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Vorsicht: Betrüger!
Bei Anruf Betrug. Der Verbraucherschutz warnt vor besonders dreisten Betrügern, die sich am Telefon als Mitarbeiter der „Verbraucherzentrale Hessen“ oder des „Deutschen Verbraucherschutzes“ ausgeben. In den meisten Fällen versuchen die Betrüger, die Angerufenen davon zu überzeugen sich in kostenpflichtige Werbelisten eintragen zu lassen, damit sie sich – Vorsicht Ironie – vor Telefonwerbung schützen können. Anschließend werden die Bankdaten erfragt, um die Kosten für diesen „Dienst“ umgehend zu begleichen. Das Konto des Angerufenen soll durch diesen Trick geplündert werden. Als Firmensitz geben die Betrüger übrigens nur allzu gerne die Geschäftsadresse der Verbraucherzentrale in Hessen an.
Der echte Verbraucherschutz warnt eingehend davor, persönliche Daten wie Bankdaten am Telefon an Dritte weiterzugeben und stellt klar, dass er unaufgefordert keine Verbraucher anruft.
Seit dem 22. März haben Verbraucher die Möglichkeit sich beim Kampf gegen die telefonische Belästigung zu beteiligen, indem sie die verbotenen Anrufe unter www.verbraucher.de dokumentieren. Diese Beschwerden können, falls der Verbraucher einverstanden ist, auch für juristische Schritte gegen die Unternehmen genutzt werden.
Seit August 2009 dürfen Firmen Werbeanrufe nur noch tätigen, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Einwilligung dazu gegeben hat. Sollten sich die Unternehmen nicht an diese Regelung halten, müssen sie mit einer Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Rufnummern dürfen bei Werbeanrufen ebenfalls nicht mehr unterdrückt werden. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet.
Der echte Verbraucherschutz warnt eingehend davor, persönliche Daten wie Bankdaten am Telefon an Dritte weiterzugeben und stellt klar, dass er unaufgefordert keine Verbraucher anruft.
Seit dem 22. März haben Verbraucher die Möglichkeit sich beim Kampf gegen die telefonische Belästigung zu beteiligen, indem sie die verbotenen Anrufe unter www.verbraucher.de dokumentieren. Diese Beschwerden können, falls der Verbraucher einverstanden ist, auch für juristische Schritte gegen die Unternehmen genutzt werden.
Seit August 2009 dürfen Firmen Werbeanrufe nur noch tätigen, wenn der Verbraucher seine ausdrückliche Einwilligung dazu gegeben hat. Sollten sich die Unternehmen nicht an diese Regelung halten, müssen sie mit einer Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Rufnummern dürfen bei Werbeanrufen ebenfalls nicht mehr unterdrückt werden. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet.
27. Juli 2010, 17.30 Uhr
red
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