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Foto: E-Scooter werden oftmals achtlos weggestellt © AdobeStock/Tobias Arhelger
Foto: E-Scooter werden oftmals achtlos weggestellt © AdobeStock/Tobias Arhelger

Geplante E-Scooter-Verordnung

„Sollen jetzt Fußgänger als Freiwild behandelt werden?“

Die von Bundesverkehrsminister Volker Wissing geplante E-Scooter-Verordnung sorgt weiter für Kritik, nun auch bei Frankfurter Politikern der CDU.
Seit fünf Jahren sind die elektronischen Roller – oder auch E-Scooter genannt – in Deutschland erlaubt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant das Regelwerk zu ihrer Benutzung zu ändern, ein Entwurf sieht eine Blinkerpflicht und eine Angleichung an den Radverkehr vor. Das sorgt für Kritik bei Verkehrsverbänden, dem sich nun auch Frankfurter Politiker der CDU anschließen.

CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Wiesmann sagt dazu in einer Mitteilung mit Bezug auf Frankfurt: „Während die Unfallzahlen mit E-Scootern steigen, plant Bundesverkehrsminister Wissing, das Fahren mit E-Scootern überall zu erlauben, wo Radfahren erlaubt ist – also auch auf der Frankfurter Zeil und in anderen Fußgängerzonen.“

E-Scooter seien nicht generell zu verteufeln, ergänzt sie. Sie könnten zur Emissionsreduzierung im Verkehr beitragen. Mit der Verordnung würden allerdings weitere Herausforderungen hinzukommen, da etwa auch in Frankfurt den Gehweg versperrende Roller nach wie vor ein Problem seien.

Bundesrat muss geplanter Verordnung zu E-Scootern noch zustimmen

Ihr Kollege Frank Nagel, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Römerfraktion schließt sich dem an: „Sollen jetzt Fußgänger als Freiwild behandelt werden?“ Besonders Kinder, ältere Menschen und solche mit Bewegungseinschränkungen würden sich in Gefahr begeben, wenn sie Wege nutzen, die sowohl für Fuß- als auch für Radverkehr gedacht sind.

„Jetzt kommen noch E-Scooter hinzu, die immer wieder auch von Verkehrsteilnehmern ohne jegliche Rücksicht auf Mitmenschen oder gar Verkehrsvorschriften gesteuert werden.“ Er fordert vom Bundesverkehrsministerium „deutlich höhere Strafen für E-Scooter-Nutzer bei Fehlverhalten“.

Länder und Verbände konnten bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen. Die Änderungswünsche zur Blinkerpflicht stießen bisher auf mehr Gegenliebe. So begrüßte unter anderem der TÜV-Verband diese Idee, weil dadurch die Betriebssicherheit erhöht würde.
 
14. August 2024, 12.15 Uhr
tig/dpa
 
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Till Geginat >>
 
 
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