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Weniger Bürokratie
Medizinalcannabis: Zugang für Patienten erleichtert
Neue Regelungen erleichtern den Zugang zu Cannabis als Medizin – auch in Frankfurt. Für viele Menschen mit chronischen Erkrankungen eröffnen sich dadurch bessere Behandlungsmöglichkeiten.
Cannabis als Schmerzmittel? Die Teillegalisierung von Cannabis hat bislang vor allem rechtliche Hürden überwinden können. Nicht nur als Freizeitdroge, sondern auch in der medizinischen Anwendung kann die kleine Pflanze Wirkung zeigen. Für Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen könnte das eine Lösung oder Erleichterung des Lebens bedeuten. Im Juli beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für einen großen Teil der Ärzteschaft.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses ist es nun auch Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin möglich, ein Kassenrezept für Medizinalcannabis auszustellen. Eine umständliche Kostengenehmigung durch die Krankenkasse ist damit nicht mehr nötig. Auch Artur Schroers, Leiter des Frankfurter Drogenreferats, sieht diese Neuregelung positiv und erklärt: „Mit der Teil-Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts entfällt eine große Hürde für die Verwendung von medizinischem Cannabis. Patientinnen und Patienten erhalten leichteren Zugang zu einer vielversprechenden Therapieoption.“
Der Zugang zu Medizinalcannabis
Der Zugang zu Medizinalcannabis war bislang nicht einfach, obwohl die Kosten für eine Behandlung bereits seit 2017 offiziell von den Krankenkassen übernommen werden können. Dennoch waren nur wenige Medizinerinnen und Mediziner bereit, den bürokratischen Aufwand auf sich zu nehmen. Der Einsatz von Cannabis als Medizin ist zudem noch relativ neu in der deutschen Medizin, weshalb nur ein kleiner Teil der Ärzteschaft Berührungspunkte damit hat.
„Ärztinnen und Ärzte sollten über die Verschreibung von Cannabis-Medikamenten allein unter Abwägung medizinischer Gesichtspunkte entscheiden“, betont Schroers. Nun sei auch einem „Zweiklassensystem“ entgegengewirkt, bei dem teure privatärztliche Anbieter Rezepte für Selbstzahler ausstellen. Wer das nicht leisten konnte, griff zuletzt auf Selbstmedikation zurück oder verzichtete auf eine erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeit.
Medizinisches Cannabis als Therapieoption
Der Zugang zu medizinischem Cannabis kann insbesondere bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen Linderung verschaffen. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) leiden Patientinnen und Patienten in Deutschland durchschnittlich zehn Jahre an ihrer Erkrankung, bevor sie medizinisches Cannabis erhalten.
Zuvor wurden 70 Prozent von ihnen mit Opioiden behandelt. Umso überraschender sind die Erfolge bei einer Therapie mit Cannabis: Laut der Studie sei in drei von vier Fällen eine deutliche oder moderate Verbesserung der Symptomatik zu verzeichnen.
Zukunftsperspektiven
Trotz der neuen Möglichkeiten sei auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass Medizinerinnen und Mediziner vermehrt Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen werden. Der wegfallende Genehmigungsvorbehalt sei zwar ein guter Schritt, dennoch bestünden weiterhin Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem die hohen und auslegungsbedürftigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Cannabis-Verordnung und die daraus resultierenden Regressrisiken für die Ärzteschaft. Zudem fehle es an notwendigem Wissen zu dem Thema.
Um den Austausch zu fördern, hat das Drogenreferat bereits 2021 ein regionales Netzwerk für medizinische und pharmazeutische Fachkräfte initiiert. Dabei treffen sich die Teilnehmenden, um aktuelle fachliche Fragen zu beantworten. Mehr Informationen gibt es hier:
Info
Für Patientinnen und Patienten hat das Drogenreferat eine monatliche Telefonsprechstunde mit einem Arzt und einem Juristen eingerichtet. Dort können alle medizinischen und rechtlichen Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis geklärt werden. Das Angebot ist kostenfrei. Eine telefonische Anmeldung ist unter 069 – 212 30124 möglich.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses ist es nun auch Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin möglich, ein Kassenrezept für Medizinalcannabis auszustellen. Eine umständliche Kostengenehmigung durch die Krankenkasse ist damit nicht mehr nötig. Auch Artur Schroers, Leiter des Frankfurter Drogenreferats, sieht diese Neuregelung positiv und erklärt: „Mit der Teil-Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts entfällt eine große Hürde für die Verwendung von medizinischem Cannabis. Patientinnen und Patienten erhalten leichteren Zugang zu einer vielversprechenden Therapieoption.“
Der Zugang zu Medizinalcannabis war bislang nicht einfach, obwohl die Kosten für eine Behandlung bereits seit 2017 offiziell von den Krankenkassen übernommen werden können. Dennoch waren nur wenige Medizinerinnen und Mediziner bereit, den bürokratischen Aufwand auf sich zu nehmen. Der Einsatz von Cannabis als Medizin ist zudem noch relativ neu in der deutschen Medizin, weshalb nur ein kleiner Teil der Ärzteschaft Berührungspunkte damit hat.
„Ärztinnen und Ärzte sollten über die Verschreibung von Cannabis-Medikamenten allein unter Abwägung medizinischer Gesichtspunkte entscheiden“, betont Schroers. Nun sei auch einem „Zweiklassensystem“ entgegengewirkt, bei dem teure privatärztliche Anbieter Rezepte für Selbstzahler ausstellen. Wer das nicht leisten konnte, griff zuletzt auf Selbstmedikation zurück oder verzichtete auf eine erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeit.
Der Zugang zu medizinischem Cannabis kann insbesondere bei chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose oder bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, aber auch bei psychiatrischen Erkrankungen Linderung verschaffen. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) leiden Patientinnen und Patienten in Deutschland durchschnittlich zehn Jahre an ihrer Erkrankung, bevor sie medizinisches Cannabis erhalten.
Zuvor wurden 70 Prozent von ihnen mit Opioiden behandelt. Umso überraschender sind die Erfolge bei einer Therapie mit Cannabis: Laut der Studie sei in drei von vier Fällen eine deutliche oder moderate Verbesserung der Symptomatik zu verzeichnen.
Trotz der neuen Möglichkeiten sei auch in Zukunft nicht damit zu rechnen, dass Medizinerinnen und Mediziner vermehrt Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen werden. Der wegfallende Genehmigungsvorbehalt sei zwar ein guter Schritt, dennoch bestünden weiterhin Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem die hohen und auslegungsbedürftigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Cannabis-Verordnung und die daraus resultierenden Regressrisiken für die Ärzteschaft. Zudem fehle es an notwendigem Wissen zu dem Thema.
Um den Austausch zu fördern, hat das Drogenreferat bereits 2021 ein regionales Netzwerk für medizinische und pharmazeutische Fachkräfte initiiert. Dabei treffen sich die Teilnehmenden, um aktuelle fachliche Fragen zu beantworten. Mehr Informationen gibt es hier:
Für Patientinnen und Patienten hat das Drogenreferat eine monatliche Telefonsprechstunde mit einem Arzt und einem Juristen eingerichtet. Dort können alle medizinischen und rechtlichen Fragen rund um das Thema Medizinalcannabis geklärt werden. Das Angebot ist kostenfrei. Eine telefonische Anmeldung ist unter 069 – 212 30124 möglich.
18. Oktober 2024, 11.30 Uhr
Till Taubmann
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till Christian
Taubmann >>
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2. Februar 2025
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