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Wir müssen leider draußen bleiben! Ab Oktober dürfen E-Scooter nicht mehr in der Straßenbahn mit © AdobeStock/edojob
Ab Oktober im ÖPNV in Frankfurt
Verbot von E-Scootern in U- und Straßenbahnen
Aus Sicherheitsgründen gilt ab Oktober ein Mitnahmeverbot für E-Scooter in U- und Straßenbahnen im Frankfurter ÖPNV. Der RMV und andere Akteure wünschen sich hingegen eine einheitliche Regelung bundesweit.
Neue Regeln für den ÖPNV: Ab Dienstag (1. Oktober) dürfen keine E-Scooter mehr in den U-Bahnen und Straßenbahnen mitgenommen werden. Das teilte die VGF am Dienstag (24. September) mit. Die Frankfurter Nahverkehrsgesellschaft hat Sicherheitsbedenken wegen der Akkumulatoren in den elektronischen Kleinstfahrzeugen. Trotzdem sei diese Entscheidung nicht leicht gefallen, betont sie.
Die in E-Scootern verbauten Lithium-Ionen-Akkus seien nicht wie vergleichbare Akkus in Pedelecs auf eine mechanische Festigkeit geprüft, gibt die VGF an. Aufgrund dessen gehe von ihnen ein höheres Brand- und Explosionsrisiko aus. Auch könnten leichter Rauchgase freigesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind.
Mitnahmeverbot von E-Fahrzeugen im Frankfurter ÖPNV mit Ausnahmen
Damit folgt die Verkehrsgesellschaft einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Zwar sind in Deutschland bisher keine Brände oder dergleichen in öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt, wohl aber im europäischen Ausland – etwa im November 2023 in einer Londoner U-Bahn. Zudem geben mehrere Gutachten Grund zur Sorge.
Experten der Nahverkehrs-Branche geben darin keine Empfehlung, E-Scooter in ÖPNV-Fahrzeugen zu befördern aufgrund der aufgeführten Gefahren, der schwachen Datenlage und der noch geringen Prüfanforderungen Andere große Verkehrsunternehmen aus Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Nürnberg, München und Städten im Ruhrgebiet haben das Mitnahmeverbot bereits umgesetzt.
Das Mitnameverbot erstreckt sich allerdings nicht auf E-Fahrräder/Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da diese laut Gutachten schon heutzutage höheren normativen Anforderungen an die Akkus genügen. In Bussen ist die Mitnahme von E-Scootern vorerst weiterhin gestattet ebenso in allen Zügen der Deutschen Bahn.
Die VGF beruft sich auf gesetzliche Regelungen, die sie vornehmlich zum Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal verpflichte. „Sie wird die regulatorische Entwicklung für Elektrokleinstfahrzeuge im Auge behalten. Der VDV beabsichtigt, eine Positivliste für E-Tretroller zu eröffnen, sobald die Hersteller höherwertige Prüfnachweise für die Lithium-Ionen-Akkus vorlegen können.“
RMV wünscht bundesweit einheitliche Regelung für E-Scooter
Ein Sprecher des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gab an, dass man darauf hinarbeite, die Mitnahme von E-Tretrollern, E-Fahrrädern und Pedelecs in größtmöglichem Maße im ÖPNV sicherstellen zu können. Wichtig sei eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung. „Es wäre für diese Fahrgäste nicht verständlich, wenn in einem Regionalzug beispielsweise in Aschaffenburg eine andere Mitnahmeregelung gilt als im selben Zug in Hanau“, sagte er weiter.
Von einem Schaden für die Verkehrswende sprach Kathy Walter, Verkehrssprecherin der Grünen-Fraktion im hessischen Landtag: „Wer für den Weg zur Haltestelle jetzt wieder ins Auto steigt, wird vielleicht nicht am Bahnhof halten, sondern durchfahren und damit als Fahrgast für Busse und Bahnen verloren gehen.“ Eine Anfrage im Landtag habe ergeben, dass es noch nie zu gefährlichen Vorkommnissen mit zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen gekommen sei.
Verwirrung um Aushang zur Fahrradmitnahme des RMV-Frankfurt
Für Verwirrung könnte momentan der aktualisierte Aushang zur Fahrradmitnahme in Frankfurt sorgen, der um den Satz „Die Mitnahme von Tretrollern mit elektrischem Antrieb ist nicht gestattet“ ergänzt wurde. Gleichzeitig steht dort ebenfalls das RMV-Frankfurt-Logo und der Hinweis „kostenlos im gesamten RMV-Gebiet“ für die Fahrradmitnahme.
Frank Nagel, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Römer glaubt, dass das zu Missverständnissen führen könnte: „Wenn es eine Neuigkeit gibt, dann muss dies auch klar und deutlich kommuniziert werden. Der Aushang suggeriert, dass im gesamten RMV-Gebiet die Mitnahme von E-Scootern nun verboten ist. Aber scheinbar gilt dies nur für Frankfurt.“
Die in E-Scootern verbauten Lithium-Ionen-Akkus seien nicht wie vergleichbare Akkus in Pedelecs auf eine mechanische Festigkeit geprüft, gibt die VGF an. Aufgrund dessen gehe von ihnen ein höheres Brand- und Explosionsrisiko aus. Auch könnten leichter Rauchgase freigesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind.
Damit folgt die Verkehrsgesellschaft einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Zwar sind in Deutschland bisher keine Brände oder dergleichen in öffentlichen Verkehrsmitteln bekannt, wohl aber im europäischen Ausland – etwa im November 2023 in einer Londoner U-Bahn. Zudem geben mehrere Gutachten Grund zur Sorge.
Experten der Nahverkehrs-Branche geben darin keine Empfehlung, E-Scooter in ÖPNV-Fahrzeugen zu befördern aufgrund der aufgeführten Gefahren, der schwachen Datenlage und der noch geringen Prüfanforderungen Andere große Verkehrsunternehmen aus Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Nürnberg, München und Städten im Ruhrgebiet haben das Mitnahmeverbot bereits umgesetzt.
Das Mitnameverbot erstreckt sich allerdings nicht auf E-Fahrräder/Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da diese laut Gutachten schon heutzutage höheren normativen Anforderungen an die Akkus genügen. In Bussen ist die Mitnahme von E-Scootern vorerst weiterhin gestattet ebenso in allen Zügen der Deutschen Bahn.
Die VGF beruft sich auf gesetzliche Regelungen, die sie vornehmlich zum Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal verpflichte. „Sie wird die regulatorische Entwicklung für Elektrokleinstfahrzeuge im Auge behalten. Der VDV beabsichtigt, eine Positivliste für E-Tretroller zu eröffnen, sobald die Hersteller höherwertige Prüfnachweise für die Lithium-Ionen-Akkus vorlegen können.“
Ein Sprecher des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gab an, dass man darauf hinarbeite, die Mitnahme von E-Tretrollern, E-Fahrrädern und Pedelecs in größtmöglichem Maße im ÖPNV sicherstellen zu können. Wichtig sei eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung. „Es wäre für diese Fahrgäste nicht verständlich, wenn in einem Regionalzug beispielsweise in Aschaffenburg eine andere Mitnahmeregelung gilt als im selben Zug in Hanau“, sagte er weiter.
Von einem Schaden für die Verkehrswende sprach Kathy Walter, Verkehrssprecherin der Grünen-Fraktion im hessischen Landtag: „Wer für den Weg zur Haltestelle jetzt wieder ins Auto steigt, wird vielleicht nicht am Bahnhof halten, sondern durchfahren und damit als Fahrgast für Busse und Bahnen verloren gehen.“ Eine Anfrage im Landtag habe ergeben, dass es noch nie zu gefährlichen Vorkommnissen mit zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen gekommen sei.
Für Verwirrung könnte momentan der aktualisierte Aushang zur Fahrradmitnahme in Frankfurt sorgen, der um den Satz „Die Mitnahme von Tretrollern mit elektrischem Antrieb ist nicht gestattet“ ergänzt wurde. Gleichzeitig steht dort ebenfalls das RMV-Frankfurt-Logo und der Hinweis „kostenlos im gesamten RMV-Gebiet“ für die Fahrradmitnahme.
Frank Nagel, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Römer glaubt, dass das zu Missverständnissen führen könnte: „Wenn es eine Neuigkeit gibt, dann muss dies auch klar und deutlich kommuniziert werden. Der Aushang suggeriert, dass im gesamten RMV-Gebiet die Mitnahme von E-Scootern nun verboten ist. Aber scheinbar gilt dies nur für Frankfurt.“
25. September 2024, 12.16 Uhr
tig/dpa
Till Geginat
Jahrgang 1994, Studium der Theater-, Film- und Medienwissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt, seit November 2022 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till
Geginat >>
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