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Prozess um Halil D.
"Konstruierter Terrorvorwurf"
Endlich eine Stellungnahme des Angeklagten: Im Prozess um Halil D. hat am Donnerstag sein Verteidiger die Einlassung verlesen. Nach einem halben Jahr Prozess und U-Haft meldet er sich zu Wort. Wieso jetzt erst?
Ein Moment, auf den viele während des langwierigen Prozesses um Halil D. gewartet haben: Der Angeklagte meldete sich über seinen Verteidiger zu Wort und bezog Stellung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen ein Attentat auf das Radrennen um den Finanzplatz Eschborn-Frankfurt im Mai 2015 geplant zu haben. Das Rennen wurde am 30. April abgesagt und Herr D. wurde gemeinsam mit seiner Ehefrau festgenommen. Sie hatten in einem Baumarkt eine auffällig hohe Menge Wasserstoffperoxid gekauft. Neben Munition und Waffen wurde eine Rohrbombe bei ihnen im Haus gefunden.
Die Rohrbombe soll noch aus der Schulzeit stammen, so Ali Aydin. Der Verteidiger las die Einlassung vor. Sie habe sich noch in einer alten Schultasche befunden und sei schlichtweg vergessen worden. Bomben zu bauen, sei in der Schulzeit nicht unüblich gewesen. Halil D. hatte zuvor einen Schulfreund als Zeugen geladen, in der Hoffnung ihn zu entlasten. Der aber bestätigte lediglich: "Er war der Bomben-Narr, ich der Pistolen-Narr." Weiter verlas Aydin, dass man mit solchen Sprengsätzen Zigarettenautomaten habe aufsprengen wollen. Je lauter, desto besser - wie es bei Jugendlichen eben üblich sei. "Eine Gefahr ging niemals von mir aus", so ließ der Angeklagte verlesen.
Auch einige Aussagen oder die handschriftlich verfassten Karteikarten hätten keinen Bezug zur Realität. Die Karteien seien Abschriften von MacGyver gewesen und eine Aussage aus dem Jahre 2008, er glaube nur an die Sharia und nicht an das deutsche Gesetz sei lediglich als Meinungsäußerung zu sehen. Dennoch fragte die Richterin, woher das verschärfte Interesse an nicht friedfertigen Dingen käme, wie zum Beispiel "Der kleine Sprengmeister". Daraufhin entgegnete der Verteidiger es sei eben nur ein Beweisausschnitt.
Zu dem gekauften Wasserstoffperoxid habe er beim Kauf falsche Angaben gemacht, weil er sehr sensibel beim Thema Daten und Personalien sei. Er habe in der Situation rein reflexartig einen Namen erfunden. "Schaden wollte ich niemandem", so heißt es weiter. Zu seinem Verhalten gegenüber den LKA-Beamten, ließ er verlauten, dass die Zeit in der JVA katastrophal für ihn gewesen sei. Er hatte einem LKA-Beamten, der seine Besucherzeit überwacht hatte, gedroht ihn zu erwürgen. Er sei nicht stolz auf dieses Verhalten.
Doch erst der Vorwurf der Staatsanwaltschaft habe solch ein Verhalten in Gang gebracht. Weiter sagte der Verteidiger des Angeklagten, die Staatsanwaltschaft habe einen Sachverhalt konstruiert und dass er nicht mehr an eine neutrale Staatsanwaltschaft glaube. Sie habe seine Zukunft und die seiner Kinder zerstört. Nach dem Verfahren plane er Deutschland zu verlassen und gemeinsam mit seiner Familie in die Türkei auszuwandern.
Am Dienstag hatte die Kammer einen rechtlichen Hinweis erteilt. Der Vorwurf auf eine geplante Terrortat sei nicht aufrecht zu erhalten. Ende Juni sollen die Plädoyers verlesen werden und das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen soll dann auch vorliegen. Das Urteil soll Anfang Juli fallen.
Die Rohrbombe soll noch aus der Schulzeit stammen, so Ali Aydin. Der Verteidiger las die Einlassung vor. Sie habe sich noch in einer alten Schultasche befunden und sei schlichtweg vergessen worden. Bomben zu bauen, sei in der Schulzeit nicht unüblich gewesen. Halil D. hatte zuvor einen Schulfreund als Zeugen geladen, in der Hoffnung ihn zu entlasten. Der aber bestätigte lediglich: "Er war der Bomben-Narr, ich der Pistolen-Narr." Weiter verlas Aydin, dass man mit solchen Sprengsätzen Zigarettenautomaten habe aufsprengen wollen. Je lauter, desto besser - wie es bei Jugendlichen eben üblich sei. "Eine Gefahr ging niemals von mir aus", so ließ der Angeklagte verlesen.
Auch einige Aussagen oder die handschriftlich verfassten Karteikarten hätten keinen Bezug zur Realität. Die Karteien seien Abschriften von MacGyver gewesen und eine Aussage aus dem Jahre 2008, er glaube nur an die Sharia und nicht an das deutsche Gesetz sei lediglich als Meinungsäußerung zu sehen. Dennoch fragte die Richterin, woher das verschärfte Interesse an nicht friedfertigen Dingen käme, wie zum Beispiel "Der kleine Sprengmeister". Daraufhin entgegnete der Verteidiger es sei eben nur ein Beweisausschnitt.
Zu dem gekauften Wasserstoffperoxid habe er beim Kauf falsche Angaben gemacht, weil er sehr sensibel beim Thema Daten und Personalien sei. Er habe in der Situation rein reflexartig einen Namen erfunden. "Schaden wollte ich niemandem", so heißt es weiter. Zu seinem Verhalten gegenüber den LKA-Beamten, ließ er verlauten, dass die Zeit in der JVA katastrophal für ihn gewesen sei. Er hatte einem LKA-Beamten, der seine Besucherzeit überwacht hatte, gedroht ihn zu erwürgen. Er sei nicht stolz auf dieses Verhalten.
Doch erst der Vorwurf der Staatsanwaltschaft habe solch ein Verhalten in Gang gebracht. Weiter sagte der Verteidiger des Angeklagten, die Staatsanwaltschaft habe einen Sachverhalt konstruiert und dass er nicht mehr an eine neutrale Staatsanwaltschaft glaube. Sie habe seine Zukunft und die seiner Kinder zerstört. Nach dem Verfahren plane er Deutschland zu verlassen und gemeinsam mit seiner Familie in die Türkei auszuwandern.
Am Dienstag hatte die Kammer einen rechtlichen Hinweis erteilt. Der Vorwurf auf eine geplante Terrortat sei nicht aufrecht zu erhalten. Ende Juni sollen die Plädoyers verlesen werden und das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen soll dann auch vorliegen. Das Urteil soll Anfang Juli fallen.
16. Juni 2016, 14.34 Uhr
Tamara Marszalkowski
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