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Erlass von Innenminister Peter Beuth
Mahnwachen vor Beratungsstellen sollen verboten werden
Immer wieder halten Abtreibungsgegnerinnen und -gegner Mahnwachen vor Beratungsstellen für Schwangere. Nun hat Innenminister Peter Beuth (CDU) per Erlass geregelt, dass diese in Sichtweite der Beratungsstellen verboten werden.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat in einem Erlass geregelt, dass Abtreibungsgegnerinnen und -gegner nicht mehr vor Beratungsstellen und ärztlichen Praxen für Schwangere demonstrieren dürfen. Damit sollen Schwangere geschützt werden. Zuerst hatte die Frankfurter Rundschau darüber berichtet. Nach Informationen der Zeitung wurde der Erlass in dieser Woche an die Regierungspräsidien verschickt.
Grüne zeigen sich erleichtert
Die Grünen in Frankfurt zeigen sich erfreut über diesen Schritt: „Wir sind unglaublich erleichtert. Jetzt sollten die Drangsalierungen der Frauen, die zu Pro Familia kommen, ein Ende haben“, so die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Römer Ursula auf der Heide und Beatrix Baumann, Vorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Frankfurt. Mit dem Erlass sei der schwarz-grünen Landesregierung ein wirklich großer Wurf gelungen. Damit habe Hessen als erstes Bundesland Rechtssicherheit in einem Konfliktfeld geschaffen, in dem bundesweit der Rechtsfrieden gestört sei.
Die Linke forderte Verbot per Gesetz
Die Partei Die Linke hatte bereits im April dieses Jahres einen Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, der Schutzzonen für Schwangere vorsieht. Danach soll ein Schutzradius von 150 Metern gegen Abtreibungsgegnerinnen und -gegner gehalten werden. Die Grünen äußerten damals Bedenken, da es sich bei den vorgeschlagenen Schutzzonen um einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit handle. Damals versprachen die Grünen, sie wollten zusammen mit der CDU nach einer geeigneten Lösung suchen.
Nach der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken im Hessischen Landtag sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz, der Gesetzesentwurf der Linken sei verfassungswidrig. Trotzdem hat das Innenministerium nun Taten folgen lassen. „Das Innenministerium hat dankenswerter Weise nochmals klargestellt, dass ein ‚Spießrutenlauf‘ den ratsuchenden Frauen nicht zuzumuten ist", sagte Heinz. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau sollen laut dem Erlass Demonstrationen oder Mahnwachen nur dort genehmigt werden, wo kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle bestehe. Dieser Eingriff in das Versammlungsrecht sei zulässig, um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen.
Mahnwachen vor Pro Familia-Beratungsstelle
In Frankfurt gab es seit 2017 zwei Mal im Jahr 40 Tage lange Mahnwachen der Initiative „40 Tage für das Leben“, unter anderem vor der Pro Familia-Beratungsstelle im Frankfurter Westend. Die selbst ernannten Lebensschützerinnen und -schützer beteten, sangen und hielten Plakate mit Sprüchen wie „Ich will leben!“ und „Entscheide dich für das Leben, entscheide dich für die Liebe!“ in die Luft.
Grüne zeigen sich erleichtert
Die Grünen in Frankfurt zeigen sich erfreut über diesen Schritt: „Wir sind unglaublich erleichtert. Jetzt sollten die Drangsalierungen der Frauen, die zu Pro Familia kommen, ein Ende haben“, so die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Römer Ursula auf der Heide und Beatrix Baumann, Vorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Frankfurt. Mit dem Erlass sei der schwarz-grünen Landesregierung ein wirklich großer Wurf gelungen. Damit habe Hessen als erstes Bundesland Rechtssicherheit in einem Konfliktfeld geschaffen, in dem bundesweit der Rechtsfrieden gestört sei.
Die Linke forderte Verbot per Gesetz
Die Partei Die Linke hatte bereits im April dieses Jahres einen Gesetzesentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht, der Schutzzonen für Schwangere vorsieht. Danach soll ein Schutzradius von 150 Metern gegen Abtreibungsgegnerinnen und -gegner gehalten werden. Die Grünen äußerten damals Bedenken, da es sich bei den vorgeschlagenen Schutzzonen um einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit handle. Damals versprachen die Grünen, sie wollten zusammen mit der CDU nach einer geeigneten Lösung suchen.
Nach der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken im Hessischen Landtag sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christian Heinz, der Gesetzesentwurf der Linken sei verfassungswidrig. Trotzdem hat das Innenministerium nun Taten folgen lassen. „Das Innenministerium hat dankenswerter Weise nochmals klargestellt, dass ein ‚Spießrutenlauf‘ den ratsuchenden Frauen nicht zuzumuten ist", sagte Heinz. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau sollen laut dem Erlass Demonstrationen oder Mahnwachen nur dort genehmigt werden, wo kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle bestehe. Dieser Eingriff in das Versammlungsrecht sei zulässig, um das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen zu schützen.
Mahnwachen vor Pro Familia-Beratungsstelle
In Frankfurt gab es seit 2017 zwei Mal im Jahr 40 Tage lange Mahnwachen der Initiative „40 Tage für das Leben“, unter anderem vor der Pro Familia-Beratungsstelle im Frankfurter Westend. Die selbst ernannten Lebensschützerinnen und -schützer beteten, sangen und hielten Plakate mit Sprüchen wie „Ich will leben!“ und „Entscheide dich für das Leben, entscheide dich für die Liebe!“ in die Luft.
22. August 2019, 13.03 Uhr
Helen Schindler
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