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Nach Verhandlungen mit Investoren
Bundesrechnungshof soll erhalten bleiben - zumindest teilweise
Der Bundesrechnungshof steht unter Denkmalschutz. Den Investoren, die an ebengleicher Stelle die Innenstadt "entwickeln" wollen, war das natürlich ein Dorn im Auge. Nun verkündet die Stadt einen Kompromiss.
Frankfurts Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne) ist guter Dinge: „Ich bin froh, dass es mir gelungen ist, die Beteiligten für diese intensiven Beratungen an einen Tisch zu bringen und letztlich ein für alle Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen. Auch wenn wir noch nicht am Ziel sind, so haben wir eine wichtige Hürde auf dem Weg dahin genommen.“
Es geht um das Gelände des ehemaligen Bundesrechnungshofs in der Berliner Straße. Der steht unter Denkmalschutz, die Investoren wedelten schon seit Monaten mit Gutachten, nach denen eine Sanierung des Gebäudes aber kaum möglich, sprich bezahlbar sein sollte. Nun geht es doch. Zumindest zum Teil. Wie die Verantwortlichen der Stadt, der Landesdenkmalbehörde und der Projektentwicklung Fay und OFB erklären, sollen "städtebaulich prägnante Bauteile des Denkmals" gesichert und in die zukünftige Bebauung integriert werden.
Das Hauptgebäude und der Ostflügel des denkmalgeschützten Bestands sollen für eine Büronutzung erhalten bleiben, der westliche Teil kann abgerissen werden. Dort sind ein Hotel und weitere Büros vorgesehen. Im Erdgeschoss soll eine öffentliche Nutzung zum Beispiel durch Einzelhandel und Gastronomie zur Belebung der Innenstadt beitragen. Auf dem südötlichen Bereich des Grundstücks, an der Ecke Bethmannstraße und Kornmarkt, ist ein neues freistehendes Gebäude für Wohnungen geplant. Nun soll ein Architektenwettbewerb starten, um die Details dieser Pläne festzuzurren.
Die originalen Treppenhäuser sowie wesentliche Teile der charakteristischen Fassade bleiben also gesichert. Sie sollen auch das ursprüngliche Farbbild wiedererhalten - ursprünglich erinnerte die Fassade des 50er-Jahre-Gebäudes mit seiner schwarz-rot-güldnen Gestaltung an die Jahre des Wiederaufbaus. Mit dem Kompromiss könne laut Herrn Cunitz, „ein lang ersehnter Impuls im Kern der Innenstadt gesetzt werden. Ein Leerstand an zentraler Stelle unserer Stadt wird somit ein Ende finden und eine wünschenswerte städtebauliche Neuordnung des Areals kann in Angriff genommen werden.“
„Wir möchten der Bedeutung des ehemaligen Bundesrechnungshofes als Kulturdenkmal für die Geschichte der jungen Bundesrepublik und den Wiederaufbau Frankfurts in den fünfziger Jahren Rechnung tragen“, kommentierte Cunitz abschließend. „Wir freuen uns, wenn sich Bauherren und Investoren in Frankfurt engagieren. Aber wir haben auch eine besondere Verantwortung gegenüber den baulichen Zeugnissen und dem kulturellen Erbe der Nachkriegszeit. Ich bin den Unternehmen OFB und Fay sehr dankbar, dass sie bereit sind, eine städtebauliche Entwicklung unter größtmöglichem Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz zu realisieren.“
Es geht um das Gelände des ehemaligen Bundesrechnungshofs in der Berliner Straße. Der steht unter Denkmalschutz, die Investoren wedelten schon seit Monaten mit Gutachten, nach denen eine Sanierung des Gebäudes aber kaum möglich, sprich bezahlbar sein sollte. Nun geht es doch. Zumindest zum Teil. Wie die Verantwortlichen der Stadt, der Landesdenkmalbehörde und der Projektentwicklung Fay und OFB erklären, sollen "städtebaulich prägnante Bauteile des Denkmals" gesichert und in die zukünftige Bebauung integriert werden.
Das Hauptgebäude und der Ostflügel des denkmalgeschützten Bestands sollen für eine Büronutzung erhalten bleiben, der westliche Teil kann abgerissen werden. Dort sind ein Hotel und weitere Büros vorgesehen. Im Erdgeschoss soll eine öffentliche Nutzung zum Beispiel durch Einzelhandel und Gastronomie zur Belebung der Innenstadt beitragen. Auf dem südötlichen Bereich des Grundstücks, an der Ecke Bethmannstraße und Kornmarkt, ist ein neues freistehendes Gebäude für Wohnungen geplant. Nun soll ein Architektenwettbewerb starten, um die Details dieser Pläne festzuzurren.
Die originalen Treppenhäuser sowie wesentliche Teile der charakteristischen Fassade bleiben also gesichert. Sie sollen auch das ursprüngliche Farbbild wiedererhalten - ursprünglich erinnerte die Fassade des 50er-Jahre-Gebäudes mit seiner schwarz-rot-güldnen Gestaltung an die Jahre des Wiederaufbaus. Mit dem Kompromiss könne laut Herrn Cunitz, „ein lang ersehnter Impuls im Kern der Innenstadt gesetzt werden. Ein Leerstand an zentraler Stelle unserer Stadt wird somit ein Ende finden und eine wünschenswerte städtebauliche Neuordnung des Areals kann in Angriff genommen werden.“
„Wir möchten der Bedeutung des ehemaligen Bundesrechnungshofes als Kulturdenkmal für die Geschichte der jungen Bundesrepublik und den Wiederaufbau Frankfurts in den fünfziger Jahren Rechnung tragen“, kommentierte Cunitz abschließend. „Wir freuen uns, wenn sich Bauherren und Investoren in Frankfurt engagieren. Aber wir haben auch eine besondere Verantwortung gegenüber den baulichen Zeugnissen und dem kulturellen Erbe der Nachkriegszeit. Ich bin den Unternehmen OFB und Fay sehr dankbar, dass sie bereit sind, eine städtebauliche Entwicklung unter größtmöglichem Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz zu realisieren.“
5. Dezember 2012, 12.00 Uhr
red
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