassikerboliden und anderen Oldtimer-Autos müssen auf ihr Treffen am 25. Juni in Rüsselsheim abermals verzichten: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde hat der Opelstadt in einer Weisung vom 2. Juni mitgeteilt, dass die für das Klassikertreffen angedachten Flächen im Naturschutzgebiet weder geduldet noch genehmigt werden dürfen. Darüber hat das RP nun informiert.
Bereits in der Vergangenheit hatte das RP im Zuge anderer Genehmigungsverfahren darauf verwiesen, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht für Veranstaltungen genutzt werden könne. Dies habe die Stadt Rüsselsheim bei ihrer Planung für die Oldtimer-Schau nicht beachtet; die Untere Naturschutzbehörde ebenjener Stadt kam in einer fachlichen Einschätzung vom 23. Januar zum gleichen Ergebnis wie das RP sowie das Hessische Umweltministerium in einem Erlass vom 23. März.
Gericht lehnt Eilantrag der Stadt Rüsselsheim ab
Die Weisung des Regierungspräsidiums erfolgte anschließend, weil die Stadt Rüsselsheim weder die erforderlichen Genehmigungen noch die Genehmigungsvoraussetzungen für die beabsichtigte Fläche in den Hessischen Mainauen erfüllt hatte.
Ein Eilantrag der Stadt gegen die Weisung wurde am 20. Juni vom Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt und die Rechtsauffassung des RP bestätigt. Das Gericht entschied zudem: „Die Wirkung erstreckt sich nicht auf eine komplette Absage des Klassikertreffens. Es bleibt der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der streitgegenständlichen Weisung unbenommen, die Fahrzeuge auf anderen geeigneten Flächen auszustellen.“
Rechtsstreit zwischen BUND und Stadt vorerst beendet
Mit der Absage der Klassikerschau endet auch ein rechtlicher Streit zwischen der Stadt Rüsselsheim und dem BUND Kreisverband Groß-Gerau. Dieser hatte gegen die Austragung des Treffens auf den Mainauen geklagt. Laut BUND hatte es die Stadt versäumt, ein formelles Genehmigungsverfahren für den geplanten Standort durchzuführen.
Nichtsdestotrotz forderte der BUND in einer Mitteilung, lediglich die Mainauen vom Klassikertreffen auszunehmen: „Die Veranstaltung kann mit einer kreativen Kraftanstrengung auch ohne die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes stattfinden“, sagt Herbert Debus vom BUND.
Veranstalter sagt Treffen ab
An anderer Stelle wird es jedoch kein Klassikertreffen geben, wie der städtische Mit-Veranstalter Kultur123 mitteilt. Das Sicherheitskonzept sei auf die Mainwiesen zugeschnitten. Eine Änderung der Anfahrtsrouten sowie eine Umplanung der Stellplätze der Teilnehmer sei dabei aus Zeitgründen bereits Ende vergangenen Jahres verworfen worden.
Damit die Oldtimer-Fans ab 2024 wieder in Rüsselsheim zusammenkommen können, werde deshalb nun ein alternatives Sicherheitskonzept erarbeitet, das ohne Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten auskomme.
Bereits in der Vergangenheit hatte das RP im Zuge anderer Genehmigungsverfahren darauf verwiesen, dass das Landschaftsschutzgebiet nicht für Veranstaltungen genutzt werden könne. Dies habe die Stadt Rüsselsheim bei ihrer Planung für die Oldtimer-Schau nicht beachtet; die Untere Naturschutzbehörde ebenjener Stadt kam in einer fachlichen Einschätzung vom 23. Januar zum gleichen Ergebnis wie das RP sowie das Hessische Umweltministerium in einem Erlass vom 23. März.
Die Weisung des Regierungspräsidiums erfolgte anschließend, weil die Stadt Rüsselsheim weder die erforderlichen Genehmigungen noch die Genehmigungsvoraussetzungen für die beabsichtigte Fläche in den Hessischen Mainauen erfüllt hatte.
Ein Eilantrag der Stadt gegen die Weisung wurde am 20. Juni vom Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt und die Rechtsauffassung des RP bestätigt. Das Gericht entschied zudem: „Die Wirkung erstreckt sich nicht auf eine komplette Absage des Klassikertreffens. Es bleibt der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der streitgegenständlichen Weisung unbenommen, die Fahrzeuge auf anderen geeigneten Flächen auszustellen.“
Mit der Absage der Klassikerschau endet auch ein rechtlicher Streit zwischen der Stadt Rüsselsheim und dem BUND Kreisverband Groß-Gerau. Dieser hatte gegen die Austragung des Treffens auf den Mainauen geklagt. Laut BUND hatte es die Stadt versäumt, ein formelles Genehmigungsverfahren für den geplanten Standort durchzuführen.
Nichtsdestotrotz forderte der BUND in einer Mitteilung, lediglich die Mainauen vom Klassikertreffen auszunehmen: „Die Veranstaltung kann mit einer kreativen Kraftanstrengung auch ohne die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes stattfinden“, sagt Herbert Debus vom BUND.
An anderer Stelle wird es jedoch kein Klassikertreffen geben, wie der städtische Mit-Veranstalter Kultur123 mitteilt. Das Sicherheitskonzept sei auf die Mainwiesen zugeschnitten. Eine Änderung der Anfahrtsrouten sowie eine Umplanung der Stellplätze der Teilnehmer sei dabei aus Zeitgründen bereits Ende vergangenen Jahres verworfen worden.
Damit die Oldtimer-Fans ab 2024 wieder in Rüsselsheim zusammenkommen können, werde deshalb nun ein alternatives Sicherheitskonzept erarbeitet, das ohne Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten auskomme.
23. Juni 2023, 11.26 Uhr
Till Geginat
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
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