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Tauschpflicht für den „Lappen"
Warum der alte Führerschein bald Geschichte ist
Bis 19. Januar müssen viele Führerscheine von Papier auf Scheckkarte umgetauscht werden. Betroffen sind vor allem Geburtsjahrgänge ab 1971. Die Reform der EU soll Fälschungssicherheit sowie eine einheitliche Datenbank gewährleisten.
Was umgangssprachlich früher noch als „Lappen“ bezeichnet wurde, wird heutzutage ausschließlich noch als Scheckkarte ausgegeben. Die Rede ist natürlich vom Führerschein. In Deutschland besitzen laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 51 Millionen Menschen eine allgemeine Fahrerlaubnis. Viele davon sind noch als Papier-Führerschein in Grau oder Rosa im Umlauf. Die Frist für den Tausch zu einer Scheckkarte läuft noch bis zum 19. Januar. Von der Regelung könnten auch einige Frankfurterinnen und Frankfurter betroffen sein.
Autofahrerinnen und Autofahrer, die nach 1971 geboren sind und ihren „alten Lappen“ noch nicht getauscht haben, sollten die Frist im Blick behalten. Die Regelung ist für alle verpflichtend und geht zurück auf eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Die Reform wird auch eine Datenbank einschließen, in der alle Führerscheine erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Frist verpasst? Verwarnungsgeld und Probleme im Ausland
Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert mit zehn Euro Verwarnungsgeld zwar eine verhältnismäßig kleine Strafe, muss aber beim Anmieten eines Fahrzeugs im Ausland mit Problemen rechnen. Um das zu vermeiden, soll der Umtausch der Fahrerlaubnis möglichst leicht gestaltet werden. Er kann bei der zuständigen Führerscheinzulassungsstelle beantragt werden. Für den Prozess werden ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und natürlich der aktuelle Führerschein benötigt.
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 25 Euro. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis. Das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Autos bleibt auch nach dem Umtausch bestehen.
Besondere Regelungen für spezielle Führerscheinklassen
Etwas komplizierter wird es nur bei Führerscheinklassen mit einer „besonderen Verantwortung im Straßenverkehr“, wie es etwa bei Schwerkraftfahrzeugen, Bussen oder Traktoren der Fall ist. In diesem Fall könnten zusätzliche Dokumente erforderlich sein. So wird der Eintrag der Klasse T (Traktor) nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt.
Lkw- oder Bus-Führerscheine unterliegen generell einer Befristung. So müssen neuere Führerscheine alle fünf Jahre verlängert werden. Wer eine alte Klasse-2-Fahrerlaubnis besitzt, muss diese nach dem 50. Lebensjahr aktiv verlängern. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Der Stufenplan für den Führerscheinumtausch
Im Zuge der EU-Richtlinie wurde eine Reihenfolge festgelegt, in der Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen. Wer zu welchem Zeitpunkt dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. Überlastungen der Behörden und lange Wartezeiten sollen dadurch vermieden werden. Der Umtausch nach Geburts- und Ausstellungsjahr hat bereits 2022 begonnen. Kartenführerscheine, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls ab 2026 umgetauscht werden.
Eine Ausnahme machen dabei alle, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Autofahrerinnen und Autofahrer, die nach 1971 geboren sind und ihren „alten Lappen“ noch nicht getauscht haben, sollten die Frist im Blick behalten. Die Regelung ist für alle verpflichtend und geht zurück auf eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Die Reform wird auch eine Datenbank einschließen, in der alle Führerscheine erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert mit zehn Euro Verwarnungsgeld zwar eine verhältnismäßig kleine Strafe, muss aber beim Anmieten eines Fahrzeugs im Ausland mit Problemen rechnen. Um das zu vermeiden, soll der Umtausch der Fahrerlaubnis möglichst leicht gestaltet werden. Er kann bei der zuständigen Führerscheinzulassungsstelle beantragt werden. Für den Prozess werden ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und natürlich der aktuelle Führerschein benötigt.
Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf rund 25 Euro. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis. Das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Autos bleibt auch nach dem Umtausch bestehen.
Etwas komplizierter wird es nur bei Führerscheinklassen mit einer „besonderen Verantwortung im Straßenverkehr“, wie es etwa bei Schwerkraftfahrzeugen, Bussen oder Traktoren der Fall ist. In diesem Fall könnten zusätzliche Dokumente erforderlich sein. So wird der Eintrag der Klasse T (Traktor) nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt.
Lkw- oder Bus-Führerscheine unterliegen generell einer Befristung. So müssen neuere Führerscheine alle fünf Jahre verlängert werden. Wer eine alte Klasse-2-Fahrerlaubnis besitzt, muss diese nach dem 50. Lebensjahr aktiv verlängern. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Im Zuge der EU-Richtlinie wurde eine Reihenfolge festgelegt, in der Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen. Wer zu welchem Zeitpunkt dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. Überlastungen der Behörden und lange Wartezeiten sollen dadurch vermieden werden. Der Umtausch nach Geburts- und Ausstellungsjahr hat bereits 2022 begonnen. Kartenführerscheine, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ebenfalls ab 2026 umgetauscht werden.
Eine Ausnahme machen dabei alle, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
6. Januar 2025, 11.09 Uhr
Till Taubmann
Till Christian Taubmann
Jahrgang 1997, Studium in Kommunikationsdesign an der Hochschule Mainz, Arbeit als freier Illustrator, seit Januar 2023 beim JOURNAL FRANKFURT. Mehr von Till Christian
Taubmann >>
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