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Blockupy und das Versammlungsgesetz

Die Linke erstattet Strafanzeige

Die Linke hegt den Verdacht, dass der Stopp der Blockupy-Demonstration am 1. Juni von langer Hand geplant war. Die Partei hat nun Anzeige erstattet - weil gegen Versammlungsgesetz verstoßen worden sei.
„Es besteht der dringende Verdacht, dass der Stopp und die Verhinderung der Demonstration auf ihrer vorgesehenen Route am 1. Juni keine spontane Entscheidung der Polizei, sondern planmäßig in dieser Weise und an dieser Stelle erfolgen sollte“, sagt Ulrich Wilken, der rechtspolitische Sprecher der Linken im Landtag. Sollte dem so gewesen sein, stelle dies ein Vergehen nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes dar. Nun entschloss sich die Linke im Landtag mit Verweis auf eben diesen Paragraphen, Strafanzeige zu erstatten. Gegen den Einsatzleiter der Demo, Harald Schneider, und weitere "namentlich nicht bekannte Beteiligte". Denn zwei gezündete Feuerwerkskörper, Sonnenbrillen und Schirme („Vermummung“) seien keine Rechtfertigung, für einen „gewalttätigen Angriff“ der Polizei auf „völlig friedfertige“ Demonstranten. „Eine Einlassung mit einer derart fadenscheinigen Begründung, wie sie durch die Einsatzleitung und Innenminister Boris Rhein öffentlich erfolgte, würde in jedem normalen Strafprozess als eine einfältige Schautzbehauptung der Beschuldigten zurückgewiesen werden“, so Herr Wilken.
 
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11. Juni 2013, 10.15 Uhr
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