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Mordfall im Niddapark

Lebenslange Freiheitsstrafe im Fall Jan Mai ist rechtskräftig

Mit der Ablehnung des Revisionsantrags durch den Bundesgerichtshof ist die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes im Fall Jan Mai rechtskräftig. Der Frankfurter Gastronom war angeklagt, seine ehemalige Geschäftspartnerin Irina A. 2018 im Niddapark aus Habgier erstochen zu haben.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Frankfurter Gastronomen Jan Mai abgelehnt. Für den im Jahr 2018 begangenen Mord an Irina A. muss er nun lebenslang in Haft. Dies teilte das Landgericht Frankfurt am Main am gestrigen Dienstag mit. Das Urteil vom 16. März 2020 wegen Mordes, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung sowie Betrugs ist somit rechtskräftig.

Die Schwurgerichtskammer hat es im Hinblick auf den Mordvorwurf als „erwiesen angesehen, dass der Angeklagte sich am Abend des 8. Mai 2018 mit einer 29-jährigen Geschäftspartnerin unter einem Vorwand im Frankfurter Niddapark verabredet und im Verlauf des Treffens der Frau mit einem Messer mehrere kräftige Stiche in Brust, Kopf und Nacken versetzt hatte, um sich ihrer und ihren immer drängenderen finanziellen Forderungen zu entledigen, die zu erfüllen er nicht in der Lage war“, heißt es vonseiten des Landgerichts. Schulden, die Mai bei Irina A. gehabt haben soll, seien das Motiv für die Tat gewesen.

Mai, der lange Zeit die First-In-Bar am Frankfurter Opernplatz betrieb, wurde 2020 zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, nachdem er seine ehemalige Geschäftspartnerin Irina A. 2018 im Niddapark erstochen haben soll. Der Verdacht fiel damals schnell auf Mai, da sein Blut in der Nähe des Tatorts gefunden wurde und er kein überzeugendes Alibi vorweisen konnte.

Während des Prozesses erklärte er die Blutspuren am Tatort damit, dass er eine offene Wunde an der Hand gehabt habe, durch die er Blut im Niddapark verloren habe, nachdem er die Leiche seiner ehemaligen Geschäftspartnerin auf einer Wiese aufgefunden habe. Der Angeklagte gab damals an, sich durch einen „mentalen Schock“ dazu entschieden zu haben, das Auffinden der Leiche der Polizei gegenüber zu verheimlichen.

Ermittlungen wegen Falschaussage

Das 29-jährige Opfer und ihr Mörder gerieten knapp 15 Monate vor der Tat bundesweit in die Schlagzeilen: Im Februar 2017 behaupteten beide in der Bild-Zeitung, dass es in der Silvesternacht 2016/17 auf der Fressgass‘ durch eine größere Gruppe von Migranten zu massiven sexuellen Übergriffen auf Frauen gekommen sei. Irina A. beteuerte im Bild-Interview, Opfer dieser Angriffe gewesen zu sein und wurde mit den Worten zitiert: „Sie fassten mir unter den Rock, zwischen die Beine, an meine Brüste, überall hin.“

Später stellte sich jedoch heraus, dass sich A. zu diesem Zeitpunkt gar nicht in Frankfurt aufgehalten und die Übergriffe nie stattgefunden hatten. Die Bild entschuldigte sich im Anschluss für ihre fehlerhafte Berichterstattung; gegen Mai und Irina A. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet.

Nach der Tat wurde immer wieder gemutmaßt, ob die „Sex-Mob-Affäre“ und die Anklage wegen Falschaussage ebenfalls als Motiv für die Tat gelten könnten. Während des Prozesses sagte Mai dazu aus: „Der damals vor uns liegende Prozess wegen der sogenannten ‚Frankfurter Sex Mob-Affäre‘ hat mich zu keinem Zeitpunkt darüber nachdenken lassen, Irina als Mitwisserin zu beseitigen.“ Zudem sah es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass Mai seine ehemalige Geschäftspartnerin aufgrund von Schulden ermordete.

Das Urteil gegen Jan Mai ist mit der Abweisung des Revisionsantrags rechtskräftig und wird vollstreckt. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte den Vorwurf, Irina A. ermordet zu haben. Das Opfer hinterlässt zwei Kinder.
 
Fotogalerie:
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9. Juni 2021, 11.25 Uhr
Margaux Adam
 
 
 
 
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