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Foto: Fahrräder am Mainufer wollte die CDU mit einem Antrag verbieten. © Adobe Stock/sweasy
Foto: Fahrräder am Mainufer wollte die CDU mit einem Antrag verbieten. © Adobe Stock/sweasy

CDU-Fraktion im Römer

Neuer Antrag, altbekannte Thematik: Fahrradverbot in Frankfurt

In einem Antrag forderte die CDU den Magistrat im Januar dazu auf, ein Fahrradverbot zu erlassen. Vor 130 Jahren gab es ein solches bereits in Frankfurt – und wurde nach wenigen Monaten wieder entschärft.
Ein städtisches Verbot feiert Jubiläum: Vor genau 130 Jahren, im März 1895, trat in Frankfurt ein Fahrradfahrverbot in Kraft. Im Anzeigenblatt der Städtischen Behörden zu Frankfurt am Main, das das Institut für Stadtgeschichte unter der Nummer ISG A.02.01 R-1618-2 archiviert hat, ist zu lesen: „Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Fahrverbot für Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder, E-Lastenfahrräder und E-Roller in folgenden Bereichen zu erlassen und konsequent zu überwachen: 1. Gehwege 2. Fußgängerzonen 3. Parks und Grünanlagen 4. Mainufer.“

Uups, da kam uns wohl etwas durcheinander, sorry. Tatsächlich schrieb das behördliche Anzeigenblatt damals: „… das Fahren mit zweirädrigen Velocipedes ist in den Straßen und auf den Plätzen der inneren Theile der Stadt Frankfurt a.M. sowie auf allen Brücken allgemein verboten.“ Dabei war Frankfurt ein Zentrum des Fahrradhypes, der Deutschland erfasst hatte. Der Maschinenbauingenieur Wilhelm Kleyer hatte bei einem Aufenthalt in den USA das Fahrrad kennengelernt. Zurück in Deutschland, gründete er nicht nur den Frankfurter Bicycle Club, sondern auch eine Maschinen- und Fahrradhandlung, aus der wenig später mit den Adlerwerken eine der ersten deutschen Fahrradfabriken entstand.

Verkehrsmittel Fahrrad in Frankfurt damals wie heute modern

Das damals wie heute hochmoderne Verkehrsmittel Fahrrad ließ sich durch das städtische Verbot nicht aufhalten: Bereits nach ein paar Monaten wurde Radfahren in der Zeit bis 10 Uhr morgens wieder erlaubt. Allerdings wurden die Radfahrenden angewiesen, stets langsam an Pferden vorbeizufahren, um sie nicht zu erschrecken. Zudem mussten Fahrräder eine Klingel und eine Lampe aufweisen, und es bestand die Pflicht zum Erwerb einer Fahrrad-Erlaubniskarte zu 2,50 Mark.

1899 – die Adlerwerke hatten im Jahr zuvor bereits ihr 100 000stes Fahrrad verkauft – fiel das Frankfurter Fahrradverbot wieder. Zu groß war der Unmut der Bevölkerung und auch der Gewerbetreibenden darüber geworden: „Das Zweiradfahren ist seit dem Jahre 1885 aus einem damals bestehenden, ziemlich unbedeutenden Sport zu einer wesentlich Nutzen bringenden für Handel und Gewerbe unentbehrlichen Beförderungsart herangewachsen.“ (Petition an die Stadtverordnetenversammlung, 1895)

Das Fahrrad als Pferdeschreck – dieses Problem haben wir heute in Frankfurt nur noch sporadisch. Wie aber soll das Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten in einer Großstadt austariert werden? Darüber gehen die Meinungen noch immer weit auseinander, wie der eingangs zitierte Antrag Nr. 1110-2025 der CDU-Fraktion im Römer zeigt. Schauen wir uns ihn mal etwas genauer an.

Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer? Regelt die StVO!

Schwächere Verkehrsteilnehmer brauchen Schutzräume; auf Gehwegen würden insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen gefährdet. „Deswegen müssen Gehwege ausschließlich Fußgängern vorbehalten sein“, so der im Januar veröffentlichte CDU-Antrag. Das sieht glücklicherweise auch der Gesetzgeber so, denn die StVO verbietet ja bereits grundsätzlich, auf Gehwegen zu fahren oder mit dem Kfz zu parken. Aber es gibt Ausnahmen. Kinder dürfen mit dem Fahrrad weder auf Fahrbahn noch Radweg, sondern müssen auf dem Gehweg fahren, und dürfen dort auch von Erwachsenen begleitet werden. Außerdem können bestimmte Gehwegabschnitte für das Radfahren im Schritttempo, oder auch zum Parken von Kfz beschildert und freigegeben werden. Von dieser Art der Parkraumgewinnung wird in Frankfurt auch ausgiebig Gebrauch gemacht.

Nicht nur Fahrräder, sondern auch E-Bikes sollen mit Fahrverboten belegt werden, fordert der Antrag. Dabei dürfen sie, im Gegensatz zu Pedelecs, bereits jetzt nur auf der Fahrbahn, nicht aber auf Radwegen oder freigegeben Gehwegen beziehungsweise Fußgängerzonen fahren, denn sie gelten laut StVO als Kfz. Neben Gehwegen und Fußgängerzonen wünscht sich der Antrag auch Parks und die beiden Mainufer fahrradfrei. Mainufer und Grüngürtel sind jedoch Rückgrat eines Netzes überregionaler Radrouten, die Frankfurt mit dem Umland verbinden und für Radtouristen und Pendler gleichermaßen wichtig sind. So verlaufen der hessische Radfernweg R3, der Mainradweg, die D-Netz Route 5 und die Regionalpark-Klimaroute am Frankfurter Mainufer entlang.

Frankfurter Polizei untersteht nicht dem Magistrat

Der Magistrat wird schließlich aufgefordert, die geforderten Verbote konsequent zu überwachen. Für den fließenden Verkehr, zu dem ja der Radverkehr zweifelsfrei gehört, ist die Landespolizei zuständig, die dafür ja eigens eine Fahrradstaffel eingerichtet hat. Die Frankfurter Polizei untersteht aber nunmal dem hessischen Innenminister, nicht dem Frankfurter Magistrat.

Vielleicht ahnten das alles auch die Antragsteller, denn sie zogen ihren Fahrrad-Verbotsantrag wieder zurück, bevor er in den städtischen Gremien diskutiert werden konnte. Der Bundestag ist neu gewählt, willkommen im Kommunalwahlkampf!

Info
Quelle: Historisches Museum Frankfurt
Zum Blog geht es hier.
 
Fotogalerie:
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25. März 2025, 10.30 Uhr
Jonas Lohse
 
Jonas Lohse
Schon seit über 20 Jahren beim Journal; besonders gerne schreibt er über Themen der Frankfurter Stadtgeschichte, Musik und (Rad-)Verkehr. – Mehr von Jonas Lohse >>
 
 
 
 
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