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Zweifelhafte Kündigung von Mietverträgen
Umstrittenes Ultimatum soll Mieter am Hauptbahnhof verdrängen
Mietern am Hauptbahnhof wurde ein möglicherweise rechtswidriges Ultimatum zur Wohnungsräumung gestellt. Die Stadt Frankfurt verurteilt das Vorgehen der Eigentümer und rät dazu, der Aufforderung nicht nachzukommen.
Um die Nutzung des Hauses „Am Hauptbahnhof 4“ gibt es seit längerem einen Streit. Die Eigentümer wollen das Gebäude abreißen und ein Boarding House errichten. Etwa 50 Mietparteien des Gebäudes wurden deshalb vom Eigentümer dazu aufgefordert, ihre Wohnungen zu räumen. Ihnen wurde ein zweifelhaftes Ultimatum zum Verlassen der Wohnungen gestellt, das am heutigen Donnerstag, den 31. Oktober, um 10 Uhr ablief. Dezernent für Planen und Wohnen Marcus Gwechenberger (SPD) stellt sich gegen die Pläne der Eigentümer und verurteilt deren Vorgehen.
Mietwohnungen am Frankfurt Hauptbahnhof sollen einem Boarding House weichen
Gwechenberger stellt klar, dass der geltende Bebauungsplan für das Gebäude eine Nutzung als Wohnraum von 60 Prozent der Fläche vorsieht. Die Eigentümer seien informiert worden, „dass diese Vorgaben einzuhalten sind“. Aus dem Kündigungsschreiben gehe hervor, dass der Eigentümer das Gebäude abreißen und den Standort zukünftig für ein Boarding House nutzen möchte, was jedoch „definitiv nicht genehmigungsfähig“ sei. Vor diesem Hintergrund sei „nicht hinnehmbar, dass die Eigentümer trotzdem an den Kündigungen festhalten“.
Info
Ein Boarding House ist als ein sogenanntes „Zuhause auf Zeit“ oder „Serviced Apartments“ bekannt. Die Aufenthalte in den voll möblierten Wohnungen mit Küche sind meist länger als in Hotels und werden beispielsweise von Firmen genutzt, um Mitarbeitende projektbezogen auf Zeit unterzubringen.
Die Stadt stellt sich klar auf die Seite der betroffenen Mieter. Gwechenberger betont: „Unser Anliegen ist es, die Menschen mit allen zentralen Informationen zu versorgen und Rechtschutzmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist wichtig, die Menschen in dieser prekären Lage nicht alleine zu lassen.“
Schönbach: „Der aktuellen Räumungsaufforderung muss niemand nachkommen“
Die Stabstelle Mieterschutz der Stadt bezweifelt die rechtliche Bindung der Anfang des Jahres ausgesprochenen Kündigungen. Leiter der Stabstelle Kai Schönbach stellt klar: „Der aktuellen Räumungsaufforderung muss niemand nachkommen. Nur, wenn der Vermieter einen gültigen Räumungstitel vorlegen kann, sind Mietende zur Aufgabe der Wohnung verpflichtet.“
Um einen solchen Räumungstitel zu erwirken, „muss der Vermieter erst einmal Räumungsklage erheben, also ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. In einem solchen Verfahren dann „prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung oder ob eine besondere Schutzwürdigkeit des Mieters einer Räumung entgegensteht“. Die betroffenen Mietparteien seien über den Sachverhalt informiert und die Stabstelle stehe unterstützend bereit, sollten die Eigentümer eine Räumungsklage anstreben. Die Stadt werde sich dafür einsetzen, dass die Mietsparteien in dem Gebäude bleiben können.
Info
Das Team der Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt ist telefonisch unter 069/212-37777 oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de zu erreichen.
Zusätzlich bietet die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen kostenfrei Auskünfte, Informationen und Beratung zu Fragen des Wohnraummietrechts für alle, die in Frankfurt am Main wohnen. Die Mietrechtliche Beratung ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr telefonisch unter 069/212-34711 (Telefonische Beratung) oder 069/212-40046 (Servicetelefon und Terminvergabe) sowie per E-Mail an mietrechtliche-beratung@stadt-frankfurt.de zu erreichen.
Gwechenberger stellt klar, dass der geltende Bebauungsplan für das Gebäude eine Nutzung als Wohnraum von 60 Prozent der Fläche vorsieht. Die Eigentümer seien informiert worden, „dass diese Vorgaben einzuhalten sind“. Aus dem Kündigungsschreiben gehe hervor, dass der Eigentümer das Gebäude abreißen und den Standort zukünftig für ein Boarding House nutzen möchte, was jedoch „definitiv nicht genehmigungsfähig“ sei. Vor diesem Hintergrund sei „nicht hinnehmbar, dass die Eigentümer trotzdem an den Kündigungen festhalten“.
Ein Boarding House ist als ein sogenanntes „Zuhause auf Zeit“ oder „Serviced Apartments“ bekannt. Die Aufenthalte in den voll möblierten Wohnungen mit Küche sind meist länger als in Hotels und werden beispielsweise von Firmen genutzt, um Mitarbeitende projektbezogen auf Zeit unterzubringen.
Die Stadt stellt sich klar auf die Seite der betroffenen Mieter. Gwechenberger betont: „Unser Anliegen ist es, die Menschen mit allen zentralen Informationen zu versorgen und Rechtschutzmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist wichtig, die Menschen in dieser prekären Lage nicht alleine zu lassen.“
Die Stabstelle Mieterschutz der Stadt bezweifelt die rechtliche Bindung der Anfang des Jahres ausgesprochenen Kündigungen. Leiter der Stabstelle Kai Schönbach stellt klar: „Der aktuellen Räumungsaufforderung muss niemand nachkommen. Nur, wenn der Vermieter einen gültigen Räumungstitel vorlegen kann, sind Mietende zur Aufgabe der Wohnung verpflichtet.“
Um einen solchen Räumungstitel zu erwirken, „muss der Vermieter erst einmal Räumungsklage erheben, also ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. In einem solchen Verfahren dann „prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung oder ob eine besondere Schutzwürdigkeit des Mieters einer Räumung entgegensteht“. Die betroffenen Mietparteien seien über den Sachverhalt informiert und die Stabstelle stehe unterstützend bereit, sollten die Eigentümer eine Räumungsklage anstreben. Die Stadt werde sich dafür einsetzen, dass die Mietsparteien in dem Gebäude bleiben können.
Das Team der Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt ist telefonisch unter 069/212-37777 oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de zu erreichen.
Zusätzlich bietet die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen kostenfrei Auskünfte, Informationen und Beratung zu Fragen des Wohnraummietrechts für alle, die in Frankfurt am Main wohnen. Die Mietrechtliche Beratung ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr telefonisch unter 069/212-34711 (Telefonische Beratung) oder 069/212-40046 (Servicetelefon und Terminvergabe) sowie per E-Mail an mietrechtliche-beratung@stadt-frankfurt.de zu erreichen.
31. Oktober 2024, 11.15 Uhr
Florian Aupor
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1. November 2024
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