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Sozialer Wohnungsbau in Frankfurt
ABG will keine Mieterhöhung zurücknehmen
Das Frankfurter Amtsgericht hält die zehnprozentige Mieterhöhung seitens der ABG gegenüber einer Familie für nicht nachvollziehbar. Die ABG bleibt bei ihrem Anspruch.
Update, 14. November: Nach der Linken äußert sich nun auch die Frankfurter SPD zur Causa: „Es ist niemandem zu erklären, dass der Mietenstopp ausgerechnet nicht für die Wohnungen gelten soll, in denen Menschen mit geringen Einkommen leben“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin Almuth Meyer in einer Pressemitteilung am Dienstagnachmittag. Die SPD-Fraktion im Römer erwarte, dass die ABG den vereinbarten Mietenstopp auch für den geförderten Wohnraum umsetze, heißt es. Dieser sehe nur eine maximale Steigerung der Mieten um ein Prozent pro Jahr vor.
Update, 13. November: ABG-Geschäftsführer Frank Junker bestätigte laut Frankfurter Rundschau am Wochenende, dass die ABG die Klage zurückgezogen hat. Sie bleibe allerdings bei ihrem Anspruch und werde keine Mieterhöhungen zurücknehmen. Die Richterin habe lediglich Bedenken an der Begründung des Mieterhöhungsverlangens geäußert, diese werde nun für eine neue Klage nachgeschärft.
„Eine Stadt für Alle!“ fordert Freistellung des ABG-Geschäftsführers Junker
Unterdessen fordert die Initiative „Eine Stadt für Alle!“ in einer Pressemitteilung am Montag die Freistellung Junkers angesichts anhaltender Konflikte um die Geschäftspolitik der ABG. Er sei „eine Fehlbesetzung“ an deren „Spitze“, heißt es. Darüber hinaus verlangt die Initiative eine zügige Umsetzung der Forderungen des Mietentscheids.
Das Bündnis Mietentscheid fordert unter anderem bereits seit 2019, dass die Bestandsmieten bei der ABG für alle Mieterinnen und Mieter, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, jedoch eine höhere Miete zahlen, auf maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter abgesenkt – und somit an das Level von Sozialwohnungen angeglichen – werden. Damit könnten im Bestand schnell und mit wenig Aufwand viele bezahlbare Wohnungen geschaffen werden, die eine sofortige Entlastung für Mietende ermöglichen, findet die Initiative „Eine Stadt für Alle!“.
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ABG zieht Klage zurück, um abschlägigem Urteil aus dem Weg zu gehen
In einer mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt hat die Amtsrichterin am Donnerstag, 9. November, deutlich gemacht, dass sie die Klage der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Zustimmung zur vollen Mieterhöhung gegenüber einer Frankfurter Familie abweisen werde. Um dies zu verhindern und somit einem abschlägigen Urteil aus dem Weg zu gehen, zog die ABG ihre Klage in letzter Minute zurück. Das gab der Mietschutzverein „Mieter helfen Mietern“ am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt.
Die vierköpfige Familie aus Frankfurt mietet eine Wohnung, die nach dem „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“ gefördert wurde. Im Januar 2023 erhielt sie von der ABG eine Mieterhöhung um zehn Prozent – obwohl die ABG mit dem sogenannten Mietenstopp Mieterhöhungen bis 2026 auf eine Höhe von fünf Prozent begrenzt hat. Damit wolle sie ihren Mietenden mehr Planungssicherheit und ein bezahlbares Zuhause infolge der Pandemie garantieren. Nach rechtlicher Beratung durch „Mieter helfen Mietern“ hatte die Familie lediglich einer Teilerhöhung zugestimmt, woraufhin die ABG Klage erhob.
ABG bricht durch Klage Zusagen im Zusammenhang mit Mietenstopp
Um etwaigen Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten zuvorzukommen, verlangte Conny Petzold von „Mietern helfen Mietern“ bereits im Mai eine Klarstellung der rechtlichen Lage von politisch Verantwortlichen. Auch die ABG „ersehne“ nun vonseiten des Frankfurter Amtsgerichts „einen Hinweis“, wie eine rechtlich wasserdichte Mieterhöhung in Mittelstandswohnungen aussehen könne, heißt es in der Pressemitteilung. Schließlich habe die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin den Mieterhöhungsverlangen der ABG ihre Zustimmung per Bewilligungsbescheiden gegeben.
Die Frankfurter Amtsrichterin hingegen gab am Donnerstag zu verstehen, dass sie nicht nur formale Fehler in dem vorliegenden Mieterhöhungsverlangen sehe, sondern dass es darüber hinaus nicht nachvollziehbar sei, wie der monatliche Erhöhungsbetrag zustande gekommen ist.
Frankfurter Amtsrichterin kann Mieterhöhungen nicht nachvollziehen
„Nach der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt ist klar: zahlreiche Mieterhöhungen der ABG, wie sie in der ersten Jahreshälfte von der ABG an Mieter:innen sogenannter Mittelstandswohnungen versendet wurden, würden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die Mehrheit der Miethaushalte, die nicht in die Auseinandersetzung mit der ABG gehen wollte, leistet seit Monaten Mieterhöhungen, die die ABG nicht von ihnen hätte fordern dürfen“, sagt Petzold.
Daher ihre Forderung: „Die ABG muss diese Mieterhöhungen zurücknehmen, und die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin und Eigentümerin der ABG muss ihre Zustimmung widerrufen und die Einhaltung des Mietenstopps bei der ABG sicherstellen.“ Es sei ungeheuerlich, dass die Stadt Frankfurt und die im Planungsdezernat zuständige Förderstelle sich bisher nicht schützend vor die betroffenen Mieterinnen und Mieter gestellt habe.
Frankfurter Mietende leisten seit Monaten unlautere Mieterhöhungen
„Wir haben schon vor Monaten per Antrag gefordert, dass der Magistrat Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding nimmt, um sämtliche Mieterhöhungen der ABG, welche die Fünf-Prozent-Grenze im Rahmen des geltenden Mietenstopps überschreiten, rückgängig zu machen. Dass die unlauteren Mieterhöhungen nun vom Gericht und nicht von der Stadt selbst gestoppt werden, ist ein Armutszeugnis für die Wohnungspolitik der Stadtregierung“, ließ der wohnungs- und planungspolitische Sprecher der Linken, Eyup Yilmaz, am Freitag in einer eigenen Pressemitteilung verlauten.
Update, 13. November: ABG-Geschäftsführer Frank Junker bestätigte laut Frankfurter Rundschau am Wochenende, dass die ABG die Klage zurückgezogen hat. Sie bleibe allerdings bei ihrem Anspruch und werde keine Mieterhöhungen zurücknehmen. Die Richterin habe lediglich Bedenken an der Begründung des Mieterhöhungsverlangens geäußert, diese werde nun für eine neue Klage nachgeschärft.
Unterdessen fordert die Initiative „Eine Stadt für Alle!“ in einer Pressemitteilung am Montag die Freistellung Junkers angesichts anhaltender Konflikte um die Geschäftspolitik der ABG. Er sei „eine Fehlbesetzung“ an deren „Spitze“, heißt es. Darüber hinaus verlangt die Initiative eine zügige Umsetzung der Forderungen des Mietentscheids.
Das Bündnis Mietentscheid fordert unter anderem bereits seit 2019, dass die Bestandsmieten bei der ABG für alle Mieterinnen und Mieter, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, jedoch eine höhere Miete zahlen, auf maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter abgesenkt – und somit an das Level von Sozialwohnungen angeglichen – werden. Damit könnten im Bestand schnell und mit wenig Aufwand viele bezahlbare Wohnungen geschaffen werden, die eine sofortige Entlastung für Mietende ermöglichen, findet die Initiative „Eine Stadt für Alle!“.
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In einer mündlichen Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt hat die Amtsrichterin am Donnerstag, 9. November, deutlich gemacht, dass sie die Klage der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Zustimmung zur vollen Mieterhöhung gegenüber einer Frankfurter Familie abweisen werde. Um dies zu verhindern und somit einem abschlägigen Urteil aus dem Weg zu gehen, zog die ABG ihre Klage in letzter Minute zurück. Das gab der Mietschutzverein „Mieter helfen Mietern“ am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt.
Die vierköpfige Familie aus Frankfurt mietet eine Wohnung, die nach dem „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“ gefördert wurde. Im Januar 2023 erhielt sie von der ABG eine Mieterhöhung um zehn Prozent – obwohl die ABG mit dem sogenannten Mietenstopp Mieterhöhungen bis 2026 auf eine Höhe von fünf Prozent begrenzt hat. Damit wolle sie ihren Mietenden mehr Planungssicherheit und ein bezahlbares Zuhause infolge der Pandemie garantieren. Nach rechtlicher Beratung durch „Mieter helfen Mietern“ hatte die Familie lediglich einer Teilerhöhung zugestimmt, woraufhin die ABG Klage erhob.
Um etwaigen Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten zuvorzukommen, verlangte Conny Petzold von „Mietern helfen Mietern“ bereits im Mai eine Klarstellung der rechtlichen Lage von politisch Verantwortlichen. Auch die ABG „ersehne“ nun vonseiten des Frankfurter Amtsgerichts „einen Hinweis“, wie eine rechtlich wasserdichte Mieterhöhung in Mittelstandswohnungen aussehen könne, heißt es in der Pressemitteilung. Schließlich habe die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin den Mieterhöhungsverlangen der ABG ihre Zustimmung per Bewilligungsbescheiden gegeben.
Die Frankfurter Amtsrichterin hingegen gab am Donnerstag zu verstehen, dass sie nicht nur formale Fehler in dem vorliegenden Mieterhöhungsverlangen sehe, sondern dass es darüber hinaus nicht nachvollziehbar sei, wie der monatliche Erhöhungsbetrag zustande gekommen ist.
„Nach der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt ist klar: zahlreiche Mieterhöhungen der ABG, wie sie in der ersten Jahreshälfte von der ABG an Mieter:innen sogenannter Mittelstandswohnungen versendet wurden, würden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die Mehrheit der Miethaushalte, die nicht in die Auseinandersetzung mit der ABG gehen wollte, leistet seit Monaten Mieterhöhungen, die die ABG nicht von ihnen hätte fordern dürfen“, sagt Petzold.
Daher ihre Forderung: „Die ABG muss diese Mieterhöhungen zurücknehmen, und die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin und Eigentümerin der ABG muss ihre Zustimmung widerrufen und die Einhaltung des Mietenstopps bei der ABG sicherstellen.“ Es sei ungeheuerlich, dass die Stadt Frankfurt und die im Planungsdezernat zuständige Förderstelle sich bisher nicht schützend vor die betroffenen Mieterinnen und Mieter gestellt habe.
„Wir haben schon vor Monaten per Antrag gefordert, dass der Magistrat Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding nimmt, um sämtliche Mieterhöhungen der ABG, welche die Fünf-Prozent-Grenze im Rahmen des geltenden Mietenstopps überschreiten, rückgängig zu machen. Dass die unlauteren Mieterhöhungen nun vom Gericht und nicht von der Stadt selbst gestoppt werden, ist ein Armutszeugnis für die Wohnungspolitik der Stadtregierung“, ließ der wohnungs- und planungspolitische Sprecher der Linken, Eyup Yilmaz, am Freitag in einer eigenen Pressemitteilung verlauten.
14. November 2023, 16.59 Uhr
Sina Claßen
Sina Claßen
Studium der Publizistik und des Öffentlichen Rechts an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit Oktober 2023 beim Journal Frankfurt. Mehr von Sina
Claßen >>
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