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Terror-Prozess um Halil D.

Keine Hinweise auf einen geplanten Terrorakt

Rund ein Jahr lang saß Halil D. in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen eine "staatsgefährdende Gewalttat" vorzubereiten. Während des langwierigen Prozesses erhärtete sich der Verdacht nicht. Nun hat die Kammer gesprochen.
In der Verhandlung am Dienstag wirkte der Angeklagte Halil D. unruhig. Man merkte dem großen, stämmigen Mann seine Anspannung an. Sonst starrte er während den Verhandlungen meist an die gegenüberliegende Wand und versuchte möglichst keine Emotionen zuzulassen. Doch an diesem Tag konnte er sein Innenleben nur schlecht verbergen.

Denn am Dienstag kam endlich Bewegung in den Prozess um den Angeklagten Halil D. Das Landgericht ließ den Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat fallen. Die Strafkammer verkündete, der "dringende Tatverdacht" ließe sich nicht aufrechterhalten und erteilte einen rechtlichen Hinweis. So erhärtete sich nach der Würdigung der Beweisaufnahme der Verdacht nicht, Herr D. habe einen Anschlag auf das Frankfurter Radrennen geplant. So sieht er sich nun noch mit den Vorwürfen der Verstöße gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz konfrontiert.

Das traditionelle Radrennen, das am 1. Mai stattfinden sollte, wurde im vergangenen Jahr aufgrund von Sicherheitsbedenken abgesagt. Herr D. und seine Ehefrau wurden einen Tag zuvor festgenommen. Sie hatten in einem Baumarkt eine auffällig hohe Menge Wasserstoffperoxid gekauft. Neben Munition und Waffen wurde eine Rohrbombe bei ihnen im Haus gefunden.

Ein Gutachter erklärte die Rohrbombe als funktionsfähig. Sie hätte, wenn sie gezündet worden wäre, eine tödliche Wirkung im Umkreis von neun Metern gehabt. Zwei alte Schulkameraden sagten auf Wunsch des Angeklagten aus. Sie sollten ihn mit ihren Aussagen entlasten, was jedoch nach hinten losging. Einer der Schulkameraden erzählte, der Angeklagte habe schon zu Schulzeiten gerne mit selbstgebauten Sprengsätzen experimentiert: "Er war der Bomben-Narr".

Auch das, was drei LKA-Beamte am Dienstag aussagten, war belastend. Einem der Beamten habe Herr D. am 27. Mai 2016 während einer Besuchsüberwachung gedroht, ihn zu erwürgen, so der Beamte. Sie berichteten, der Angeklagte habe mit seinem Besuch über verwirrende Themen geredet. Auch das Wort Verschwörungstheorien nahm einer der Beamten in den Mund. Ein anderer wiederum habe nach einer Besuchsüberwachung "nur mit dem Kopf geschüttelt".

Der Verteidiger des Angeklagten wies darauf hin, dass ein Jahr Untersuchungshaft kein Zuckerschlecken sei. Auch stellte er die Möglichkeit in den Raum, dass der Angeklagte vielleicht kein übliches Verhalten an den Tag lege, weil er sich im Recht sehe.

Auch wenn die Kammer keine Hinweise auf eine geplante Terrortat feststellen kann, bleibt der Haftbefehl vorerst bestehen. Am Donnerstag will Herr D. sich selbst äußern. Ende Juni sollen die Plädoyers verlesen werden und das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen soll dann auch vorliegen. Das Urteil soll Anfang Juli fallen.
 
Fotogalerie:
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15. Juni 2016, 11.34 Uhr
Tamara Marszalkowski
 
 
 
 
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