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Wohnraum-Entzug
3000 illegale Residenzwohnungen in Frankfurt
Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt wird durch ein neues Phänomen verschärft: Möbliertes Wohnen auf Zeit, meist in Innenstadtnähe, zum stolzen Preis. Entscheidend, ob legal oder illegal gehaust wird, ist, was die Anbietenden tatsächlich beantragt haben.
Wohnraum in Frankfurt ist begehrt und teuer und das spüren nicht nur Wohnungssuchende. Beim Durchforsten der einschlägigen Immobilien-Plattformen finden sich zunehmend Angebote für möbliertes Wohnen auf Zeit. Hinter Titeln wie „Businessappartements“, „Residenzapartments“ oder „Service-Apartments“ verbergen sich Wohnungen die meist tage-, wochen-, oder monatsweise vermietet werden, faktisch aber Beherbergungsbetriebe sind und so zu Konkurrenten der vielen Hotels werden. Oft befinden sich solche teuren Wohnungsmodelle unzulässigerweise in Wohnraumgebieten. Erst im vergangenen Jahr hat die Stadt die Ferienwohnungssatzung beschlossen, um Wohnungen nur mit besonderer Genehmigung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung zu bewilligen.
„Sogenanntes Residenzwohnen ist ein relativ neues Phänomen“, sagt Planungsdezernent Mike Josef (SPD). Er bezieht sich vor allem auf eine Expansion dieses Geschäftsmodells in den vergangenen zwei Jahren. „Es ist eine Form der Zweckentfremdung von Wohnraum, die sich im Moment auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt ausbreitet und gegen das Baurecht und die Ferienwohnungssatzung oder das Mietrecht verstößt.“ Die aktuelle Problematik liege darin, „dass die Wohnungen nicht ordentlich angemeldet werden“, erklärt Josef. So werden Wohnungen bei der Bauaufsicht zu normalen Zwecken beantragt, die Bauherren geben aber bewusst falsche Informationen als Zweck an, um daraus mehr Profit zu schlagen.
3000 Wohnungen allein in Frankfurt
Nach Recherchen der Bauaufsicht hat sich gezeigt, dass etwa 3000 Wohnungen in Frankfurt unzulässig zweckentfremdet wurden. Es handele sich um ein recht neues Phänomen auf dem Wohnungsmarkt, das auch in anderen deutschen Großstädten auftrete. Die hohen Mieten überschritten zugleich die geltenden rechtlichen Regeln, die Quadratmeterpreise liegen nicht selten bei etwa 40 Euro und damit um das dreifache über dem üblichen Niveau. Die Möbel sind meist einfacher Natur, sodass ein derartiger Möblierungszuschlag nicht gerechtfertigt sei.
Mike Josef merkt eine „zunehmende Professionalisierung der Anbietenden“ an, die juristisch unterbunden werden müsse. Er erläutert, dass Residenzwohnen grundsätzlich nicht verboten sei, wenn richtig und transparent angemeldet wird. Bei einer Nichtanmeldung des Betriebs müssen die Anbietenden mit Bußgeldern von 50 000 bis 100 000 Euro oder mehr rechnen. „Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den bei der illegalen Vermietung erzielten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen“, so Josef. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht fahnden nun gezielt nach entsprechenden Angeboten im Internet, sagt Simone Zapke, die Leiterin der Bauaufsicht.
„Sogenanntes Residenzwohnen ist ein relativ neues Phänomen“, sagt Planungsdezernent Mike Josef (SPD). Er bezieht sich vor allem auf eine Expansion dieses Geschäftsmodells in den vergangenen zwei Jahren. „Es ist eine Form der Zweckentfremdung von Wohnraum, die sich im Moment auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt ausbreitet und gegen das Baurecht und die Ferienwohnungssatzung oder das Mietrecht verstößt.“ Die aktuelle Problematik liege darin, „dass die Wohnungen nicht ordentlich angemeldet werden“, erklärt Josef. So werden Wohnungen bei der Bauaufsicht zu normalen Zwecken beantragt, die Bauherren geben aber bewusst falsche Informationen als Zweck an, um daraus mehr Profit zu schlagen.
3000 Wohnungen allein in Frankfurt
Nach Recherchen der Bauaufsicht hat sich gezeigt, dass etwa 3000 Wohnungen in Frankfurt unzulässig zweckentfremdet wurden. Es handele sich um ein recht neues Phänomen auf dem Wohnungsmarkt, das auch in anderen deutschen Großstädten auftrete. Die hohen Mieten überschritten zugleich die geltenden rechtlichen Regeln, die Quadratmeterpreise liegen nicht selten bei etwa 40 Euro und damit um das dreifache über dem üblichen Niveau. Die Möbel sind meist einfacher Natur, sodass ein derartiger Möblierungszuschlag nicht gerechtfertigt sei.
Mike Josef merkt eine „zunehmende Professionalisierung der Anbietenden“ an, die juristisch unterbunden werden müsse. Er erläutert, dass Residenzwohnen grundsätzlich nicht verboten sei, wenn richtig und transparent angemeldet wird. Bei einer Nichtanmeldung des Betriebs müssen die Anbietenden mit Bußgeldern von 50 000 bis 100 000 Euro oder mehr rechnen. „Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den bei der illegalen Vermietung erzielten wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen“, so Josef. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht fahnden nun gezielt nach entsprechenden Angeboten im Internet, sagt Simone Zapke, die Leiterin der Bauaufsicht.
28. Oktober 2019, 15.34 Uhr
Sheera Plawner
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